Leistungen des - der Gebietsbeauftragten 2022-2024 für das Fördergebiet Baumschulenstr.- Köpenicker Landstraße Referenznummer der Bekanntmachung: TK 22122021-0900
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des - der Gebietsbeauftragten 2022-2024 für das Fördergebiet Baumschulenstr.- Köpenicker Landstraße
Das Gebiet "Baumschulenstraße - Köpenicker Landstraße" soll mit Mitteln des Städtebauförderprogramms "Lebendige Zentren und Quartiere" (ehem.: „Aktive Zentren“) wieder attraktiver, lebendiger und lebenswerter werden. Zur Unterstützung der Verwaltung sind die Leistungen des/r Gebietsbeauftragten notwendig. Er/sie soll das Land Berlin während der Programmlaufzeit (2022-2024) bei der Projektabwicklung und Durchführung des Programms unterstützen, die Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung organisieren, sowie die Projektsteuerung für
die Einzelmaßnahmen durchführen.
Die Gebietskulisse umfasst das Ortsteilzentrum Baumschulenweg mit den umgebenden Wohnquartieren sowie die Siedlungsbereiche östlich und westlich der Köpenicker Landstraße im Ortsteil Plänterwald.
Grundlage des Fördermitteleinsatzes sowie zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Verwaltung bildet das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet.
Das vom Senat Berlin in Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick beschlossene Fördergebiet "Baumschulenstraße - Köpenicker Landstraße" im Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren und Quartiere" (Senatsbeschluss vom 25.6.2019) soll in seinen Funktionen insgesamt gestärkt und weiterentwickelt werden.
Handlungsbedarfe bestehen in der Stabilisierung und Stärkung des Ortsteilzentrums Baumschulenweg als auch der Siedlungsbereiche in Plänterwald. Neben der Geschäftsstraße Baumschulenstraße stehen im gesamten Fördergebiet die Versorgung mit Gemeinbedarfseinrichtungen, der Verkehr und ergänzender Wohnungsneubau, Plätze und Grünflächen und deren sinnvolle Vernetzung, Grünverbindungen sowie Klimaschutz und Klimaanpassung im Fokus.
Grundlage des Fördermitteleinsatzes sowie zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Verwaltung bildet das "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet Baumschulenstraße - Köpenicker Landstraße im Bezirk Treptow-Köpenick", das in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden kann.
Folgende Aufgabenfelder sind zu bearbeiten (im Einzelnen s.a. Anlage 1 zum Programmleitfaden):
1. Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
(Weiterentwicklung/Konkretisierung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts; Kosten- und Finanzierungsübersicht; Abwicklung des Förderverfahrens);
2. Projektentwicklung und -umsetzung (Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekten, Unterstützung der Fachämter und sonstiger Fördernehmer);
3. Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung (Gebiets- und maßnahmenbezogene Öffentlichkeitsarbeit; Programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit; Beteiligungsstruktur; Aufbau von Vernetzungsstrukturen und strategischer Partnerschaften);
4. Koordination/Prozesssteuerung (Jährlicher Arbeitsplan, Abstimmungs- und Steuerungsrunden,
Berichterstattung gegenüber Dritten);
5. Monitoring und Evaluation;
6. Besondere Leistungen (Rechtsvorgänge und Genehmigungsverfahren; Unterstützung bei der Information und Beratung von Eigentümern).
Der/die Gebietsbeauftragte soll eine Geschäftsstelle vor Ort betreiben, in der dann auch das
Geschäftsstraßenmanagement ansässig ist. Das Geschäftsstraßenmanagement wird separat vergeben; es wird aber eine enge Abstimmung zwischen dem/der Gebietsbeauftragten und dem Geschäftsstraßenmanagement erforderlich.
Das Auftragsvolumen für den/die Gebietsbeauftragte/n beträgt entsprechend Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen [Betrag gelöscht] EUR brutto für die Laufzeit 2022-2024, d.h. rd. [Betrag gelöscht] EUR brutto/Jahr (inkl. Sachkosten). Die Laufzeit kann verlängert werden.
Die Finanzierung des/r Gebietsbeauftragten erfolgt über das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Berlin und des Bundes gemäß der jeweils geltenden „Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art. 104b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung)“. Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen. Es liegt eine Finanzierungszusage bis einschließlich 2024 vor.
Die Projektbearbeiter/innen sollen für den gesamten Leistungszeitraum zur Verfügung stehen, damit in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und den anderen Beteiligten eine kontinuierliche Entwicklung gewährleistet ist.
