Nagelsweg: Unterhalts-und Sonderreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 1003419
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nagelsweg: Unterhalts-und Sonderreinigung
Die DAK-Gesundheit sucht einen Vertragspartner, der im Objekt "Nagelsweg" (20097 Hamburg) die Unterhalts- und Sonderreinigung und erbringt. Das Gebäude hat eine Bruttogeschossfläche von ca. 83.000 qm.
Der Auftragnehmer kann bei Bedarf und auf entsprechenden schriftlichen Abruf der DAK-Gesundheit von dieser mit Stundenlohnarbeiten, die nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnisse sind (z.B. Sonderreinigungen, Reinigung nach Bau-, Maler und sonstigen Arbeiten), aber in dem Preisblatt (Anlage B2) anzubieten sind, beauftragt werden (Option).
Der Auftragnehmer stellt der DAK-Gesundheit eine Kommunikationsplattform in Form eines Online-Kundenportal zur Organisation der Tätigkeiten, Dokumentation und Kommunikation (insb. für Reklamationen) zur Verfügung und richtet für zwei Ansprechpartner der DAK-Gesundheit jeweils einen Zugriff ein.
Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlagen B1) und dem Leistungsverzeichnis (Anhang 1 zu Anlage B1).
DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg
Die DAK-Gesundheit sucht einen Vertragspartner, der im Objekt "Nagelsweg" (20097 Hamburg) die Unterhalts- und Sonderreinigung und erbringt. Das Gebäude hat eine Bruttogeschossfläche von ca. 83.000 qm.
Der Auftragnehmer kann bei Bedarf und auf entsprechenden schriftlichen Abruf der DAK-Gesundheit von dieser mit Stundenlohnarbeiten, die nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnisse sind (z.B. Sonderreinigungen, Reinigung nach Bau-, Maler und sonstigen Arbeiten), aber in dem Preisblatt (Anlage B2) anzubieten sind, beauftragt werden (Option).
Der Auftragnehmer stellt der DAK-Gesundheit eine Kommunikationsplattform in Form eines Online-Kundenportal zur Organisation der Tätigkeiten, Dokumentation und Kommunikation (insb. für Reklamationen) zur Verfügung und richtet für zwei Ansprechpartner der DAK-Gesundheit jeweils einen Zugriff ein.
Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlagen B1) und dem Leistungsverzeichnis (Anhang 1 zu Anlage B1).
1. Option:
Der Auftragnehmer kann bei Bedarf und auf entsprechenden schriftlichen Abruf der DAK-Gesundheit von dieser mit Stundenlohnarbeiten, die nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnisse sind (z.B. Sonderreinigungen, Reinigung nach Bau-, Maler und sonstigen Arbeiten), aber in dem Preisblatt (Anlage B2) anzubieten sind, beauftragt werden.
2. Option:
Die DAK-Gesundheit hat das Recht, die Laufzeit des Vertrags dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2027 zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Stölting Kleine Service GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://stoelting-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYY9X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn, wenden. Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."