NEBUG; TGA Feuerlöscher Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2021-0060
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
NEBUG; TGA Feuerlöscher
NEBUG Neubau Betriebshof und Umsteigeanlage Gröpelingen
Feuerlöschanlage
Bremer Straßenbahn AG
Gröpelinger Heerstraße 300-304
28239 Bremen
Das LV der Feuerlöschanlage beinhaltet hauptsächlich eine Löschwasserversorgungsanlage (Trennstation) im Hausanschlussraum,
Wassernachspeisung durch die Feuerwehr, Hydranten im Hallenbereich sowie die Verrohrung im gesamten Hallenbereich unter
der Hallendecke. Das LV beinhaltet auch die erforderlichen Feuerlöscher.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Erklärungen und Nachweise der Bekanntmachung sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen:
Die Vorlage von Eigenerklärungen und der Erklärung zur Verwendung von Holzprofukten ist ausreichend. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft hochzuladen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind vom Nachunternehmer ebenfalls sämtliche der nachfolgend aufgeführte Unterlagenbeizufügen.
Für Bietergemeinschaften: Die Unterlagen sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführtenPunkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft hinterlegt sind.
Siehe Spezifikation in den Ausschreibungsunterlagen:
1. von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf welche Art Wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen;
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB in Verbindung mit § 142 GWB;
3. juristische Personen haben auf Verlangen einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Alle weiteren benötigten Dokumente entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
3 % Mängelhaftungsbürgschaft
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft
Bankbürgschaft bei Vorauszahlung.
Gemäß VOB/B
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass wir gemäß EU-Recht seit dem 18.10.2018 keine schriftlichen Unterlagenentgegennehmen dürfen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.