Digitales Verkehrszeichenkataster Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000047
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg.de/bvm
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Verkehrszeichenkataster
Lieferung einer Standardsoftware, Softwareanpassung, Bereitstellung eines Testsystems, Support, Schulung der Mitarbeiter, Pflege sowie Dokumentation. Die Software dient zur Digitalisierung der Prozesse zur Aufstellung von Verkehrszeichen und als führendes System für das Verkehrszeichenkataster der Freien und Hansestadt Hamburg.
Hamburg
Ausschreibungsgegenstand ist eine Software zur Abbildung von Geodaten und digitalen Workflows. Die Beschaffung beinhaltet die Lieferung einer Standardsoftware, Softwareanpassung, Bereitstellung eines Testsystems, Support, die Schulung der Mitarbeiter, Pflege sowie Dokumentation.
Die Software wird als Fachverfahren in der FHH eingeführt und dient dazu die behördenübergreifenden Prozesse zu Aufstellung und Abbau von Verkehrszeichen zu digitalisieren. Darauf aufbauend wird in der Software als führendem System ein tagesaktueller Datensatz Verkehrszeichenkataster generiert und über die Urban Data Plattform der FHH für verschiedene Verwender bereitgestellt.
Die Bewertung der Angebote richtet sich nach der Einfachen Richtwertmethode.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitales Verkehrszeichenkataster
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren muss gemäß § 63 (1) Nr. 1. VgV aufgehoben werden, da kein Angebot den Bedingungen entspricht.
Aufhebungsgrund:
Die Aufhebung erfolgt, da bestimmte Anforderungen der Leistungsbeschreibung nicht erfüllt werden konnten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
20354 Hamburg
Telefon: +49 [gelöscht]
Fax: +49 [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]