Externes Call Center Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0664-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Externes Call Center
Externes Call Center
Berlin
Externe Call Center für die BVG (siehe Leistungsbeschreibung) für Kundenanfragen
Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.03.2023, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AG behält sich vor, den Vertrag dreimalig einseitig um je 12 Monate zu zu verlängern.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, diese Rahmenvereinbarung dreimalig um je weitere 12 Monate fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise
gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der
Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und
Anschrift.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit
anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c
AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.
V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Berliner
Korruptionsregister vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Bei Vorliegen
von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der
Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den
zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen.
3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. VI.3. Ziff. 7.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(siehe Dokument/Formblatt Eigenerklärung zur Eignung)
1) Gesamtumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
2) Umsatz der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(siehe Dokument/Formblatt Eigenerklärung zur Eignung)
1) Drei Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
- 3 vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- von einem öffentlichen Auftraggeber
2) Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
Mindestanforderung der Mitarbeiterqualifikation:
Ich erkläre, dass die eingesetzten Mitarbeiter über das Sprachniveau nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen"verfügen:
- 100 % der CCA (Call Center Agent*innen): Deutsch = B2
- 20 % der CCA: Englisch = B1
- in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgenden durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen
Der AN muss sicherstellen, dass je nach Bedürfnis des AG, die Zusammenarbeit in Präsens an einem Standort der BVG AöR, remote über Microsoft Teams oder in einer Kombination aus beiden Möglichkeiten möglich ist.
Voraussichtlich wie folgt:
- Präsenztermine in Berlin 1 x im Quartal - Microsoft Teams - Meetings 1 x in der Woche
Weitere Mindestanforderungen:
• Der Bieter verfügt über eine Haftpflicht in Höhe von 3 Mio EUR.
• Der Bieter verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung
• Der Bieter verfügt über eine Betriebsunterbrechungsversicherung
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.
Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum
Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
- Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in
deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte
Übersetzung und ausschließlich über das Bieterportal zu führen
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung
während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung
durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der
Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu
ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
- die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum
vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach
§ 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und
der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der
Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren
FEM2-0664-2021 bewerben. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist erst mit
dem Angebot (Angebotsfrist: 02.02.2022, 12:00Uhr) einzureichen.
3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl.
Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.
II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0664-2021 zu erfolgen. Hierfür soll die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform genutzt werden. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum
27.01.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)
eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete
Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche werden nicht
beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die
Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum
TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI
veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den
vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u.
Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen
zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom
AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen
und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise
ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist
nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.
auch III.1):
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen
sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts
abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter
der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen
Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht
allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf
Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu
berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis
III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die
Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem
Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im
Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der
Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die
Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige
Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer
IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/
Nachweise (s. Ziffer III.1) eingereicht werden.
9. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 02.02.2022,
12:00 Uhr
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte
Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er
auszuweisen, ob er die Mussanforderungen (MA) und wie er die
Bewertungsanforderungen (BA) erfüllt; ggf. ist dies durch
entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im
Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.
Erfüllt der Bieter eine MA nicht, wird er vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne
Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
Sofern der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den
Bieterkreis aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien reduzieren und die vier
bestplatzierten Bieter gemäß Bewertungsmatrix zum Verhandlungsgespräch einladen.
Mögliche
Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der KW 07/2022 - 08/2022 statt.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der
Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der
Leistungsbeschreibung, auch soweit sie in den Unterlagen als
"Muss-Anforderungen" bezeichnet sind, sowie des
Vertragsentwurfs (Besondere Vertragsbedingungen) zu verhandeln. Der Auftraggeber stellt
ausdrücklich klar, dass die Vergabeunterlagen somit keine Mindestanforderungen enthalten, die von vornherein einer
möglichen Verhandlung entzogen sind.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen
Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen
Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote
abzugeben. Diese
werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien
ausgewertet.
10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.