Einführung Online-Service-Portal (OSP) - Umsetzung Onlinezugangsgesetz (OZG) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-IT-119/2021 (vergeben)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mobil-krankenkasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung Online-Service-Portal (OSP) - Umsetzung Onlinezugangsgesetz (OZG)
Einführung Online-Service-Portal (OSP) - Umsetzung gem. Onlinezugangsgesetz (OZG) sowie dessen Weiterentwicklung, Pflege und Hosting
Mobil Krankenkasse Hühnerposten 2 20097 Hamburg
Die MKK (Mobil Krankenkasse) möchte seinen Versicherten, berechtigten Dritten sowie Interessenten im Rahmen der Erfüllung der Anforderungen des OZG (Onlinezugangsgesetz) ein Online-Service-Portal (OSP) anbieten, über das sie sich nach initialer Authentifizierung anmelden, sich über bestimmte Leistungen der MKK informieren und diese beantragen können. Über das OSP soll der komplette Antragsprozess (Antrag, Bescheid und ggf. Nachweis sowie Widerspruch) digital abgebildet werden.
Ziel des Projektes ist es, die Anforderungen des OZG bis Reifegrad 3 bis zum 31.12.2022 für alle durch den Verband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) definierten Leistungen zu erfüllen.
Dazu wird EVB-IT Erstellungsvertrag - Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software & Rahmenvertrag zum Abruf zusätzlicher IT-Dienstleistungen für 2022 und 2023 ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDLRFTX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Rügen nach § 160 GWB sind zwingend als solche zu kennzeichnen.
Werden vom Bewerber im Vergabeverfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er diese innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits in der Bekanntmachung eines europaweiten Vergabeverfahrens erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Bewerber können innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einreichen.
Für das Nachprüfungsverfahren gelten §§ 160 ff. GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland