Rahmenvereinbarung Fashion
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin-partner.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Fashion
Beschaffungsziel sind Marketing-Leistungen zur Positionierung als Fashion-Standort inkl. Betreuung und Umsetzung der zweimal jährlich stattfindenden Berlin Fashion Week sowie das Einladungs- und Guestmanagement sowie umfassende PR-Aktivitäten. Berlin Partner beabsichtigt hierfür, ab 1. Dezember 2021 einen Rahmenvertrag abzuschließen.
Die Leistungen werden in den drei nachstehenden Losen vergeben:
Los 1: Marketingleistungen Fashion Standort Berlin
Los 2: Einladungs- und Guestmanagement Fashion Week
Los 3: PR-Aktivitäten Fashion Week
Marketingleistungen Fashion Standort Berlin
Website-Betreuung http://www.fashion-week-berlin.com/
Redaktionelle Pflege und Betreuung der Website, Community Management und Content-Pflege
Redaktion und Content-Management
Redaktionelle Planung, Erstellung Redaktionskalender, Abstimmung
Themenrecherche, Themenfindung und Contributoren-Management
Erstellung Artikel und Posts (mind. 20 Artikel für Website während der jeweiligen Fashion Week sowie
weitere 20 bis 40 Artikel für die Bereiche Fashion Future und Sustainable Fashion)
ggf. grafische Reinzeichnung für Post- und Artikelbilder
Bildrecherche und Bildredaktion
Rücksprachen mit Veranstaltern und Freigaben zu Inhalten einholen
CMS-seitige Einstellung, Keyword-Optimierung, Zwischenüberschriften etc.
Einpflegen englischer Inhalte inklusive Übersetzung
Partnerlogos, Bildergalerien, Rückblickpflege
Permanente Aktualisierung der Basisinhalte nach Rücksprache mit Auftraggeberin und Partnern
(Veranstaltern)
Befüllung des Kalenders der Website für die drei Bereiche. Das beinhaltet sowohl die Recherche relevanter
Veranstaltungen als auch die Erstellung der Eventtexte inkl. Bildmaterial.
Pflege und Aktualisierung der Designer-Datenbank (bis zu 100 Designern)
Bereitstellung der statistischen Auswertung der Seite (Nutzerzahlen etc. über Piwik)
Designer- und Veranstalter Accounts und Management
Beantwortung und Qualifizierung der Community-Responses
Anfragen quantitativ pro Woche während der Fashion Week: ca. 250 per Mail, ca. 100 über Facebook,
ca. 80 per Telefon)
Themen der Anfragen:
-Beantwortung von Fragen zu Sicherheitskonzepten der jeweiligen Messen
-Nationale und internationale Presse- und Designeranfragen
-Modelanfragen
-Ticketanfragen
Reporting und Monitoring von definierten KPIs
Ableitung neuer Strategien und Optimierung
Regelmäßige Jour Fixe- und Kunden-Termine
Performanceoptimierung, Qualitätssicherung
Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er über ein ausreichendes Portfolio an Videos und Bildern zur Erbringung der nachfolgend aufgeführten Leistungen verfügt. Sofern der Bieter kein eigenes Archiv hat
und beabsichtigt, das Material einzukaufen, sind die Kosten hierfür im Angebot gesondert auszuweisen.
Die Kosten für das Material fließen nicht mit in die Bewertung der Angebote ein.
Einladungs- und Guestmanagement Fashion Week
Lead im VIP Guestmanagement: Konzeption, Organisation und Durchführung – Übernahme der
Gesamtverantwortung
Kommunikation mit den BFW Veranstaltern zur Definition der Zielmärkte & Abfrage von
Wunschkandidaten
Ansprache und Akquise von A-List Einkäufern & Redakteuren, Nutzen eigener nationaler und
internationaler Kontakte und Vernetzungen
Reiseorganisation für die eingeladenen Gäste (ca. 30, max. 35). Reisekosten für An- und Abreise,
Unterkunft, Entertainment und Verpflegung etc. werden innerhalb des Rahmenvertrages als
Fremdleistungen Reisekosten abgerufen und berechnet. In dieser Position ist keine separate Handlings-
Fee für den Einkauf von Fremdleistungen vorgesehen.
Gestaltung des Berliner Programmes für eingeflogene Gäste (Gruppenprogramm aber auch individuell
zugeschnittene Programmelemente)
Begleitung bei den Programmelementen
Vorort Service / Concierge-Service für Gäste
Vor- und Nachkommunikation mit den Gästen
Aufbau Berliner VIP Gästedatenbank
PR-Aktivitäten Fashion Week
Eigenständiges Verfassen von insgesamt 6 Pressemitteilungen mit unterschiedlichen Inhalten zur Berlin
Fashion Week (Recherche, Content Erstellung, Redaktionsplanung, Community Management)
Recherche und Kontaktaufnahme zu den einzelnen Veranstaltern der Berlin Fashion Week, Interviews und
Abfrage von Statements der Veranstalter für die Pressemitteilungen
Kontaktaufnahme und Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zur
Abfrage von Zitaten inkl. Zitat der Senatorin Ramona Pop
Eigenständige Recherche von passendem Bildmaterial zu den Pressemitteilungen, inkl. Einholung aller
Rechte und Genehmigungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Marketingleistungen Fashion Standort Berlin
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einladungs- und Guesetmanagement Fashion Week
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PR-Aktivitäten Fashion
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens bis zu der in der Bekanntmachung gesetzten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen. Setzt sich die Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem sie die Informations- und Wartepflicht missachtet oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.