BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach, Planungsleistungen IB, TW und TA
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 17GEI30004
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 01557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach, Planungsleistungen IB, TW und TA
Planungsleistungen Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für die Sanierung des Bahnsteigdaches für die Leistungsphasen 1 und 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM – Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Planungsleistungen LPH 1/2,
Ort: Lohfelden
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34253
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für die Sanierung des Bahnsteigdaches
Ort: Lohfelden
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Land: Deutschland
(28) Planung für den Wiedereinbau eines Oberleitungstrenners zwischen den Gleisen 261 und 262 im Hbf DD.
Die Planung und Leistungsbeschreibung für den Einbau eines Oberleitungstrenners zwischen den Gleisen 261 und 262 im Hbf Dresden war nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung. Im Zuge der Abstimmungen zu den Sperrpausen wurde festgestellt, dass ein für die Hauptbaumaßnahme erforderlicher OLA-Trenner dauerhaft ausgebaut wurde. Zur Minimierung der Sperrpausen wird dieser Trenner allerdings für das o. g. Projekt unbedingt erforderlich.Um den AN zu wechseln müsste die Erstellung der Ausführungsplanung im Kontext der Gesamtmaßnahme erneut durchgeführt werden. Dies hätte enorme Aufwendungen zu Folge, die den Projektfortschritt zu stark hemmen und die Projektkosten enorm erhöhen würden.Ein Wechsel des AN für diese Zusatzleistungen wäre mit einer Ausschreibung der Leistungen, mit der Vetrautmachung des neuen AN mit der Ausführungsplanung und dem Kontext der Gesamtmaßnahme verbunden gewesen. Der Wechsel des AN hätte eine ernorme Gefährdung des Projektfortschrittes und des Terminplans