Vorbereitende Untersuchungen Harburg für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch (VU Harburg) Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021002257
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Vorbereitende Untersuchungen Harburg für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch (VU Harburg)
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch für das Gebiet „Östlicher Binnenhafen und Anknüpfung an die Innenstadt“ im Bezirk Hamburg-Harburg (Vorbereitende Untersuchungen Harburg).
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung Bodenordnung - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 4 BauGB auf einer Fläche von etwa 45 ha im Bereich des östlichen Binnenhafens und in den nördlichen Bereichen der Innenstadt – Schippsee-Quartier – in Harburg (VU Harburg).
Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen sollen Beurteilungsunterlagen darüber gewonnen werden, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung des Untersuchungsgebiets als städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 Abs. 3 BauGB erfüllt sind. Zweck der vorbereitenden Untersuchungen ist es, Aufschluss zu insbesondere folgenden Fragestellungen zu erhalten:
– Notwendigkeit der Entwicklung des Gebiets, sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der
Entwicklung im Allgemeinen,
– Erforderlichkeit des besonderen entwicklungsrechtlichen Instrumentariums,
– Gemeinwohlerfordernis der Maßnahme,
– Besondere Bedeutung des Gebiets für die örtliche oder überörtliche Entwicklung,
– Erkundung der Mitwirkungs- und Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer,
– Nachweis des öffentlichen Interesses an einer zügigen Durchführung der Maßnahme.
Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wird außerdem ein städtebaulich-freiraumplanerischer Rahmenplan durch einen anderen Auftragnehmer erarbeitet.
Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
Allgemein
- Erstellung eines Untersuchungsberichtes, der die Ergebnisse des Prozesses und Vorschläge zum weiteren Vorgehen enthält
- Abstimmung und Kooperation mit dem Auftragnehmer, der mit der städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung beauftragt wird
Bestandsaufnahme
- Zusammenfassung und Darstellung der planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
- Erhebung und Darstellung der Grundstücksverhältnisse und Nutzungen
Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, der allgemeinen Öffentlichkeit und der öffentlichen Aufgabenträger
- Konzeptionierung und Durchführung der Beteiligung von Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter sowie sonstigen Betroffenen im Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen; Erfassung und Darstellung der Ergebnisse
- Erkundung der Bereitschaft der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die Ziele und Zwecke der Rahmenplanung im Rahmen städtebaulicher Verträge zu erreichen bzw. deren Verkaufsbereitschaft,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, in Abstimmung mit der FHH zur Ermittlung der Belange des öffentlichen Interesses; Erfassung und Darstellung der Ergebnisse
- Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit; Erfassung und Darstellung der Ergebnisse
- Konzipierung, Organisation, Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Veranstaltungen zur Beteiligung von Betroffenen (Eigentümer/innen, Mieter/innen, Pächter/innen, sonstige Betroffene), der allgemeinen Öffentlichkeit oder Fachpublikum
- Konzeptionierung und Umsetzung einer Internetpräsenz des VU Prozesses auf einer unter „hamburg.de“ eingebetteten Seite und Pflege dieser bis zum Ende der Vertragslaufzeit
Leistungen im Hinblick auf Festlegung und Umsetzung
- Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen nach § 165 Abs. 3 BauGB
- Zusammenstellung und Bewertung der von der Maßnahme berührten öffentlichen und privaten Belange für die Abwägungsentscheidung sowie Erarbeitung eines Abwägungsvorschlags
- Verfahrensfestlegung und Gebietsabgrenzung; auch in Bezug auf alternative Instrumente des (allgemeinen oder besonderen) Städtebaurechts für den Fall, dass die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ausscheidet
- Erarbeitung eines strategischen Umsetzungskonzeptes zur Flächenentwicklung und eines Zeit- und Maßnahmenprogramms
- Ermittlung der überschlägigen Kosten und der Finanzierungsmöglichkeiten der vorgesehenen Maßnahmen; ohne Wertermittlung (Eine Ermittlung der Grundstückswerte wird durch die Auftraggeberin veranlasst, sobald sich hierfür Bedarf ergibt)
Das förmliche Ausschreibungsverfahren wird durch die Finanzbehörde Hamburg durchgeführt.
Die AG behält sich die Option einer Verlängerung der Vertragslaufzeit für den Fall vor, dass festgestellt wird, dass die mit diesem Vertrag vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf der 24 Monate nicht vollständig erbracht werden können.
Darüber, ob diese Voraussetzung vorliegt, verständigen sich die AG und der AN bis spätestens zwei Monate vor dem vorgesehenen Ende der Vertragslaufzeit. Im Falle der Ausübung der Option schließen die Vertragspartner eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung auf der Vorlage des vorliegenden Vertrages für maximal sechs Monate.
Die Verlängerung begründet dabei keinen Anspruch auf eine höhere Vergütung für zu diesem Zeitpunkt bereits vereinbarte Leistungen.
Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der personellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorgenommen. Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien und der grundsätzlichen Eignung für die ausgeschriebene Leistung die erreichte Bewertung.
Kategorien und Kriterien:
1) Referenzen: Der Auftraggeber bildet eine Rangliste nach Vergleichbarkeit der als Anlage E6 und E7 eingereichten Referenzen mit der unter Ziffer II.2.4) dargestellten Aufgabenstellung. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt ähneln.
Die Ähnlichkeit der als Anlage E 6 eingereichten Referenzprojekte bestimmt sich insbesondere nach den nachfolgend angegebenen Kriterien:
a) Kompetenzen hinsichtlich der Prüfung und Bewertung der rechtlichen Voraussetzungen des jeweils angewandten Instruments,
b) Kompetenzen in Erhebung und Auswertung von Grundstücksverhältnissen und Nutzungen,
c) Mitglieder des benannten Kernteams waren beteiligt (je mehr desto besser).
Positiv bewertet wird, wenn eingereichte Referenzen vorbereitende Untersuchungen konkret nach § 165 Abs. 4 BauGB betreffen.
Die Ähnlichkeit des als Anlage E 7 eingereichten Referenzprojekts bestimmt sich insbesondere nach den nachfolgend angegebenen Kriterien:
a) Kompetenzen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozesse,
b) Referenz bezieht sich auf öffentlichen Auftraggeber,
c) Mitglieder des benannten Kernteams waren beteiligt (je mehr desto besser).
2) E 3 - Projektleitung: Bewertung der
- aufgabenbezogenen beruflichen Qualifikationen der Projektleitung und deren Stellvertretung,
- aufgabenbezogenen Berufserfahrung und fachlichen Fähigkeiten der Projektleitung und deren Stellvertretung,
- aufgabenbezogenen persönlichen Referenzen der Projektleitung und deren Stellvertretung.
Positiv bewertet wird, wenn die/der für den vorliegenden Auftrag vorgesehene Projektleiterin/Projektleiter sowie die/der Stellvertreterin/Stellvertreter an den Referenzprojekten beteiligt gewesen sind.
3) E 4 - Projektteam: Bewertung der
- aufgabenbezogenen Qualifikation, Berufserfahrung und Fähigkeiten der im Falle der Auftragserteilung eingesetzten vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter/innen.
Positiv bewertet wird, wenn die für den vorliegenden Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter/innen an den Referenzprojekten beteiligt gewesen sind.
Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien die erreichte Bewertung der hier aufgeführten Aspekte.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie alle Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen.
Der AG wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden mindestens drei, maximal fünf Teilnahmeanträge mit den höchsten Bewertungen (Punkten). Maximal können 1.000 Punkte erreicht werden.
Die Ähnlichkeit der mit Anlagen E 6 und E 7 eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt wird auf einer Skala von null bis zehn bewertet, wobei zehn die höchste Punktzahl darstellt.
