Rahmenvereinbarung "Hamburger Kitahaus" Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 143-21 LG

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung "Hamburger Kitahaus"

Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 143-21 LG
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg & Harburg) sowie für Gebäude des Uni- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.

Aufgrund des starken Bedarfes an Betreuungsplätzen im Vorschulischen Alter ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) gem. § 4a EU VOB/A über den Bau von 4 bis max. 12 Kitagebäuden (ca. 535 m² NRF/zweigeschossig und in Holzbauweise oder Holzhybridbauweise) an den Hamburger Schulstandorten durch SBH beabsichtigt.

Aus der RV sind SBH und GMH abrufberechtigt.

Weiter siehe II.2.4 der Bekanntmachung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die AG beabsichtigt in den kommenden Jahren die Beschaffung von Planungs- und Bauleistungen zur schlüsselfertigen Errichtung von 4 bis zu 12 Kitahäusern an Hamburger Schulstandorten.

Bedarf besteht hierbei insbesondere in der Planung eines systemischen Holz oder Holzhybrid Gebäudes, das im Rahmen eines Baukastensystems nach Wahl der AG an den jeweiligen Standort im Stadtgebiet angepasst errichtet werden kann. Dieses Vorgehen geht mit dem Bestreben einher, die zur Verfügung stehenden Flächen an den Schulstandorten effizienter zu nutzen. Daraus leiten sich Möglichkeiten ab, mit der Errichtung und Erweiterung von Kindertagesstätten auf Schulgrundstücken die zunehmenden Bedarfe an sozialer Infrastruktur einer wachsenden Stadt zu entsprechen. Mit der Entscheidung, für Kitahäuser in Holzmodulbauweise in KfW 40 an ausgewählten Schulstandorten zu realisieren, wird den Hamburger Klimazielen Rechnung getragen.

Von den Bietern/Bietergemeinschaften sollen Gebäude entwickelt werden, die in systemischer Bauweise als Holz oder in Holzhybridkonstruktion kostengünstig in kurzer Zeit und in hoher architektonischer und funktionaler Qualität unter Berücksichtigung der Anforderungen des jeweiligen Standorts errichtet werden können. Es Ziel ist es, eine Rahmenvereinbarung mit zwei Bietern/ Bietergemeinschaften (Mehrfachrahmenvereinbarung) über Planungs- und Bauleistungen (schlüsselfertig) für die Errichtung von Kita Gebäuden zu definierten Preisen abzuschließen.

Die Rahmenvereinbarung löst für sich noch keinen Bauauftrag aus, sondern bildet die Grundlage für einzelvertragliche Beauftragungen, die im Rahmen eines „Miniwettbewerbs“ mit konkreten ortsspezifischen Anpassungen unter den Rahmenvertragspartnern vergeben werden. Der Vertrag aus Einzelabruf/Miniwettbewerb kommt mit dem jeweils Abrufenden zustande.

Bereits mit dem Angebot zum Rahmenvertrag wird ein erster Miniwettbewerb über ein Kitagebäude durchgeführt, das sofort nach Zuschlag Beauftragung umgesetzt werden soll und im Sommer 2022 fertiggestellt werden sein soll.

Angebote im Miniwettbewerb werden nur gewertet, wenn der Bieter auch hinsichtlich der Rahmenvereinbarung eines der wirtschaftlichsten und daher für den Zuschlag vorgesehenen Angebote abgegeben hat.

Die Rahmenvereinbarungspartner verpflichten sich zur Erbringung sämtlicher erforderlicher Planungsleistungen auf Basis der bereitgestellten Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) der AG und der seitens der AG eingeholten Baugenehmigung sowie sämtlicher erforderlicher Bauleistungen zur fix und fertigen (schlüsselfertigen) und termingerechten Errichtung von Kitagebäuden an verschiedenen, vornehmlich Grundschulstandorten in Hamburg.

Erwartet wird ein Gebäude, das in allen Teilen den Anforderungen eines konventionell erstellten Bauwerks entspricht, jedoch in stark verkürzter Bauzeit erstellt wird. Die funktionale Leistungsbeschreibung sieht das Herstellen, Liefern und die schlüsselfertige Errichtung eines Kitagebäudes mit einer Fläche von insgesamt ca. 535 qm Netto-Raumfläche (NRF) in systematischer Bauweise, inklusive Gründung, vor.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität gem. Wertungsmtrix / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 144-381825
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung "Hamburger Kitahaus"

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Rahmen der Angebotsbewertung wurde festgestellt, dass die Leistung entgegen § 7 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A nicht eindeutig und so erschöpfend beschrieben war, dass alle Bieter die Beschreibung im gleichen Sinne verstanden haben und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen konnten.

Die Vergabeunterlagen müssen deshalb grundlegend geändert und die Ausschreibung gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A aufgehoben werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/11/2021