Folgende Unterlagen sind im Internet abrufbar (s. Ziff. I.3): Programmleitfaden Lebendige Zentren und Quartiere Stand 02/2021; Vertragsentwurf inkl. Anlage Gebietskarte.
Grundlagen und Arbeitshilfen, u.a. der Programmleitfaden, stehen auf der Webseite der zuständigen Senatsverwaltung zum Download zur Verfügung
Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 02/2022; 2. Bearbeitung: 2022-2024 mit Option auf Verlängerung (s.a. Ziff. II.2.7 und II.2.11).
Der Vertrag kann verlängert werden (s.a. Ziff. II.2.4 und II.2.11), wenn zwischen Bund und Land Berlin jährlich eine Verwaltungsvereinbarung zum Programm geschlossen wird und wenn das Land Berlin in den einzelnen Haushaltsjahren die Landesmittel als Kofinanzierung des Förderprogramms bereitstellt.
Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte
Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Beschränkung der Zahl der Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung gemachten Angaben, vorgelegten Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 405 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 24,69 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 75,31 %).
Wertung im Einzelnen (max. Punktzahl bei): 1.1 Nettogesamtumsatz im Mittel der letzten drei
Geschäftsjahre: größer/gleich 0,5 Mio. € netto; 1.2 Nettojahresumsatz für vgl. Dienstleistungen:
größer/gleich 0,4 Mio. € netto; 2.1.1 Anzahl Mitarbeiter mit Studienabschluss in der Fachrichtungen Stadtplanung und/oder Geografie/Architektur/ Sozialwissenschaften oder vergleichbar insgesamt im Mittel der letzten 3 Jahre (2020, 2019, 2018): größer/gleich 5; 2.1.2 Anzahl Mitarbeiter mit Studienabschluss in der Fachrichtungen Stadtplanung und/oder Geografie/Architektur/ Sozialwissenschaften oder vergleichbar mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Mittel der letzten 3 Jahre (2020, 2019, 2018): größer/gleich 3; 2.2.1-2.2.2 Referenzprojekte übergeordnet: 2.2.1 Beauftragte Aufgabenbereiche/Leistungen: 6
Bereiche; 2.2.2 Handlungsbedarfe /Unterziele für Gebietsentwicklung: 8 Bereiche; 2.2.3-2.2.10
Zusätzliche Angaben - je Leistung/Projektmerkmal geht max. ein Referenzprojekt positiv in die
Wertung ein: 2.2.3 Umsetzung von Fördermitteln (Fördermittelmanagement, Fördermittelverwaltung, Förderprogrammcontrolling und ähnliches); 2.2.4 Gründung nachhaltiger Kooperationsstrukturen; 2.2.5 Leitung und Betrieb eines Stadtteilbüros mit Vor-Ort-Präsenz; 2.2.6 Aktivierung der Öffentlichkeit zur Mitwirkung am Stadterneuerungsprozess; 2.2.7 Mitwirkung an Kampagnen und Wettbewerben zur Imagebildung und -pflege; 2.2.8 Durchführung von Beratungsangeboten zu Förderprogrammen; 2.2.9 Durchführung von Beratungsangeboten zu Verfügungsfonds; 2.2.10 aufsuchende Ansprache von Eigentümer/innen zur Mitwirkung bei der Gebietsentwicklung.
Die detaillierten Angaben zur Bewertungsmatrix Stufe 1 können dem Anhang zum Teilnahmeantrag entnommen werden (s. Vergabeunterlagen, Dokument „Teilnahmeantrag“).
(3) Eine Beschränkung der Zahl der Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt nur, wenn mehr als fünf Bewerber/innen die Mindestanforderungen erfüllen. In diesem Fall ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
(1) Die Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung besteht nicht. Vorbehaltlich Zurverfügungstellung der in Jahresscheiben zur Verfügung stehenden Mittel/Abschluss der jährlichen Verwaltungsvereinbarungen erfolgt eine Beauftragung für die Jahre 2022 bis 2024.
(2) Optional kann eine Vertragsverlängerung erfolgen (s.a. Ziff. II.2.7).
Grundlagen der Beauftragung /Auftragsbearbeitung: Programmleitfaden, ISEK, Zuwendungsbescheid.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen AVB.
In der 2. Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme an Stufe 2 ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, insb. Formblatt für Honorarangebote und ISEK für das Bearbeitungsgebiet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin – bei Bewerbergemeinschaften von
allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der
Bewerbung – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerbende ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit zutreffend: Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister, gegebenenfalls Handelsregister oder
einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers/der Bewerberin sowie Eigenerklärung
(Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers/der Bewerberin, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand
wiedergibt.
