Durchführung von Baumkontrollen an Einzelbäumen Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021001285
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Baumkontrollen an Einzelbäumen
Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Gewährleistungspflicht der Freien- und Hansestadt Hamburg (FHH). Im Vordergrund steht, Schäden an Personen oder Sachgegenständen durch regelmäßige Baumkontrollen zu verhindern.
Neben Straßenbäumen finden Kontrollen auch auf Sportanlagen, öffentlichen Flächen, Flächen im Bereich der Wasserwirtschaft & Grünanlagen statt. Dazu gehören bspw. Schulen, Kitas & Flächen von über- und untergeordneten Behörden.
Straßenbäume Stadt Nord
Hamburg
Leistungsgegenstand des Loses sind Baumkontrollen im Bereich Straßenbäume (Straßennebenräume) der Bezirke Eimsbüttel, Wandsbek und Nord.
Bei diesem Los ist mit fließendem und ruhendem Verkehr zu rechnen. Die Abgrenzung des Loses von anderen Losen ergibt sich durch bezirksinterne Zuständigkeitsbereiche und Ansprechpersonen/Abteilungen.
Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Gewährleistungspflicht der Freien- und Hansestadt Hamburg (FHH). Im Vordergrund steht, Schäden an Personen oder Sachgegenständen durch regelmäßige Baumkontrollen zu verhindern.
Es handelt sich bei den nachfolgenden Mengenangaben lediglich um Schätzmengen pro Jahr. Es ist somit der tatsächliche Bedarf zu leisten. Es besteht kein Anspruch zur Abnahme einer Mindestmenge. Die Maximalmengen gem. Ziff. 3 des Verfahrensbriefes sind zu beachten.
zzgl. 2 Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis maximal zum 31.01.2026.
Straßenbäume Stadt Süd
Leistungsgegenstand des Loses sind Baumkontrollen im Bereich Straßenbäume (Straßennebenräume) der Bezirke Altona, Harburg, Bergedorf, Mitte.
Bei diesem Los ist mit fließendem und ruhendem Verkehr zu rechnen. Die Abgrenzung des Loses von anderen Losen ergibt sich durch bezirksinterne Zuständigkeitsbereiche und Ansprechpersonen/Abteilungen.
Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Gewährleistungspflicht der Freien- und Hansestadt Hamburg (FHH). Im Vordergrund steht, Schäden an Personen oder Sachgegenständen durch regelmäßige Baumkontrollen zu verhindern.
Es handelt sich bei den nachfolgenden Mengenangaben lediglich um Schätzmengen pro Jahr. Es ist somit der tatsächliche Bedarf zu leisten. Es besteht kein Anspruch zur Abnahme einer Mindestmenge. Die Maximalmengen gem. Ziff. 3 des Verfahrensbriefes sind zu beachten.
zzgl. 2 Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis maximal zum 31.01.2026.
Bäume in Grünanlagen/auf Spielplätzen und Parkanlagen
Leistungsgegenstand des Loses sind i.d.R. offene und ständig zugängliche Anlagen ohne Unterhaltungsattraktionen (bspw. einfache Grünflächen mit Fußgängerwegen), als auch mit Unterhaltungsattraktionen (bspw. Planten un Bloomen). Es existiert keine einheitliche Definition einer Grünanlage und Parkanlage.
Das Los weist aufgrund der Topographie der Einsatzbereiche tlw. Erschwernisse beim Erreichen der zu kontrollierenden Bäume auf. Die Abgrenzung des Loses von anderen Losen ergibt sich durch bezirksinterne Zuständigkeitsbereiche und Ansprechpersonen/Abteilungen.
Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Gewährleistungspflicht der Freien- und Hansestadt Hamburg (FHH). Im Vordergrund steht, Schäden an Personen oder Sachgegenständen durch regelmäßige Baumkontrollen zu verhindern.
Es handelt sich bei den nachfolgenden Mengenangaben lediglich um Schätzmengen pro Jahr. Es ist somit der tatsächliche Bedarf zu leisten. Es besteht kein Anspruch zur Abnahme einer Mindestmenge. Die Maximalmengen gem. Ziff. 3 des Verfahrensbriefes sind zu beachten.
Zzgl. 2 Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.01.2026.
Bäume aus dem Bereich Wasserwirtschaft
Leistungsgegenstand des Loses sind Baumkontrollen im Bereich Wasserwirtschaft im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Dieses Los beinhaltet Baumkontrollen, die in unmittelbarer Nähe und Einfluss naheliegender Gewässer stehen (bspw. Bäume bei der Berner Au).
Das Los weist aufgrund der Topographie der Einsatzbereiche tlw. Erschwernisse beim Erreichen der zu kontrollierenden Bäume auf. Es ist aufgrund der Nähe zu Gewässern mit weiteren Zugänglichkeitserschwernissen zu rechnen. Die Abgrenzung des Loses von anderen Losen ergibt sich durch bezirksinterne Zuständigkeitsbereiche und Ansprechpersonen/Abteilungen.
Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Gewährleistungspflicht der Freien- und Hansestadt Hamburg (FHH). Im Vordergrund steht, Schäden an Personen oder Sachgegenständen durch regelmäßige Baumkontrollen zu verhindern.
