Aufsicht, Wachleitung, Besucherempfang und Hausmeistertätigkeiten im Deutschen Dom als Liegenschaft des Deutschen Bundestages Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-082-14-IK1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufsicht, Wachleitung, Besucherempfang und Hausmeistertätigkeiten im Deutschen Dom als Liegenschaft des Deutschen Bundestages
Aufsicht, Wachleitung, Besucherempfang und Hausmeistertätigkeiten
im Deutschen Dom als Liegenschaft des Deutschen Bundestages
Berlin
Gegenstand des Vertrages ist die die Aufsicht über die Parlamentshistorische Ausstellung. Des Weiteren ist die Betreuung des Besucherempfangs sowie die Erbringung von Hausmeistertätigkei-ten (zum Beispiel: Aufgaben des Brandschutzes und Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten) Vertragsbestandteil. Die parlamentshistorische Ausstellung ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Januar bis April sowie Oktober bis Dezember: Dienstag bis Sonntag und an Feiertagen 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mai bis September: Dienstag bis Sonntag und an Feiertagen 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr An Montagen, die auf einen Feiertag fallen, ist die Ausstellung geöffnet. Heiligabend und Silvester ist der Deutsche Dom geschlossen. Jährlich beteiligt sich die Auftraggeberin (AG) mit der Parlamentshistorischen Ausstellung im Deutschen Dom an der Veranstaltung "Lange Nacht der Museen". Anlässlich dieser Veranstaltung wird Nachtarbeit für alle Leistungsbereiche (Aufsichten, Wachleitung, Besucherempfang, Hausmeister) anfallen. Der Auftragnehmer (AN) stellt sicher, dass die Besetzung aller Leistungsorte in Absprache mit der AG gewährleistet ist. Informationen hierzu erhält der AN mindestens eine Woche vorher.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufsicht, Wachleitung, Besucherempfang und Hausmeistertätigkeiten im Deutschen Dom als Liegenschaft des Deutschen Bundestages
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenselbold
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63505
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.