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2), dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für
die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§123 und §124 vorliegen (Eigenerklärung zur Eignung - Formular Wirt-124 EU).
d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
e) Beruft sich der Bewerber/die Bewerberin beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft zur Begründung
seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, sind die betreffenden Eignungsverleiher
zu benennen (Teilnahmeantrag Punkt 1), die Verpflichtungserklärungen der betreffenden
Eignungsverleiher nach §47 (1) VgV (Formular Wirt-236) sowie Erklärungen gemäß §§123 und 124 GWB
über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe (Formular Wirt-124 EU) für die betreffenden
Eignungsverleiher vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und
Nachweise für Eignungsverleiher erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
(Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung
abzurufenden Formblattes (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft Formular Wirt-238) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der/die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter/in bezeichnet ist,
- mit einer Erklärung, dass der/die bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner/innen haften.
Mehrfachbeteiligungen, dass heißt parallele Beteiligung als Einzelbieter/in und gleichzeitig als Gesellschafter
einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter/in und gleichzeitig als Unterauftragnehmer/in eines Bieters / einer
Bieterin beziehungsweise einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs - zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen,
dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
(3) Weder der/die Bieter/in noch eventuelle Eignungsverleiher dürfen einen Eintrag im Korruptionsregister haben.
Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter/ der
Bieterin im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 in Verbindung mit § 6 (3) bis (6) des Berliner
Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen
(Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter/in) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur
Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und
Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) sowie zum Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich
Prozessbegleitung im Zusammenhang mit Städtebauförderprogrammen (soziale Stadt, Stadtumbau, "Lebendige
Zentren und Quartiere" und vergleichbares) und/oder im Zusammenhang mit Sanierungsgebieten,
städtebaulichen Entwicklungsgebieten und vergleichbares (2018, 2019, 2020).
Im Falle der Eignungsleihe für die Umsatzanforderungen darf der Umsatz des Eignungsverleihers nur
entsprechend seines/ihres Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Eignungsverleiher diesen
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat [Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (e), sind zu beachten].
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der/die Auftragnehmer/in hat im Auftragsfall eine
Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen und für die gesamte Dauer des
Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich
(Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu
oben genannten Bedingungen nachzuweisen.
zu 2. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1,0 Mio. EUR je Schadensfall für
Personenschäden sowie 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Abschnitt 3.2) der Anzahl (Vollzeitäquivalent) der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018) jahresdurchschnittlich beschäftigten
festangestellten Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss in der Fachrichtungen Stadtplanung und/oder
Geografie/Architektur/Sozialwissenschaften oder vergleichbar insgesamt sowie mit Berufserfahrung
größer/gleich 5 Jahre.
Im Falle der Eignungsleihe für die Kapazitätsanforderungen können nur die Mitarbeiter/innen des
Eignungsverleihers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt
wurden.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche
gegebenenfalls durch einen Eignungsverleiher erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Für das in Ziffer II.1.4 und II.2.4 aufgeführte Leistungsbild sind aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag
Pkt. 5.1) genau 2 mit der Aufgabe vergleichbare Referenzprojekte (Leistungen im Bereich
Prozessbegleitung im Zusammenhang mit Städtebauförderprogrammen [Soziale Stadt, Stadtumbau,
Lebendige Zentren und Quartiere und vergleichbar] und/oder im Zusammenhang mit Sanierungsgebieten,
städtebaulichen Entwicklungsgebieten und vergleichbar) detailliert vorzustellen (Teilnahmeantrag
Abschnitt 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden. Nicht wertungsfähig sind Projekte der
Dorferneuerung bzw. der Begleitung von Maßnahmen im ländlichen Raum oder die reine Erstellung von
Konzepten (z. B. ISEK).
