Heimstetten, Poing - Barrierefreier Ausbau der S-Bahnhöfe_2.VÖ Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45968
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Heimstetten, Poing - Barrierefreier Ausbau der S-Bahnhöfe_2.VÖ
Los 1 Heimstetten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Heimstetten
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Heimstetten
Los 1 Heimstetten
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
lfd. Nr. 16 - Erstellen Kabelgefäßen für LST-Kabel Ri Feldkirchen
Kabelerneuerung ist im Zuge des Bahnsteigneubaus erfoderlich, jedoch kann das neue Kabel nicht mehr analog zum Bestandskabel verlegt werden, sondern benötigt einen neuen Trog. Die Arbeiten sind eng verzahnt mit den anderen Arbeiten und entsprechen von der Art dem Leistungsumfang des Hauptvertrags. Bei einer separaten Vergabe wären höhere Kosten zu erwarten, da der neue AN noch über keine Baustelleneinrichtung und Ortskenntnisse verfügen würde. Die Arbeiten erfolgen unter laufendem Betrieb in einem engen Korsett. Die hier erforderlichen Zusatzleistungen sind Voraussetzung für den Abschluss der Vertragsleistung des Haupt-AN. Durch einen Wechsel des AN würde sich eine Verzögerung mit Zusatzkosten durch die Bauzeitverlängerung ergeben.