Rahmenvereinbarung "Hamburger Kitahaus" Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 143-21 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung "Hamburger Kitahaus"
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg & Harburg) sowie für Gebäude des Uni- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Aufgrund des starken Bedarfes an Betreuungsplätzen im Vorschulischen Alter ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) gem. § 4a EU VOB/A über den Bau von 4 bis max. 12 Kitagebäuden (ca. 535 m² NRF/zweigeschossig und in Holzbauweise oder Holzhybridbauweise) an den Hamburger Schulstandorten durch SBH beabsichtigt.
Aus der RV sind SBH und GMH abrufberechtigt.
Weiter siehe II.2.4 der Bekanntmachung.
Hamburg
Die AG beabsichtigt in den kommenden Jahren die Beschaffung von Planungs- und Bauleistungen zur schlüsselfertigen Errichtung von 4 bis zu 12 Kitahäusern an Hamburger Schulstandorten.
Bedarf besteht hierbei insbesondere in der Planung eines systemischen Holz oder Holzhybrid Gebäudes, das im Rahmen eines Baukastensystems nach Wahl der AG an den jeweiligen Standort im Stadtgebiet angepasst errichtet werden kann. Dieses Vorgehen geht mit dem Bestreben einher, die zur Verfügung stehenden Flächen an den Schulstandorten effizienter zu nutzen. Daraus leiten sich Möglichkeiten ab, mit der Errichtung und Erweiterung von Kindertagesstätten auf Schulgrundstücken die zunehmenden Bedarfe an sozialer Infrastruktur einer wachsenden Stadt zu entsprechen. Mit der Entscheidung, für Kitahäuser in Holzmodulbauweise in KfW 40 an ausgewählten Schulstandorten zu realisieren, wird den Hamburger Klimazielen Rechnung getragen.
Von den Bietern/Bietergemeinschaften sollen Gebäude entwickelt werden, die in systemischer Bauweise als Holz oder in Holzhybridkonstruktion kostengünstig in kurzer Zeit und in hoher architektonischer und funktionaler Qualität unter Berücksichtigung der Anforderungen des jeweiligen Standorts errichtet werden können. Es Ziel ist es, eine Rahmenvereinbarung mit zwei Bietern/ Bietergemeinschaften (Mehrfachrahmenvereinbarung) über Planungs- und Bauleistungen (schlüsselfertig) für die Errichtung von Kita Gebäuden zu definierten Preisen abzuschließen.
Die Rahmenvereinbarung löst für sich noch keinen Bauauftrag aus, sondern bildet die Grundlage für einzelvertragliche Beauftragungen, die im Rahmen eines „Miniwettbewerbs“ mit konkreten ortsspezifischen Anpassungen unter den Rahmenvertragspartnern vergeben werden. Der Vertrag aus Einzelabruf/Miniwettbewerb kommt mit dem jeweils Abrufenden zustande.
Bereits mit dem Angebot zum Rahmenvertrag wird ein erster Miniwettbewerb über ein Kitagebäude durchgeführt, das sofort nach Zuschlag Beauftragung umgesetzt werden soll und im Sommer 2022 fertiggestellt werden sein soll.
Angebote im Miniwettbewerb werden nur gewertet, wenn der Bieter auch hinsichtlich der Rahmenvereinbarung eines der wirtschaftlichsten und daher für den Zuschlag vorgesehenen Angebote abgegeben hat.
Die Rahmenvereinbarungspartner verpflichten sich zur Erbringung sämtlicher erforderlicher Planungsleistungen auf Basis der bereitgestellten Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) der AG und der seitens der AG eingeholten Baugenehmigung sowie sämtlicher erforderlicher Bauleistungen zur fix und fertigen (schlüsselfertigen) und termingerechten Errichtung von Kitagebäuden an verschiedenen, vornehmlich Grundschulstandorten in Hamburg.
Erwartet wird ein Gebäude, das in allen Teilen den Anforderungen eines konventionell erstellten Bauwerks entspricht, jedoch in stark verkürzter Bauzeit erstellt wird. Die funktionale Leistungsbeschreibung sieht das Herstellen, Liefern und die schlüsselfertige Errichtung eines Kitagebäudes mit einer Fläche von insgesamt ca. 535 qm Netto-Raumfläche (NRF) in systematischer Bauweise, inklusive Gründung, vor.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung "Hamburger Kitahaus"
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen der Angebotsbewertung wurde festgestellt, dass die Leistung entgegen § 7 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A nicht eindeutig und so erschöpfend beschrieben war, dass alle Bieter die Beschreibung im gleichen Sinne verstanden haben und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen konnten.
Die Vergabeunterlagen müssen deshalb grundlegend geändert und die Ausschreibung gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A aufgehoben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]