Wartungs- und Prüfleistungen an Förderanlagen in Berlin VOEK 237-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 237-21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartungs- und Prüfleistungen an Förderanlagen in Berlin VOEK 237-21

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 237-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistungen umfassen 38 St. Förderanlagen, darunter 22 St. Personenbeförderungsanlagen, 8 St. Personen- und Lastenaufzüge, 1 St. Scherenhubtisch, 4 St. Lastenaufzüge und 2 St. Kleingüteraufzüge, 1 St. stationäre Überladebrücke in 11 Liegenschaften in Berlin. Überwiegend sind die dreimonatige-, in einem Fall die 12-monatige Wartung/Inspektion durchzuführen. Hinzu kommen für die meisten Anlagen die jeweils 24-monatige Zwischen- und Hauptprüfung durch eine ZÜS oder einen Sachverständigen und die Notrufaufschaltung. Bei Bedarf wird ein Notrufmodul gemietet und die Personenbefreiung in Anspruch genommen.

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Für die Leistungserbringung auf der Liegenschaft Fehrbelliner Platz 3 ist mindestens gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG ( sog. Ü2SabSchutz) sicherheitsüberprüftes Personal einzusetzen. Die Sicherheitsüberprüfung kann durch die Auftraggeberin (AG) nach Zuschlag erfolgen, falls sich das Unternehmen noch nicht in der Geheimschutzbetreuung des BMWi befindet. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an.

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Grundlage für die Leistungserbringung sind die Besonderen Vertragsbedingungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Liegenschaften in den Berliner PLZ-Bereichen:

10117, 10317, 10623, 10707, 10719, 12307, 13405, 13587, 14109, 14193, 14195

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungen der Inspektion und Wartung umfassen alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion), zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind.

Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n (Anlagen 3a bis 3c „Besondere Vereinbarungen“) bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Inhalte der Arbeitskarte/n sind nicht abschließend und vollständig. Die Inspektion und Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.

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Zu den Leistungen Wartungen und Inspektionen zählen weiterhin:

- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten

- die Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung

a) § 10 hinsichtlich der Erhaltung des vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage, der Instandsetzung (soweit beauftragt) und Wartung, der Außerbetriebsetzung, wenn Mängel, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, bei der Instandhaltung erkannt werden

b) § 16 BetrSichV hinsichtlich der Veranlassung und Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen

c) § 19 BetrSichV hinsichtlich der Anzeige bei der zuständigen Behörde im Unfall- oder Schadensfall. Alle Schreiben an Aufsichtsbehörden und/ oder Überwachungsstellen sind der AG als Durchschrift/ Kopie zeitgleich zuzuleiten.

- das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen.

- Belastungsgewichte sind vom AN in dem Umfang bereitzustellen, wie es in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang I.1) dargestellt ist. Soweit zulässig, kann bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten ein zugelassenes, elektronisches Prüfsystem auf Kosten des AN eingesetzt werden.

- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlage(n) und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) (mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung).

Leistungen per Fernbetreuung sind nicht zugelassen.

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In Fällen fehlender Ersatzteile oder Meldungen zur Störungsbeseitigung durch die AG hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und diese Leistungen nach gesonderter Beauftragung innerhalb der darin vereinbarten Fristen zu erbringen.

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Der AN hat den TÜV [oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)] bei der Durchführung der Zwischen- und Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten. Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen dem AN und der ZÜS.

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Bei Materiallieferungen hat der AN die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der AN hat grundsätzlich für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel für die Dauer des Vertrages zu sorgen.

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Die Inspektionen und Wartungen sind nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften durchzuführen.

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Die Vergütung bestimmt sich nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang I.1) vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten sowie Hilfsmittel und Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile und Sollbruchteile usw. bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung und Anlage. Die Vergütung erfolgt monatlich nach Leistungserbringung und Rechnungslegung und ist ausschließlich der Umsatzsteuer für die Dauer von 24 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin ein Festpreis. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist bezogen auf den Lohnkostenanteil veränderlich. Etwaige Änderungen ergeben sich nach Maßgabe aus der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Sofern die Preisgleitklausel gemäß Anhang I.2 zum Vertrag nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis.

