Herrichten der Liegenschaft Neustädtische Kirchstraße 4-5, 10117 Berlin, Planungsleistungen TGA, AG 1-3, 6-7, Lph 3, 5, 6 teilweise, 7-9 vollständig - 3151/21 Referenznummer der Bekanntmachung: 3151/21
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herrichten der Liegenschaft Neustädtische Kirchstraße 4-5, 10117 Berlin, Planungsleistungen TGA, AG 1-3, 6-7, Lph 3, 5, 6 teilweise, 7-9 vollständig - 3151/21
siehe II.2.4 – Beschreibung der Beschaffung
Neustädtische Kirchstraße 4-5, D-10117 Berlin
1. Herrichten der Liegenschaft Neustädtische Kirchstraße 4-5, 10117 Berlin, für Zwecke des Deutschen Bundestags
2. Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen:
1 AWG Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
2 WVA Wärmeversorgungsanlagen
3 LTA Lufttechnische Anlagen
6 FA Förderanlagen
7 NSA Nutzungsspezifische Anlagen (hier: Feuerlöschtechnik)
Leistungsphasen 3, 5 und 6 teilweise, Leistungsphasen 7 bis 9 vollständig.
1. Angaben zur Baumaßnahme
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau eines 6-geschossigen ehemaligen Warenhauses von 1887 für Zwecke des Deutschen Bundestages.
Das Gebäude ist im Stil der französischen Frührenaissance errichtet. Es ist als Einzeldenkmal in die Denkmalliste des Landes Berlin eingetragen. Wegen einer Vielzahl von Umbaumaßnahmen sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen.
2. Gegenstand des Auftrages:
Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung , Leistungsphasen 3, 5 und 5 teilweise, Leistungsphasen 7 bis 9 vollständig.
Beginn der Leistungserbringung: sofort nach Auftragserteilung Ende der Leistungserbringung: Dezember 2024
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die zu vergebenen Leistungen waren bereits Gegenstand einer EU-weiten Ausschreibung (VOF 32-3526/12).
Mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten hatte, wurde eine Aufhebungsvereinbarung unter dem 25.06.2021/28.06.2021 geschlossen.
Mit dem Bauvorhaben werden dringend erforderliche Büroräume für den Deutschen Bundestag realisiert, der sich nach Wahl am 26.09.2021 erheblich vergrößert hat und die neuen Abgeordneten zum Teil nicht ordnungsgemäß untergebracht werden können. Die Räumlichkeiten werden daher dringend benötigt.
Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments liegen deshalb in diesem Fall
gem. §14 Abs. 4 Nr. 3 VgV dringende Gründe vor, die weiteren Leistungen ohne vorgeschalteten Teilnehmerwettbewerb zu beauftragen.
Der Zeitverlust würde auch zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden für den Bund aufgrund der zu erwartenden Baustillstandskosten führen, bzw. besteht die Gefahr von Kollisionsplanungen soweit die Fachplanungsleistungen nicht gleichzeitig koordiniert werden können.
Um keinen Zeitverlust für die weitere Planung zu riskieren, der einen Baustillstand nach sich ziehen würde, muss schnellstmöglich ein neues TGA-Planungsbüro gebunden werden. Durch die kurzfristige Weiterbeauftragung kann Stillstand bei der weiteren Planung und beim laufenden Baugeschehen vermieden werden, der auch zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden für den Bund führen würde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: [gelöscht], Fax: [gelöscht]. Es ist beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit dem zuvor benannten Bieter abzuschließen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Nachprüfungsverfahren nicht mehr zulässig (§ 135 Abs. 3 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]