Rahmenvereinbarung über anwendungsbezogene Serviceleistungen SAP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über anwendungsbezogene Serviceleistungen SAP
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über anwendungsbezogene SAP-Serviceleistungen insbesondere zu den Themen Systemaktualisierung, modulspezifisches Customizing und Weiterentwicklung des SAP-Systems abzuschließen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Die im Folgenden beschriebenen Leistungen sollen für 4 Jahre beginnend mit Leistungsbeginn ab dem 01.01.2022 ausgeschrieben werden.
Supportleistungen zur Unterstützung des Tagesgeschäfts:
Die Erstbetreuung der Anwender sowie grundlegendes Customizing werden nach Möglichkeit durch die in Kapitel 3.2 (Userstruktur) genannten Mitarbeitenden SAP-Betriebsverantwortlicher und SAP HCM/SAP Basis erbracht. Können die Services nicht durch sie erbracht werden, muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber entsprechend unterstützen.
Projektdienstleistungen:
Die Projektleistungen unterscheiden sich von den Routineservices insbesondere durch den Aufwand. Alle Leistungen, die überhalb eines geschätzten Aufwandes von 5 Personentagen erbracht werden können, werden als Projektleistungen verstanden. Sie werden nicht über ein Ticket, sondern erfolgen als Einzelabruf aus dem geschlossenen Rahmenvertrag auf Basis eines vom Auftragnehmer zuvor abgegebenen Angebotes beauftragt. Alle Angebote werden zu einem Festpreis auf Basis der im Rahmenvertrag vereinbarten Tagessätze erstellt. Das Angebot muss dabei den kalkulierten Zeitaufwand für die Erbringung einzelner Projektmeilensteine unter Zugrundelegung der in der Rahmenvereinbarung festgelegten Tagessätze enthalten.
Projektmanagement:
SAP Projekte werden beim GKV-Spitzenverband nach dem klassischen Wasserfallmodell abgewickelt. Es spricht aktuell nichts dagegen an diesem Modell festzuhalten. Nichtsdestotrotz begrüßen wir auch das Einbringen agiler Methoden, wenn sich diese als effektiver erweisen. Der Auftragnehmer sollte also beide Methoden beherrschen und den Auftraggeber bei der Wahl des richtigen Modells beraten. Als zentrales Steuerungswerkzeug für Projektmanagement und Produktdokumentation setzen wir die Produkte JIRA und Confluence aus dem Hause Atlassian ein. Die Anbindung des SAP Verfahrens an JIRA und Confluence befindet sich im Aufbau. Wir begrüßen es, wenn der Dienstleister schon Erfahrungen mit der Abbildung von SAP Verfahren innerhalb den genannten Produkte besitzt und uns entsprechend beraten kann. Darüber hinaus erklärt sich der Bieter bereit, die Systeme aktiv zu nutzen, wenn dies technisch möglich ist.
Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Der Auftraggeber schätzt den Gesamtumfang sämtlicher bisher berücksichtigter Leistungen auf 650.000 € netto (Schätzwert), vergleiche hierzu die Ausführungen unter Ziffer 4.1.4 und 4.2 der Leistungsbeschreibung. Während der Vertragslaufzeit können zusätzliche Projekte die Erbringung weiterer Leistungen erforderlich machen. Das Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung wird einen Betrag von 700.000 € netto nicht überschreiten (Höchstwert).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.