Sicherungsleistungen; Revitalisierung uPva, S-Bahn Stammstr. München Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53957
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen; Revitalisierung uPva, S-Bahn Stammstr. München
Sicherungsleistungen zur Sicherung von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere zur
Abwendung von Gefahren, die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen sowie bauaffinen Dienstleistungen (SbaD)
Sicherungsmaßnahme: Revitalisierungsprojekt unterirdischen Stationen der S-Bahn Stammstrecke München, Sicherungsleistungen
Sicherungsleistungen zur Sicherung von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere zur
Abwendung von Gefahren, die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen sowie bauaffinen Dienstleistungen (SbaD)
Sicherungsmaßnahme: Revitalisierungsprojekt unterirdischen Stationen der S-Bahn Stammstrecke München, Sicherungsleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungsleistungen; Revitalisierung uPva, S-Bahn Stammstr. München
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.