aktive Matratzensysteme und Spezialbetten Referenznummer der Bekanntmachung: 3-21 (200) BGK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
aktive Matratzensysteme und Spezialbetten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei Vertragspartnern zur kontinuierlichen Versorgung mit Antidekubitus-Systemen. Der Bedarf besteht sowohl über energetische Matratzen- als auch über Bettsysteme sowie Spezialbettsysteme. Die einzelnen Lieferungen sollen auf Mietbasis erfolgen. Es wird von einem durchschnittlichen jährlichen Bedarf von ca. 110.000 Miettagen für Matratzensysteme und 16.000 Miettagen für Betten ausgegangen. Auftraggeber sind acht Kliniken des Konzerns der BG Kliniken.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei Vertragspartnern zur kontinuierlichen Versorgung mit Antidekubitus-Systemen. Der Bedarf besteht sowohl über energetische Matratzen- als auch über Bettsysteme sowie Spezialbettsysteme. Die einzelnen Lieferungen sollen auf Mietbasis erfolgen. Es wird von einem durchschnittlichen jährlichen Bedarf von ca. 110.000 Miettagen für Matratzensysteme und 16.000 Miettagen für Betten ausgegangen. Auftraggeber sind acht Kliniken des Konzerns der BG Kliniken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
aktive Matratzensysteme und Spezialbetten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRA64
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).