Lagerung Material Saturnstraße Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2021-055
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lagerung Material Saturnstraße
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lagerung und Lieferung von Postwertzeichenmaterial.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lagerung und Lieferung von Postwertzeichenmaterial. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, sofern nicht die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit nach Satz 2 erfolgt höchstens zwei Mal, das heißt eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(2) Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern, wirtschaftlich Berechtigten, Konzernstruktur gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(3) Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt "Eigenerklärung Zuverlässigkeit",
(5) Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend),
(6) Einreichung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150 GewO, die nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend).
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro netto sowie den durchschnittlichen Umsatz mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in Euro netto bezüglich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß dem Formblatt "Bieterselbstauskunft"
(1) Gesamtumsatz: mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr
(1) Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt sowie der durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, bezogen auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 gem. dem Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(2) Angabe von bereits erbrachten und mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind die Leistungen
insbesondere dann, wenn sie in Art sowie Umfang im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entsprechen,
(3) Zertifizierung für ein QM-System nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig,
(4) Zertifizierung für ein UM-System nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig.
(1) Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt nachzuweisen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum
Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWRL61
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen
Fassung. In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind."
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 (§ 134 GWB)
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich
die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.