Vertrag über Liefer- und Dienstleistungen Folgevertrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über Liefer- und Dienstleistungen Folgevertrag
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung als Full-Service-Dienstleister für die gesetzlichen Krankenversicherungen benötigt die Auftraggeberin Leistungen im Bereich IT-Infrastruktur und IT-Services.
Zu diesem Zweck wurde ein Nachfolgevertrag zu einem bestehenden VLD (Vertrag über Liefer- und Dienstleistungen) vergeben.
Hamburg
Die Vergabe hat den Abschluss eines Folgevertrages zu einem bestehenden VLD (Vertrag über Liefer- und Dienstleistungen) zum Gegenstand. Dieser stellt den Austausch bzw. die Aufrechterhaltung der bestehenden
System- und Netzhardware, die Verlängerung der bestehenden Anwendungs- und Systemsoftware, die Weiterführung und Umsetzung strategischer Vorgaben, die Weiterführung der Lizenzstrategie samt Optimierung
des zugrunde liegenden Lizenzmodelles sowie die Erbringung von Beratungs-, Migrationsunterstützungs- und Software/Hardware Wartungsservices sicher.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services voran. Grundlage hierfür ist der GKV-Softwarestandard BITMARCK_21c|ng, der bei den angeschlossenen Krankenkassen im Einsatz ist. Die BITMARCK Unternehmensgruppe stellt als Dienstleister den Krankenkassen und deren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung und betreibt diese. Zusätzlich erbringt die BITMARCK Beratungs-, Schulungs- und IT-Consulting-Leistungen. Die BITMARCK Technik GmbH ist Teil der BITMARCK Unternehmensgruppe. Ihr Aufgabengebiet liegt insbesondere im Betrieb der IT-Infrastruktur sowie von Rechenzentren für ihre Kunden im Gesetzlichen Krankenkassenumfeld.
Im Rahmen ihres Aufgabenbereichs vereinbarte die Auftraggeberin mit der IBM Deutschland GmbH in der Vergangenheit umfangreiche Leistungserbringungen in Form eines Open Infrastruktur Offering-Vertrags, der bereits durch den VLD (Vertrag über Liefer- und Dienstleistungen) fortgeführt worden ist. Mit der vorliegenden Auftragserteilung der öffentlichen Auftraggeberin an die IBM Deutschland GmbH wird eine weitere auf das bisherige Auftragsverhältnis anknüpfende und aufbauende Fortführung erreicht.
Wegen der engen Verknüpfung des gegenwärtigen Beschaffungsbedarfs der Auftraggeberin an die bereits erbrachten Leistungen der IBM Deutschland GmbH kommt für die Leistungserbringung nur die IBM Deutschland GmbH in Betracht. Die Auftraggeberin konnte sich in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 VgV allein an die IBM Deutschland GmbH wenden, weil aus technischen Gründen sowie wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV).
Die IBM Deutschland GmbH als bisherige Auftragnehmerin hat über einen langen Zeitraum hinweg eine hoch ausdifferenzierte Systemarchitektur aufgebaut und auf die Bedürfnisse der Auftraggeberin und ihrer Kunden zugeschnitten. Neben dem Auf- und Ausbau entsprechender IT-Infrastruktur einschließlich deren Wartung steht die IBM Deutschland GmbH der Auftraggeberin bisher auch mit umfangreichen systembezogenen Beratungsleistungen zur Verfügung. Zudem entwickelte die IBM Deutschland GmbH für die Auftraggeberin bereits umfangreiche Softwarelösungen. Der jetzige Auftrag ist eng mit den bereits erbrachten Leistungen der IBM Deutschland GmbH verbunden und soll auf diese aufbauen. Konkret geht es neben einer Anpassung von Beratungs- und Supportleistungen, die sich sämtlich auf die bestehende Infrastruktur beziehen, auch um die Anpassung von Wartungsdienstleistungen zahlreicher in BITMARCK-Produkte integrierter CITRIX-Lizenzen sowie um ebenfalls auf die bestehende Infrastruktur aufbauende Speicherbedarfe. Die Leistungen und Lizenzen sind mit der speziellen Infrastruktur der BITMARCK und mit den speziell entwickelten Kernprodukten (z.B. GKV-Softwarestandard BITMARCK_21c|ng und elektronische Patientenakte) so eng und tief verknüpft, dass direkter Zugriff auf den Hersteller und Entwickler benötigt wird. Dies gilt auch hinsichtlich der Integration bestehender Red Hat-Lizenzen und damit verbundener Dienstleistungen in den vorliegenden Auftrag. Aufgrund der hohen Komplexität ist nur die IBM Deutschland GmbH technisch in Lage, das gegenwärtige Beschaffungsvorhaben umzusetzen. Unterstrichen wird dieser Umstand bereits dadurch, dass das dafür erforderliche Know-How und die Fachkenntnis bezüglich des vorhandenen Systems ausschließlich bei der IBM Deutschland GmbH vorhanden sind. Zudem kann ein großer Teil der Leistungsbestandteile wegen Ausschließlichkeitsrechten der IBM Deutschland GmbH nur von dieser erbracht werden. Für die Auftragsvergabe kommt aus den oben genannten Gründen daher allein die IBM Deutschland GmbH in Betracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.ibm.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de