Vergabebekanntmachung: Futurium gGmbH - Digitalagentur Referenznummer der Bekanntmachung: 22062021-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabebekanntmachung: Futurium gGmbH - Digitalagentur
Die Auftraggeberin vergibt einen Vertrag zum fortlaufenden Betreiben der Website des Futurium und der Weiterentwicklung der Website, der Entwicklung innovativer Projekte für die Website sowie der strategischen Beratung in Digitalthemen. Der Vertrag umfasst weiter sämtliche technischen Aufgaben wie Hosting, Wartung, Dokumentation und Support.
Futurium gGmbH Alexanderufer 2 10117 Berlin
Die Futurium gGmbH vergibt die Betreuung und Weiterentwicklung des digitalen Auftritts des Futurium an einen externen Dienstleister.
Dabei beinhaltet die Betreuung des digitalen Auftritts den Betrieb der Website, inkl. Hosting und Wartung der Website. Die Weiterentwicklung des Bestandes umfasst die Anpassung und Fortentwicklung des bestehenden, digitalen Repertoires. Darüber hinaus sollen auch neue, innovative Projekte gemeinsam mit dem Dienstleister entwickelt sowie strategische Beratungsleistungen für den digitalen Auftritt des Futurium erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Futurium gGmbH - Digitalagentur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22769
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://fork.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y99RAHH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2284990
Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.