Bauüberwachungsleistungen für den barrierefreier Ausbau im Bahnhof Freilassing Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55871
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für den barrierefreier Ausbau im Bahnhof Freilassing
Bauüberwachungsleistungen für den barrierefreier Ausbau im Bahnhof Freilassing
Freilassing
Die Verkehrsstation Freilassing wird barrierefrei erneuert.
Die Infrastrukturmaßnahmen umfassen im Wesentlichen die barrierefreie Erschließung ein-schließlich des damit zusammenhängenden Anpassens der Netzinfrastruktur soweit es für die Realisierung des Bahnbetriebes erforderlich ist.
Durch die Maßnahme wird barrierefreie Erschließung zu den Bahnsteigen und in die Züge ge-währleistet, die im Bestand nicht gegeben ist.
Der Nah- und Fernverkehr wird zudem durch den Umbau hinsichtlich der Attraktivität in folgenden Aspekten gestärkt:
• Durch die höheren Bahnsteigkanten wird das Ein- und Aussteigen sicherer, bequemer und schneller.
• Die neue Bahnsteigausstattung macht einen auf die Reisenden positiven Eindruck.
• Die neue Personenunterführung ist breiter und höher und lässt damit den Fahrgästen räum-lich und optisch mehr Platz.
Durch die neue Treppenanbindung des Bahnsteiges 7/8 zur Personenunterführung EÜ Fuß- und Radweg in km 81,804 wird zudem der Zugang zur Bahnsteiganlage deutlich verbessert. Die neue Treppenanbindung erleichtert die Umsteigebeziehungen zum Fernverkehr, da beim Halt eines Fernzuges die am östlichen Ende des Bahnsteigs aussteigenden Fahrgäste zum Umsteigen den kürzeren Weg durch die EÜ Fuß- und Radweg nehmen können und dafür nicht mehr zur Perso-nenunterführung km 81,696 gehen müssen. Zudem ist durch die neue Treppenanbindung die ortsverbindende Personenunterführung angebunden, wodurch ein direkter Zugang von der EÜ Fuß- und Radweg zum Bahnsteig 7/8 möglich ist: Bisher war dies mit erheblichen Umwegen über die anderen Bahnsteige verbunden. Zudem wird durch die Radschieberinne auch der Einstieg mit Fahrrädern zum Regionalverkehr ermöglicht.
Die Bauüberwachungsleistungen erstrecken sich unter anderem auf folgende Baumaßnahmen:
• Neubau von 4 Bahnsteigen mit Bahnsteigdächern:
o Gleis 1 435 m Bahnsteig Nennhöhe 55 cm; Dachlänge 85 m
o Gleis 2/3 325 m Bahnsteig Nennhöhen 76 cm (Gleis 2) bzw.
55 cm (Gleis 3); Dachlänge 58 m
o Gleis 4/5 325 m Bahnsteig Nennhöhe 76 cm; Dachlänge 58 m
o Gleis 7/8 195 m Bahnsteig Nennhöhe 55 cm; Dachlänge 58 m
• Neubau der Bahnsteigausstattung
• Neubau der Personenunterführung km 81,696 mit Herstellung einer lichten Breite/Höhe von 6,0 m / 2,5 m sowie je Bahnsteig eines Treppenzugangs und einer Aufzugsanlage.
• Neubau Treppenaufgang Bahnsteig Gleis 7/8 zur Fuß- und Radwegunterführung km 81,804
• Anpassen der Treppenaufgänge Gleis 2/3 und 4/5 zur Fuß- und Radwegunterführung km 81,804
• Neubau von Versickerungs- und Entwässerungsanlagen für die Bahnsteige und die neu er-richtete Personenunterführung
• Anhebung von Gleis 3
• Rückbau folgender wesentlicher Altanlagen:
o Bahnsteige 1, 2/3, 4/5 und 7/8 mit deren Ausstattung und Bahnsteigdächern
o Personenunterführung km 81,696 mit den dazugehörigen Treppen
o Rangiererhäuschen auf dem Bahnsteig Gleise 4/5
o höhengleiche innerbetriebliche Übergang km 81,544 zwischen dem Bahnsteigen 4/5 und 7/8
• Neubau von 2 Betonschalthäusern
• Neubau eines eingehausten Wertstoffhofs
• Neubau einer Hauptkabelquerung
Eine detaillierte Aufstellung sowie Angaben befinden sich im Erläuterungsbericht.
Folgende Leistungen sind Gegenstand der Ausschreibung:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 01.1
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 01.2
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 01.3
- Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase) gemäß Anlage 01.4
- Abfallmanagement gemäß Anlage 01.5
- Bauüberwachung für die Fördertechnik gemäß Anlage 01.6
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- Fahrbahn
- Oberleitungsanlagen
- konstruktiver Ingenieurbau
- sonstige elektrotechnische Anlagen
- Leit- und Sicherungstechnik
- Fördertechnik
- Telekommunikation (TK)
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-,
Unfall und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-- Erklärung, dass er keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen;
-- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
-- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention und, dass sich der Bewerber/Bieter einem unbeschränkten Wettbewerb bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt;
-- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat.
-- Erklärung, dass der Bewerber / Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
(http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME Verhaltensrichtlinie
(https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf)
oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, welche eingehalten werden.
Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich
und unaufgefordert vorlegen. Bei fehlender Erklärung kann der Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagt werden.
-- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen Nachunternehmern, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
o Leitender Bauüberwacher
o BÜB Oberbau / KIB und Eisenbahnbetrieb
o BÜB / FBÜ technisch Berechtigter
o BÜ Fördertechnik
o SiGeKo
o Zusatzqualifikationen
o BÜB E 50 Hz
o BÜB E 16,7 Hz
o BÜB TK
o BÜB LST
Allgemeine Hinweise
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzpro-jekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Angaben zum Leitenden Bauüberwacher
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Diplom Bauingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB (OB/KIB)
2. mind. 7 Jahre Berufserfahrung als BÜB Ob/KIB
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen
Referenzen
2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Leitender Bauüberwacher, die komplette Lph 8, durchgehend im Projekt tätig war. Der Nachweis ist durch eine Bestätigung des Auftraggebers zu erbringen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Neubau einer Verkehrsstation an Eisenbahnanlagen für Vollbahnen
2. Bausumme min. 5 Mio. Euro
Angaben zum Bauüberwacher Bahn Ob / KIB und Eisenbahnbetrieb
Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Diplom Bauingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB (OB/KIB)
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als BÜB Ob/KIB
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen
Referenzen
2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB OB/KIB die komplette Lph 8, durchgehend im Projekt tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderung erfüllt ist:
- Neubau von Verkehrsstationen an Eisenbahnanlagen für Vollbahnen
Angaben zum Bauüberwacher / Fachbauüberwacher technisch Berechtigter
Qualifikationsanforderung
- Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Meister oder vergleich-bare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB oder FBÜ sowie Zusatzqualifikation Bahnerder und Schaltantragsteller.
Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V03 für BÜB / FBÜ einzureichen.
Angaben zum BÜ Fördertechnik
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss als: Ingenieur, Techniker oder Meister oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜ Fördertechnik.
2. Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Fördertechnik
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der bestandenen Prüfung.
Als Nachweis ist die Urkunde einzureichen.
Referenzen
2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜ Fördertechnik tätig war.
Angaben zum SiGeKo
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Diplom Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum Sicherheitsgesundheitskoordinator gemäß Baustellenverordnung bzw. RAB
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als SiGeKo
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis ist ein Lebenslauf, die Diplomurkunde, das Zertifikat Teil B und C, einzureichen.
Zusatzqualifikationen
Zusätzlich zu den in den vorhergehenden Punkten geforderten Qualifikationen (LBÜ, BÜB Ob/KIB, BÜB/FBÜ technisch Berechtigter, SiGeKo) müssen vom Bieter auch folgende Qualifikationen für min. einen der eingesetzten Mitarbeiter nachgewiesen werden:
1. Schweißüberwacher gemäß RIL 824
2. Befähigte Person zur Abnahme der inneren Erdung
3. Befähigte Person zur Ausübung eines Beschichtungsinspektors
Die entsprechenden Qualifikationen sind den Unterlagen der entsprechenden Mitarbeiter in Anlage Nr.: 7 beizufügen.
Angaben zum BÜB E 50 Hz
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss als Elektroingenieur oder eine vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB E 50Hz
2. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als BÜB E 50 Hz
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V03 für BÜB E 50Hz und ein Lebenslauf einzureichen.
Referenzen
2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 2 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB Elektrotechnik 50 Hz tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• Neubau von Verkehrsstationen an Eisenbahnanlagen für Vollbahnen
Angaben zum BÜB E 16,7 Hz
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss als Elektroingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB E 16,7 Hz.
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis ein-getragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V03 für BÜB E 16,7 Hz und ein Lebenslauf einzureichen.
Angaben zum BÜB TK
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss als Elektroingenieur oder Ingenieur für Nachrichtentechnik oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB TK.
2. Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BÜB oder FBÜ.
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis ein-getragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V03 für BÜB E 16,7 Hz und ein Lebenslauf einzureichen.
Angaben zum BÜB LST
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss als Elektroingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB LST.
2. Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung BÜB LST.
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis ein-getragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V03 für BÜB E 16,7 Hz und ein Lebenslauf einzureichen.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Gemäß den Vergabeunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Siehe III.1.3) dieser Bekanntmachung.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend und vollständig vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Bitte ergänzen Sie im Teilnahmeantrag alle Angaben (gelb markierte Felder), die vom Bewerber zu machen sind, sorgfältig und vollständig. Durch den Bewerber sind als Teilnahmebedingung alle Erklärungen/Nachweise, welche im Teilnahmeantrag gefordert sind, einzureichen.
Fehlende Angaben können zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren führen. Der Teilnahmeantrag ist bis zum genannten Schlusstermin, ausschließlich unter Verwendung des Formular des Teilnahmeantrags, bei der ausschreibenden Stelle des Auftraggebers einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter
https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren. Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden.
Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung
verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig.
Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
-- Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen / Nachweise erforderlich:
-- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
1. Werner Consult Objektplaner Lph 1 - 4
2. DB E&C Baugrundgutachten Lph 1 - 4
3. Möhler&Partner Ingenieure AG Schallgutachten Lph 1 - 4
-- Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht hat
-- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
(https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernpr ofil/compliance/geschaeft spartner/verhaltenskodex- 1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initi ativen/compliance/bme-com plianceinitiative/)
oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.