Upgrade eines bestehenden CellXion Systems
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade eines bestehenden CellXion Systems
Upgrade eines bestehenden CellXion Systems
System-Upgrade um die Anforderungen an die aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Telekommunikation zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es handelt sich um ein CellXion System, welches einzig durch die Firma Schönhofer in Deutschland vertrieben wird. Da bei dem System vorhandene Komponenten nebst Gehäuse weiter verwendet werden, ist es weder technisch noch bauartbedingt möglich, Komponenten eines anderen Herstellers von entsprechender Messtechnik in dem System zu nutzen bzw. überhaupt zu integrieren. Aufgrund der für die Steuerung des Systems verwendeten Software ist keine Kompatibilität zu Bauteilen anderer Hersteller gegeben, daher scheidet dieses aus.
Aufgrund individueller technischer Spezifikationen ist stets nur ein Upgrade durch den jeweiligen Hersteller, Entwickler und alleinigen Vertreiber möglich, anderenfalls wäre eine Neubeschaffung erforderlich. Dieses wäre aber wirtschaftlich totaler Unsinn.
Es ist ebenfalls aufgrund unterschiedlicher Systemsoftware nicht möglich, Komponenten unterschiedlicher Hersteller zu einem Gesamtsystem zu verknüpfen.
Aufgrund dieser technischen Alleinstellungsmerkmale soll die Vergabe des System-Upgrades des vorhandenen CellXion-Systems gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV an die Firma Schönhofer erfolgen, die deutschlandweit die britische Firma CellXion alleine vertritt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
[gelöscht]
zu richten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.