Standardsoftware – Release 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10127
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Standardsoftware – Release 3
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, zur Erbringung von Eigenleistungen in den Kernprozessen des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens der Infrastruktur diverse Softwareprodukte zu beschaffen.
Brücken-Design-Software
Berlin
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, zur Erbringung von Eigenleistungen in den Kernprozessen des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens der Infrastruktur eine Berechnungs- und Bemessungssoftware zur Tragwerksplanung zu beschaffen.
CAD-Programm zum technischen Zeichnen
Berlin
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, zur Erbringung von Eigenleistungen in den Kernprozessen des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens der Infrastruktur eine CAD-Software zum technischen Zeichnen zu beschaffen.
Verkehrsmanagement-Software
Berlin
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, zur Unterstützung in der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, die sich aus den Bestimmungen von Verkehrsmanagementaufgaben ergeben, eine unternehmensweit einsetzbare Softwarelösung für die Gestaltung von Verkehrszeichenplänen, Wegweisbeschilderungen, Entwurf von Markierungsplänen, Baustellenbeschilderungen /-umleitungen und Beschilderungsstatik einzuführen.
Berechnungs- und Bemessungssoftware zur Tragwerksplanung
Berlin
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, zur Erbringung von Eigenleistungen in den Kernprozessen des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens der Infrastruktur eine Berechnungs- und Bemessungssoftware zur Tragwerksplanung zu beschaffen.
CAD-Konstruktionssoftware
Berlin
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, zur Erbringung von Eigenleistungen in den Kernprozessen des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens der Infrastruktur eine, eine unternehmensweit einsetzbare CAD-Konstruktionssoftware einzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Brücken-Design-Software
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
CAD-Programm zum technischen Zeichnen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verkehrsmanagement-Software
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berechnungs- und Bemessungssoftware zur Tragwerksplanung
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
CAD-Konstruktionssoftware
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-iminternet.De/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht Berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren.
Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]