Für die Wertungsfähigkeit müssen jeweils folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung und Ort/Land der Maßnahme;
- Auftraggeber/in (Name/Kontaktdaten; der Bauherr behält sich vor, Erkundigungen einzuholen);
- Auftragnehmer/in;
- Leistungen im Bereich Prozessbegleitung im Zusammenhang mit Städtebauförderprogrammen und/oder
Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten und vergleichbar erbracht;
- Laufzeit des Vertrages mind. 2 Jahre;
- Datum Abschluss der Leistungen;
- bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Beauftragte Leistungen werden seit mind. 2 Jahren erbracht
(Bearbeitung seit mind. 11/2019);
- Beauftragte Aufgabenbereiche/Leistungen (Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung der städtebaulichen
Gesamtmaßnahme; Projektentwicklung und -umsetzung; Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung;
Koordination / Prozesssteuerung; Monitoring und/oder Evaluation; Besondere Leistungen);
- Handlungsbedarfe / Unterziele für die Gebietsentwicklung (Entwicklung und Aufwertung
Wohnraumversorgung; Entwicklung und Aufwertung soziale und kulturelle Infrastruktur; Entwicklung und
Aufwertung lokale Wirtschaft; Entwicklung Verkehr/ Mobilität; Entwicklung und Aufwertung Grün- und
Freiflächen; Entwicklung und Aufwertung des öffentlichen Raums; Verbesserung der CO2-Bilanz und der
bioklimatischen Situation; Umsetzung einer partizipativen, partnerschaftlich getragenen und
sozialorientierten Gebietsentwicklung).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung können, sofern zutreffend, außerdem zusätzliche Angaben zu
ausgewählten Leistungen/Projektmerkmalen in den genau 2 Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2)
erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags/der Referenzprojekte).
Es geht je Leistung/Projektmerkmal maximal ein Projekt in die Wertung ein.
Die Referenzen müssen auf je maximal 2 DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen
weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5) sind von der Bewerbergemeinschaft
(inklusive Eignungsverleiher, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen,
werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
1) Referenzprojekte: Mindestanforderungen, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Gewertet werden nur
Referenzprojekte (genau 2), welche die folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Es wurden Leistungen im Bereich Prozessbegleitung im Zusammenhang mit
Städtebauförderprogrammen (soziale Stadt, Stadtumbau, "Lebendige Zentren und Quartiere" und
vergleichbar) und/oder im Zusammenhang mit Sanierungsgebieten, städtebaulichen
Entwicklungsgebieten und vergleichbar erbracht;
2. Laufzeit des Vertrages mind. 2 Jahre und Abschluss der Leistungen im Zeitraum 11/2015 bis 10/2021;
3. Alternativ bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: die Leistungen müssen seit mind. 2 Jahren
erbracht werden (Bearbeitung ab 11/2019).
(1) Erfüllung der im Vertrag/in den Anlagen zum Vertrag beschriebenen Vorgaben.
(2) Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, AV Stadterneuerung 05/2014,
Programmleitfaden Lebendige Zentren und Quartiere (02/2021).
(3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(4) Gesetze/Verordnungen/Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin sowie ergänzende Vorschriften und
Regeln; Rundschreiben (einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben); Anforderungen
nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
(5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung vorzulegende Erklärungen: siehe Ziff. II.2.11.
(6) Der/die Bewerber/in darf bei Vertragsausführung nur Personen einsetzen, die eine Erklärung gem. §1
Verpflichtungsgesetz abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die insb. in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden i. R. der zu verwendenden
Formblätter (Teilnahmeantrag [interaktive PDF-Datei] sowie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Formular Wirt-124 EU), sowie - sofern zutreffend – Bewerbergemeinschaftserklärung
(Wirt-238), Erklärungen für Eignungsverleiher [Wirt-236) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu
erklären/abzugeben.
Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischer
Bewerbung nicht erforderlich, der Name des/r Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des
Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das
sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen.
Der/die bevollmächtigte Vertreter/in füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch auf der Vergabeplattform Berlin bis zur
in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der/die Bewerber/in bzw. die Bewerbergemeinschaft
zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf
Nachforderung gem. VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine
Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des
Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der/die Bewerber/in eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er/sie
sicherstellen, dass die EEE sämtl. zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss
nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Bewerber/innen sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der
Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzl. Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3],
Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform (s. Ziff. I.3). Deshalb wird gemäß § 9 Abs. 3 VgV von jedem Unternehmen die Angabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse verlangt (Registrierung)
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5: Angebotsinhalte zu nichtpreislichen bewertungsrelevanten Angebotsbestandteilen
werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind einmalig mit
dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung einer vorgesehenen
Präsentation bewertet (s.a. Hinweise Bewertungsmatrix).
Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (s.
Vergabeunterlagen). Es können insg. max. 265 Pkt. erreicht werden.
Bewertung Honorarangebote: s. Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2.
(6) Der Auftraggeber beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der
finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen.
(7) Mit Teilnahme am Vergabeverfahren erklärt sich der/die Bewerber/in einverstanden, dass sämtliche, auch
personenbezogene, vom Bewerber/der Bewerberin zur Verfügung gestellte Daten i.R. des Vergabeverfahrens
gespeichert und verarbeitet werden. Er/sie erklärt ferner, dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden
Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließl. für dieses Vergabeverfahren verwendet (weitere Informationen
s. Kontaktstelle (Ziff. I.1)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]