Ebenso erfolgt die Bewertung der Projektleitung und deren Stellvertretung sowie des Projektteams auf einer Skala von null bis zehn, wobei zehn die höchste Punktzahl darstellt. Die Gewichtung erfolgt im Verhältnis 50% Referenzen (je Referenz 12,5 %) sowie je 25% für Projektleitung/Stellvertretung einerseits und Projektteam andererseits.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Angaben, die über die jeweils angegebene maximale Seitenzahl (Unterlagen gemäß III.1.3) hinausgehen, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichen sind:
1) ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen);
2) (E1) - Eigenerklärung zur Eignung
3) Falls zutreffend: (E8) - Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Im Kriterienkatalog (Frage 1.8) ist in diesem Fall zudem darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen.
4) (E9) - Versicherung zur Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
5) (S1) - Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz;
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die vorstehend unter 2), 4) und 5) (E1, E9 und S1) genannten Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
6) (E2) - Allgemeine Bürobeschreibung (gesonderte Anlage, Schriftgröße 11, max. 2 DIN A 4 Seite - Urkunden/ Eintragungsnachweise separat beilegen): Die Struktur und Arbeitsschwerpunkte des Büros/ der Bietergemeinschaft sind aufzuführen.
7) (E3) - Projektleitung, zusammenfassende Profile der für die Projektleitung und deren Stellvertretung vorgesehenen Beschäftigten, (gesonderte Anlage, Schriftgröße Arial 11, max. 2 DIN A 4 Seiten pro Person) mit Angaben zu:
- aufgabenbezogenen beruflichen Qualifikationen der Projektleitung und deren Stellvertretung,
- aufgabenbezogenen Berufserfahrung und fachlichen Fähigkeiten der Projektleitung und deren Stellvertretung,
- aufgabenbezogenen persönlichen Referenzen der Projektleitung und deren Stellvertretung.
Es werden nur erfahrene Projektleitungen erwartet.
8) (E4) – Projektteam, zusammenfassende Profile der für das Projektteam vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter/innen, (gesonderte Anlage, Schriftgröße Arial 11, max. 5 DIN A 4 Seiten) mit Angaben zur jeweiligen aufgabenbezogenen Qualifikation, Berufserfahrung und Fähigkeiten der im Falle der Auftragserteilung eingesetzten vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter/innen.
9) (E5) - Leistungsübersicht: Referenzliste mit Eckdaten der abgeschlossenen oder nicht abgeschlossenen, erbrachten Leistungen mit folgenden Schwerpunkten (gesonderte Anlage, Schriftgröße 11, max. 2 DIN A4 Seiten, Bewertung der allgemeinen Eignung):
a) Betreuung von Dienstleistungen für vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 141 BauGB oder nach § 141 BauGB oder für vergleichbare Aufgaben. Bearbeitungszeitraum der Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre (gerechnet ab Tag Bekanntmachung). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch einschlägige Aufträge berücksichtigen werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Die Referenzliste soll zu den einzelnen Referenzen folgende Angabe enthalten:
- Projektname,
- Ort,
- Leistungszeitraum,
- Leistungsbild,
- Auftraggeber,
- jährlicher Auftragswert,
- Darstellung des Anteils des Bewerbers am Gesamtprojekt.
b) Betreuung von Dienstleistungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Kontext von vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 141 BauGB oder nach § 141 BauGB oder von vergleichbaren Aufgaben; Bearbeitungszeitraum der Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre (gerechnet ab Tag Bekanntmachung). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch einschlägige Aufträge berücksichtigen werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Die Referenzliste soll zu den einzelnen Referenzen folgende Angabe enthalten:
- Projektname,
- Ort,
- Leistungszeitraum,
- Leistungsbild,
- Auftraggeber,
- jährlicher Auftragswert,
- Darstellung des Anteils des Bewerbers am Gesamtprojekt.
