ukb Abfallverwertung und Lieferung von Abfallbehältern Referenznummer der Bekanntmachung: EU 76-21 (200) BER
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukb.de
Abschnitt II: Gegenstand
ukb Abfallverwertung und Lieferung von Abfallbehältern
Transport und umweltverträgliche Verwertung von krankenhausspezifischen Abfällen (AVV-Nr. 18 01 04) sowie Pappe und Papier (AVV-Nr. 20 0101) und Belieferung mit Kunststoffbehältern zur Abfallsammlung
Entsorgung krankenhausspezifischer Abfälle
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH Warener Straße 7 12683 Berlin
Transport und Verwertung krankenhausspezifischer Abfälle (AVV 18 01 04), Gestellung spezieller Selbstpresscontainer, Nebenleistungen
Einseitige Option des Auftraggebers zur Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Entsorgung Pappe/Papier
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH Warener Straße 7 12683 Berlin
Gestellung eines speziellen Selbstpresscontainers, Entsorgung Pappe / Papier im Verwertungsverfahren, Nebenleistungen
Einseitige Option des Auftraggebers zur Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Abfallsammelbehälter
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH Warener Straße 7 12683 Berlin
Belieferung mit Kunststoffbehältern zur Abfallsammlung innerhalb des ukb.
Einseitige Option des Auftraggebers zur Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
- Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Betrieb der Behandlungs- und Verwertungsanlage(n) und Umladestationen
- Genehmigungsnachweis für die Zwischenlagerung der Abfälle, wenn eine Zwischenlagerung in den Abläufen geplant ist.
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft; ausländische Bieter geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung auf eigene Kosten abzuschließen und bis zur Beendigung des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
[Betrag gelöscht] EUR für Vermögens- und Sachschäden
und müssen jährlich mindestens 2 Mal in voller Höhe ungeschmälert zur Verfügung stehen (2-fach Maximierung). Der Nachweis kann nicht durch die Angabe der Nummer des für den öffentlichen Auftraggeber zugänglichen Präqualifikationsregisters geführt werden.
-Eigenerklärung des Bieters zum Einsatz von Nachunternehmern.
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen.
- Eine Liste mit mindestens zwei Referenzen über in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Entsorger im Bereich der Abfallwirtschaft im Gesundheitswesen erbrachte Leistungen . Die Leistungen müssen in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein. Die Angaben erfolgen unter Beschreibung der Art des Referenzobjektes (Versorgungsumfang des Krankenhauses und Entsorgungswege), des Zeitraums und Ortes der Leistungserbringung, des jährlichen Rechnungswertes und des Anteils der selbst erbrachten Leistungen. Zur Prüfung der Referenzen ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten anzugeben.
- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
- Nachweis einer aktuell gültigen Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis.
- Nachweis einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN ISO 9001, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis.
- Nachweis einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN ISO 14001 (Umweltmanagementsystem), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis.
- Nachweis des Verwerterstatus nach R1- Kriterium des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Die Nachweise können nicht durch die Angabe der Nummer des für den öffentlichen Auftraggeber zugänglichen Präqualifikationsregisters geführt werden.
Es ist eine Ortsbesichtigung obligatorisch und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Mindestanforderungen für alle Lose:
- Aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN ISO 9001, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis.
Mindestanforderung nur Los 3:
- Erfahrung mit mindestens zwei in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen als Entsorger im Bereich der Abfallwirtschaft im Gesundheitswesen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Mindestanforderungen nur Los 1 und 2:
- Vorlage von mindestens zwei Referenzen über in den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführte Leistungen als Entsorger im Bereich der Abfallwirtschaft im Gesundheitswesen, die mit den hier zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind.
- Besichtigung der örtlichen Infrastruktur des ukb gemäß Bescheinigung, die mit dem Angebot einzureichen ist.
- Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis.
- Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 14001 (Umweltmanagementsystem), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis.
- Verwerterstatus nach R1- Kriterium des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Die Bedingungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Projektleiter und dessen Stellvertreter sind im Angebot namentlich zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01.01.2026
Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle.
Die Bieter haben sich zu diesem Zweck auf der Plattform DTVP registrieren zu lassen.
Die elektronische Abgabe der Angebote muss über die Vergabeplattform DTVP so rechtzeitig erfolgen, dass die Angebote bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/)
hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRE7R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).