Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für eine Liegenschaft in Dortmund - VOEK 180-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 180-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für eine Liegenschaft in Dortmund - VOEK 180-21
Unterhaltsreinigungsleistungen
WE 125818
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Hainallee 1, 44139 Dortmund
2.252,24 m² Grundfläche 311.439,83 m² Jahresreinigungsfläche
WE 125818
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Hainallee 1, 44139 Dortmund
2.252,24 m² Grundfläche 311.439,83 m² Jahresreinigungsfläche
WE 125818
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Hainallee 1, 44139 Dortmund
2.252,24 m² Grundfläche 311.439,83 m² Jahresreinigungsfläche
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt o. g. Ansprechperson zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 12.07.2021 bis 16.07.2021 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 14.07.2021 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren und von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für eine Liegenschaft in Dortmund - VOEK 180-21
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 27.07.2021; 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht , die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV2.2 ) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vlg. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).