Flachbettröntgenscanner Referenznummer der Bekanntmachung: MfN-2021-0027
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fv-berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.museumfuernaturkunde.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Flachbettröntgenscanner
Flachbettröntgenscanner
Museum für Naturkunde
Invalidenstraße 43
10115 Berlin
1 Flachbettröntgenscanner inkl. Lieferung, Inbetriebnahme und Schulungen
Sollte die Leistung nicht in der vorgesehenen Zeit erbracht werden können, sind ggf. Verlängerungen der Lieferfrist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Anbietern bzw. von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
Die geforderten Formularvorlagen sind/werden den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o. g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Anbietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt in den Vergabeunterlagen zur Verfügung.
Mindestforderung: jählicher Umsatz von mindestens 500.000 €
Als Mindestanforderung für die Zulassung der Angebote gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Anbieters/der Bietergemeinschaft in Höhe von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020 bzw. abweichend) erzielt worden sein muss.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Erklärung zu Referenzen zur Ausführung der beschriebenen Leistungen
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen.
1. Unternehmensreferenzen
Es sind drei Unternehmensreferenzen des Anbieters aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind. Die Referenzen können dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen. Die folgenden Leistungen können in einer oder mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben. Die als Referenzen benannten Leistungen müssen jeweils im Zeitraum der letzten drei Jahre erbracht worden sein. Mindestens zu nennen sind Auftraggeber, Leistungszeitraum und Leistugsumfang. Zudem müssen Kontaktdaten zu einer Ansprechperson muss auf Anfrage verfügbar sein.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Mindestens drei Referenzen über Aufträge verlgeichbarer Leistung aus den letzten drei Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens MfN-2021-0027 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.12.2021, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Anbietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Anbieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
2. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter zu, die zur Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern notwendigen Kontaktdaten vorlegen zu können und die notwendige Zustimmung der Referenz dafür eingeholt zu haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.