THF-TI2030 LOS2 Fachplanung Denkmalschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 21-F-Ver-0020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
THF-TI2030 LOS2 Fachplanung Denkmalschutz
THF gesamt - Kostengruppe 730:
Fachplanung Denkmalschutz für den Neubau der Zentralen Technischen Anlagen.
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
THF gesamt - Kostengruppe 730:
Fachplanung Denkmalschutz für den Neubau der Zentralen Technischen Anlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein),
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eignung,
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung,
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eignung und Formular Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen,
5) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Frauenförderung,
6) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern,
7) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Korruptionsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers – siehe Formular Korruptionsregister.Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1)-4): Nachweis der Eintragung in der Liste Präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung bzw. Mitteilung der PQL/ULV Nummern – siehe Formular Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen.Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Eigenerklärung zum Jahresumsatz der Jahre 2020, 2019, 2018
Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2020, 2019, 2018 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR nachgewiesen werden.
A) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte
B) Angabe von erbrachten Referenzprojekten – Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen.
C) Zum vorgesehenen Projektteam sind die nachfolgenden Angaben gefordert:
— Namentliche Benennung des/der Projektleiters/Projektleiterin und der Stellvertretung — Namentliche Benennung der Teammitglieder im Projektteam,
— Je Teammitglied Angabe des vorgesehenen Einsatzbereichs bzw. der vorgesehenen Aufgaben im Projekt,
— Je Teammitglied Angabe der Qualifikation / Abschluss,
— Je Teammitglied Angabe der Berufserfahrung in Jahren,
— Je Teammitglied Kurzlebenslauf (Berufserfahrung),
— Je Teammitglied Angabe der Erfahrung mit Denkmalschutz
zu A)
Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2020, 2019, 2018 zusätzlich zu GeschäftsführerIn mindestens 3 Architekten nachgewiesen werden.
zu B)
Referenz 1
• Architekturleistung für Denkmalpflege/ -schutz
• Mindestleistungsumfang denkmalpflegerische Begleitung der Leistungsphasen 2, 3, 5 und 8
• nicht älter als Fertigstellung LP 8 im Jahr 2008
Referenz 2
• Objektplanung für ein denkmalgeschütztes Objekt
• Mindestleistungsumfang LP 1 bis 5 nach HOAI nach §§ 3 Abs. 2, 34 Abs. 4 und
• nicht älter als Fertigstellung LP 8 im Jahr 2008
Die Anforderungen dürfen auch in einer Referenz kumulativ erfüllt werden.
zu C)
- Für den Projektleiter sind als Mindestanforderung die nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen:
o Abschluss: mindestens Diplomingenieur Architektur oder B.Arch./M.Arch.
o Mindestens 7 Jahre Berufserfahrung
o Erfahrungen im Denkmalschutz
o Mindestens 1 Referenz über ein Projekt für den Einsatzbereich
- Honorarertrag: min. 100.000 € für die Objektplanung
- Für den stellvertretenden Projektleiter sind als Mindestanforderung die nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen:
o Abschluss: mindestens Diplomingenieur Architektur oder B.Arch./M.Arch.
o Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
o Erfahrungen im Denkmalschutz
o Mindestens 1 Referenz über ein Projekt für den Einsatzbereich
- Honorarertrag: min. 100.000 € für die Objektplanung
BVB Mindeststundenentgelt, BVB Verhinderung von Benachteiligungen, BVB Kontrolle Sanktion
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist 5.
„§ 135 GWB Unwirksamkeit.„
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
„§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]