Rahmenvereinbarung über Bau und Lieferung von drei Plug-In-Hybrid-Fahrgastschiffen. Referenznummer der Bekanntmachung: Neubauten Typ 2030 H2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hadag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Bau und Lieferung von drei Plug-In-Hybrid-Fahrgastschiffen.
Rahmenvereinbarung über Bau und Lieferung von drei Plug-In-Hybrid-Fahrgastschiffen (Diesel-Hybrid) vom Typ 2030 für den Ein-Mann-Betrieb im Hamburger Hafen und Einsatz auf der Elbe einschl. Nebenfahrwasser. Diese Schiffe werden auf jeden Fall beauftragt (Abnahmegarantie).
Darüber hinaus sind auch drei Neubauten mit Wasserstoffbetrieb Gegenstand der Rahmenvereinbarung .
Rahmenvereinbarung über Bau und Lieferung von drei Plug-In-Hybrid-Fahrgastschiffen (Diesel-Hybrid) vom Typ 2030 für den Ein-Mann-Betrieb im Hamburger Hafen und Einsatz auf der Elbe einschl. Nebenfahrwasser. Diese Schiffe werden auf jeden Fall beauftragt (Abnahmegarantie).
Darüber hinaus sind auch drei Neubauten mit Wasserstoffbetrieb Gegenstand der Rahmenvereinbarung .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Nach Auswertung aller eingegangenen Teilnahmeanträge konnte keine hinreichende Anzahl an Wettbewerbern zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, so dass kein ausreichender Wettbewerb gewährleistet ist. Der Auftraggeber hat die Teilnahmebedingungen vor diesem Hintergrund noch einmal überarbeitet und das Verfahren erneut im EU-Amtsblatt bekanntgemacht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUTRF2U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]