PPrBln 556_21 EU SARS.CoV-2-Antigen-Selbst- und Schnelltests Referenznummer der Bekanntmachung: PPrBln 556_21 EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
PPrBln 556_21 EU SARS.CoV-2-Antigen-Selbst- und Schnelltests
600.000 Stück (plus 150.000 Stück optional) SARS-CoV-2-Antigen-Selbst- und Schnelltests der Firma Roche (oder vergleichbar) zur Eigenanwendung durch Laien, mit entsprechender Sonderzulassung durch das Bundesinstitus für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gem. § 11 Abs. 1 MPG (Aktenzeichen der Sonderzulassung bitte in die dafür vorgesehene Stelle in diesem Preisblatt eintragen) als Mehrfachverpackung, mit entsprechender Anleitung, in handelsüblicher Verpackung für Endverbraucher
200 000 Stk SARS CoV-2 Antigen Selbst- und Schnelltests
200.000 Stück (plus 50.000 Stück optional) SARS.CoV-2-Antigen-Selbst- und Schnelltests
Zum Liefertermin 18.02.2022 weitere 50 000 Stk SARS-CoV-2-Antigen-Selbst- und Schnelltests
Die Lieferung der ersten 100 000 Stk. SARS-CoV-2-Antigen-Selbst- und Schnelltests muss bis zum 07.01.2022 erfolgen.
200000 Stk SARS CoV-2 Antigen Selbst- und Schnelltests
200.000 Stück (plus 50.000 Stück optional) SARS.CoV-2-Antigen-Selbst- und Schnelltests
Zum Liefertermin: 18.02.2022 weitere 50 000 Stk. SARS-CoV-2-Antigen-Selbst- und Schnelltests
Die Lieferung der ersten 100 000 Stk. SARS-CoV-2-Antigen-Selbst- und Schnelltests muss bis zum 21.01.2022 erfolgen.
200 000 St SARS CoV-2 Antigen Selbst- und Schnelltests
200.000 Stück (plus 50.000 Stück optional) SARS.CoV-2-Antigen-Selbst- und Schnelltests
Zum Liefertermin 18.02.2022 weitere 50 000 Stk. SARS-CoV-2-Antigen-Selbst- und Schnelltests
Die Lieferung der ersten 100 000 Stk. SARS-CoV-2-Antigen-Selbst- und Schnelltests muss bis zum 04.02.2022 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zuTariftreue_Mindestentgelt_SV
Wirt-2141 BVB u. Erklaerung gem.Par1 Abs2 Frauen-FVO;
Wirt 2143 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen
Wirt 2144 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Wirt 215 ZVB / BVB Zusätzliche (ZVB) und Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
Wirt 124 Eigenerklärung zur Eignung
Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
Wirt 2140.1 Nachweis oder Herkunftsbescheinigung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Wirt 213_1 Angebotsschreiben mit 12 Losen
Preisblatt je Los auf welches geboten wird
Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen sind folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen:
Los 1 bis Los 3:
Die Sonderzulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gem. § 11 Abs. 1 MPG ist im Preisblatt durch Nennung des entsprechenden Aktenzeichens der Sonderzulassung zu dokumentieren.
Soweit erforderlich:
Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe;
Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen).
Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument " Teilnahmebedingungen".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/20
Fax: [gelöscht]99