S-Bahnhof Warschauer Straße VE07Dach- Eindeckung und Außenfassade Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22547

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

S-Bahnhof Warschauer Straße VE07Dach- Eindeckung und Außenfassade

Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22547
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45261210 Dachdeckarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45261210 Dachdeckarbeiten
45443000 Fassadenarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

S-Bahnhof Warschauer Straße VE07 Außenfassade und Dacheindeckung.

Herstellung der Außenfassade und Dach sowie der Aufzugsmundhäuser des Empfangsgebäudes Warschauer Straße. Die Ausschreibung enthält Stahl- und Metallbauleistungen.

Dachkonstruktion: Trapezblech ca. 2800 m², Feinblech ca. 1305 m², Kupferblech ca. 1400 m²; Stahlbau ca. 16 t; Dachdichtung (Bitumen) ca. 1331 m².

Fassaden: Trapezblech ca. 1650 m²; Kupferblech ca. 950 m²; Stahlbau ca. 35 t; Ost-/Westfassade verglast.

Decken: Streckmetalldecke ca. 1025 m².

Bahnsteigüberdachung: Dachdeckung ca. 970 m²; Aluminiumlamellen ca. 92 m²; Stahlbau ca. 28 t.

Aufzugsmundhäuser: Stahlbau ca. 8 t.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 24/01/2017
Ende: 30/06/2018
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 043-079103

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 16FEI22547
Bezeichnung des Auftrags:

S-Bahnhof Warschauer Straße VE07Dach- Eindeckung und Außenfassade

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
27/02/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachung Nr.: 2016/S202-365458

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45261210 Dachdeckarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45261210 Dachdeckarbeiten
45443000 Fassadenarbeiten
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

S-Bahnhof Warschauer Straße VE07 Außenfassade und Dacheindeckung.

Herstellung der Außenfassade und Dach sowie der Aufzugsmundhäuser des Empfangsgebäudes Warschauer Straße. Die Ausschreibung enthält Stahl- und Metallbauleistungen.

Dachkonstruktion: Trapezblech ca. 2800 m², Feinblech ca. 1305 m², Kupferblech ca. 1400 m²; Stahlbau ca. 16 t; Dachdichtung (Bitumen) ca. 1331 m².

Fassaden: Trapezblech ca. 1650 m²; Kupferblech ca. 950 m²; Stahlbau ca. 35 t; Ost-/Westfassade verglast.

Decken: Streckmetalldecke ca. 1025 m².

Bahnsteigüberdachung: Dachdeckung ca. 970 m²; Aluminiumlamellen ca. 92 m²; Stahlbau ca. 28 t.

Aufzugsmundhäuser: Stahlbau ca. 8 t.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 24/01/2017
Ende: 30/06/2018
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

VE07-NA080: Mit vorliegendem Nachtragsangebot NA080 werden Mehrkosten für die Montage von Streckmetallgittern nach Rückbau von Dritten geltend gemacht.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Durch den AG wurde festgelegt, dass die optional geplanten Zu- und Abluftkanäle auszuführen sind. Dadurch wurden von Dritten die bereits montierten Streckmetallgitter in diesen Bereichen zurückgebaut. Bei diesem Rückbau durch Dritte wurde auch teilweise die Unterkonstruktion beschädigt bzw. zerstört. Entsprechend musste die bereits montierte Streckmetalldecke Bahnsteig A Achse 2-6 wieder fachgerecht hergestellt werden. Durch die Ausführung der Zusatzleistungen bleibt der Auftrag inhaltlich unverändert. Bei einer Übertragung der Leistung würden Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Darüber hinaus würde ein Wechsel des AN zu erheblichen Verzögerungen in der Leistungserbringung führen. Darüber hinaus wäre hier eine eindeutige Abgrenzung der Gewährleistung von Vertrags- und Zusatzleistung nicht mehr gegeben.

VII.2.3)Preiserhöhung