10) (E6) - Drei Referenzprojekte mit Eckdaten der abgeschlossenen, erbrachten Leistungen zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 141 BauGB oder nach § 141 BauGB oder für vergleichbare Aufgaben mit folgenden Schwerpunkten (gesonderte Anlage, Schriftgröße 11, je Projekt max. 3 DIN A4 Seiten):
• Erhebung und Auswertung der planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
• Erhebung und Darstellung der Grundstücksverhältnisse und Nutzungen
• Prüfung und Bewertung der rechtlichen Voraussetzungen des jeweils angewandten Instruments
• Bewertung und Empfehlung städtebaulicher Instrumente
• Verfahrensfestlegung und Gebietsabgrenzung
• Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts und eines Zeit- und Maßnahmenprogramms
• Ermittlung von Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
Mindestens eins der drei geforderten Referenzprojekte muss sich auf eine abgeschlossene, erbrachte Leistung zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 141 BauGB oder nach § 141 BauGB beziehen.
Bearbeitungszeitraum der Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre (gerechnet ab Tag Bekanntmachung). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch einschlägige Aufträge berücksichtigt werden, die mehr als 5 Jahre zurückliegen.
unter Angabe:
– des Projektnamens,
– des Ortes,
– des Leistungsbildes,
– der Art der Nutzung,
– der Projektbeschreibung,
– der Lage des Projektgebiets im Stadtraum,
– der Größe des Projektgebiets (in ha),
– der Abschluss des Projektes (förmliche Festlegung ja/nein)
– der im Projekt eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
11) (E7) - Ein Referenzprojekt mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Öffentlichkeitsbeteiligung, das im Kontext von vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 141 BauGB oder nach § 141 BauGB oder im Kontext einer vergleichbaren Aufgabe erstellt wurde und mindestens 3 der folgenden Schwerpunkte umfasst (gesonderte Anlage, Schriftgröße 11, max. 3 DIN A4 Seiten):
• Beteiligung von Betroffenen öffentlicher Planungen
• Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange
• Auswertung der Ergebnisse
• Konzeptionierung, Organisation, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungen
• Konzeptionierung und Pflege einer Internetseite
Bearbeitungszeitraum des Projektes innerhalb der letzten 5 Jahre (gerechnet ab Tag Bekanntmachung). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch einschlägige Aufträge berücksichtigen werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen
unter Angabe:
– des Projektnamens,
– des Ortes,
– der Art der Nutzung,
– der Projektbeschreibung
– der im Projekt eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
1. Der AN verpflichtet sich der AG gegenüber zu einer ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen nach dem allgemeinen Stand der einschlägigen Wissenschaft und Rechtsprechung sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik; weiterhin, dass die Untersuchungsergebnisse, Beurteilungen und fachlichen Empfehlungen für den vorgesehenen Zweck brauchbar und vollständig sind. Dies bestätigt der AN durch eigenhändige Unterzeichnung des Berichtes und sonstiger Unterlagen.
2. Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wäre er selbst tätig geworden.
Der AN wird AG auch von allen Ansprüchen freihalten, die Dritte aus Nichtbeachtung der oben genannten Verpflichtungen stellen können.
Die oben beschriebene Verschuldenshaftung - mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - wird, sofern der AN zum Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht eine höhere Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat, die dann eintritt, je Schadensfall begrenzt auf Euro 5.000.000 bei Personen- und Sachschäden sowie Euro 100.000 bei Vermögensschäden.
Der AN hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Insbesondere ist sicherzustellen, dass auch das Risiko der Veranstaltungshaftpflicht von dem Versicherungsschutz umfasst ist. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. Die Versicherung ist der AG vor Vertragsabschluss an auf Anforderung nachzuweisen. Vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes hat der AN keinen Anspruch auf Leistungen der AG.
Der AN haftet ebenfalls für Schäden, die der AG durch Nichteinhaltung der vereinbarten Termine aus Gründen entstehen, die der AN zu vertreten hat. Mehrere AN haften als Gesamtschuldner/Gesamtschuldnerinnen.
3. Die örtliche Präsenz und personelle Kontinuität des Bewerbers in Hamburg ist für die gesamte Projektlaufzeit während der im Leistungsbild angegebenen Termine und Veranstaltungen vor Ort mit einem für die Gesamtaufgabe qualifizierten Team sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
- Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmt Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
- Die unter Ziffer IV.2.6 genannte Bindefrist ist vorläufig. Die finale Bindefrist wird mit Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes bekannt gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1. Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.