Es handelt sich bei den nachfolgenden Mengenangaben lediglich um Schätzmengen pro Jahr. Es ist somit der tatsächliche Bedarf zu leisten. Es besteht kein Anspruch zur Abnahme einer Mindestmenge. Die Maximalmengen gem. Ziff. 3 des Verfahrensbriefes sind zu beachten.
zzgl. 2 Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis maximal zum 31.01.2026.
Verwaltungsvermögen IS
Leistungsgegenstand des Loses sind Baumkontrollen im Bereich Verwaltungsvermögen interner Service (IS) im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Dieses Los beinhaltet Baumkontrollen auf den jeweiligen Grundstücken des IS von den jeweiligen Fachämtern des internen Service der jeweiligen Bezirksämter. Dazu können bspw. Grundstücke von Bürogebäuden gehören.
Die Abgrenzung des Loses von anderen Losen ergibt sich durch bezirksinterne Zuständigkeitsbereiche und Ansprechpersonen/Abteilungen.
Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Gewährleistungspflicht der Freien- und Hansestadt Hamburg (FHH). Im Vordergrund steht, Schäden an Personen oder Sachgegenständen durch regelmäßige Baumkontrollen zu verhindern.
Es handelt sich bei den nachfolgenden Mengenangaben lediglich um Schätzmengen pro Jahr. Es ist somit der tatsächliche Bedarf zu leisten. Es besteht kein Anspruch zur Abnahme einer Mindestmenge. Die Maximalmengen gem. Ziff. 3 des Verfahrensbriefes sind zu beachten.
zzgl. 2 Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis maximal zum 31.01.2026.
Sportanlagen
Leistungsgegenstand des Loses sind Baumkontrollen im Bereich Sportanlagen im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Parkanlagen sind in sich geschlossene Grünanlagen, die gesondert verwaltet und gepflegt werden (bspw. öffentliche Fußballplätze). Aufgrund potenziell höherer Personendichte und Unterhaltungsattraktionen wird hier von einer höheren Gefahrenstufe ausgegangen.
Die Abgrenzung des Loses von anderen Losen ergibt sich durch bezirksinterne Zuständigkeitsbereiche und Ansprechpersonen/Abteilungen.
Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Gewährleistungspflicht der Freien- und Hansestadt Hamburg (FHH). Im Vordergrund steht, Schäden an Personen oder Sachgegenständen durch regelmäßige Baumkontrollen zu verhindern.
Es handelt sich bei den nachfolgenden Mengenangaben lediglich um Schätzmengen pro Jahr. Es ist somit der tatsächliche Bedarf zu leisten. Es besteht kein Anspruch zur Abnahme einer Mindestmenge. Die Maximalmengen gem. Ziff. 3 des Verfahrensbriefes sind zu beachten.
Zzgl. 2 Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.01.2026.
Bezirksfriedhöfe & Revierförstereien
Leistungsgegenstand des Loses sind Baumkontrollen auf Bezirksfriedhöfen und Revierförstereien im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Dieses Los beinhaltet Baumkontrollen bei von den Bezirksämtern verwaltete Friedhöfe und Revierförstereien. Selbstverwaltete Friedhöfe und Revierförstereien sind nicht Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung!
Das Los weist aufgrund der Topographie der Einsatzbereiche tlw. Erschwernisse beim Erreichen der zu kontrollierenden Bäume auf. Die Abgrenzung des Loses von anderen Losen ergibt sich durch bezirksinterne Zuständigkeitsbereiche und Ansprechpersonen/Abteilungen.
Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Gewährleistungspflicht der Freien- und Hansestadt Hamburg (FHH). Im Vordergrund steht, Schäden an Personen oder Sachgegenständen durch regelmäßige Baumkontrollen zu verhindern.
Es handelt sich bei den nachfolgenden Mengenangaben lediglich um Schätzmengen pro Jahr. Es ist somit der tatsächliche Bedarf zu leisten. Es besteht kein Anspruch zur Abnahme einer Mindestmenge. Die Maximalmengen gem. Ziff. 3 des Verfahrensbriefes sind zu beachten.
zzgl. 2 Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis maximal zum 31.01.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Bitte beachten Sie bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern auch die Hinweise zu einzureichenden Unterlagen im Vordruck 04 Eignung.
Einzureichen sind:
E 1 -Vordruck Nr. 04: Von allen Bietern ist ein unterschriebener Eignungsvordruck abzugeben (siehe
Vergabeunterlagen). Die Angaben können von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach §150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft werden. Von ausländischen Bietern
wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Im Eignungsvordruck hat der
Bieter zusätzlich die Nummer seines Handelsregisters anzugeben.
Wenn zutreffend: E 2 - Vordruck Nr. 12: Erklärung zur Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei),
vollständig ausgefüllter Kriterienkatalog in der eVergabe.
E 3: Bestätigung zur geeigneten Mitarbeiterqualifikation
Im Kriterienkatalog "Eignungskriterien" sind unter Ziff. 12 - 14 aussagekräftige Referenzen einzutragen.
Der künftige AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung gem. Vergabeunterlagen abzuschließen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen
Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des
Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu
stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die
Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein
bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft
sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim
Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift zusenden.