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Werden in Anhang I.1 aufgeführte Aufzugs- oder weitere technische Anlagen oder Teile davon außer Betrieb gesetzt, ist für die Zeitspanne der Außerbetriebsetzung mit dem AN eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren.

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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Dabei sind Wartung und eventuelle Instandsetzungsleistungen abzugrenzen und 2 separate Rechnungen zu stellen, mit jeweils einer eigenständigen (AG)-Bestellnummer.

Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen.Zu beachtende Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (s. Anhang I.5 Infoblatt Rechnungsstellung).

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Pflichten des AN:

1. Die Leistungen sind so auszuführen, dass die Sicherheit der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.

2. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen, Richtlinien und Schutzvorschriften, insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.

3. Der AN hat die Leistungen mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen.

4. Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

5. Erkennt der AN Fehler, welche die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit an den Aufzugs- oder weiteren technischen Anlagen gefährden können, hat er die AG unverzüglich zu benachrichtigen und erforderlichenfalls bei Gefahr im Verzug die Außerbetriebnahme der Aufzugs- oder weiteren technischen Anlagen zu veranlassen.

6. Fernmündliche oder mündliche Mitteilungen sind schriftlich zu bestätigen. Auf andere Fehler, die beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den vereinbarten Leistungen gehören, hat der AN die AG unverzüglich schriftlich hinzuweisen.

7. Erkennt der AN, dass wegen Änderung der Nutzung oder Änderung der bestehenden Vorschriften andere Vereinbarungen zu diesem Vertrag notwendig werden, hat er die AG schriftlich darauf hinzuweisen.

8. Ein Betreten der Liegenschaften ist mindestens 6 Werktage vorher mit dem Nutzer abzustimmen. Der AN hat die Einhaltung der Sicherheitsregeln je Liegenschaft durch seine Mitarbeiter sicherzustellen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt oder vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.

9. Zutrittsvoraussetzungen für die Liegenschaft WE 128054 Fehrbelliner Platz 3 in 10707 Berlin: Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss mindestens über eine Sabotageschutzüberprüfung 2 nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG verfügen.

10. Leistungsnachweise: Der AN hat die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis je Aufzugsanlage in einem vorgegebenen Format zu dokumentieren.

11. Der Zeitpunkt der Durchführung der Leistungen ist mit dem Beauftragten der AG rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.

12. Der AN hat die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan. Die Wartungstermine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG abzustimmen.

13. Sämtliche Verpflichtungen des AN aus diesem Vertrag gelten gleichermaßen auch für vom AN eingesetzte Unterauftragnehmer. Der AN ist daher verpflichtet, Unterauftragnehmer über sämtliche Regelungen dieses Vertrages in Kenntnis zu setzen und sie gegenüber der AG entsprechend zu verpflichten.

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Der AN hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden in nachfolgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist:

-Sachschäden: 1.000.000,- €

-sonstige Vermögensschäden: 500.000,- €

-Personenschäden: 2.000.000,- €.

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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Bei Erlangung personenbezogene Daten ist er verpflichtet, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG zweimal um je ein Jahr verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 188-489319
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 237-21
Bezeichnung des Auftrags:

Wartungs- und Prüfleistungen an Förderanlagen in Berlin VOEK 237-21

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:

- Angebotsschreiben (Anhang 0)

- Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang I.1)

- Formblatt Preisgleitklausel (Anhang I.2)

- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II)

- Formblatt Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang III), bei Angebot eines Festpreises über die Vertragslaufzeit

- Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV)

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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:

- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang II)

- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang V)

- die entsprechend dem Hinweis im Vorwort ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher

- Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder eines anderen Nachweises des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) nach Aufforderung durch die Vergabestelle

- Vorlage der Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nach Aufforderung durch die Vergabestelle.

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In der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang I.1) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben der Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

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Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis, der sich aus der in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang I.1) angegebenen Angebotssumme (in € netto pro Jahr) und der Summe der Nachweis- und Bedarfspositionen (Zwischensumme 02. in € netto pro Jahr) ergibt.

Den Zuschlag erhält das in diesem Sinne wirtschaftlichste Angebot.

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Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.

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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 15.10.2021, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.

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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/11/2021