Konflikt- und Schnittstellenmanagement Gendarmenmarkt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gruen-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konflikt- und Schnittstellenmanagement Gendarmenmarkt
Für die tourismusnahe Umgestaltung des Gendarmenmarkts wird ein Konflikt- und Schnittstellenmanagement in Bau- und Planungsphase gesucht, das Prozesse koordinieren und dokumentieren soll.
10117 Berlin
Die Dienstleistung besteht aus dem Konflikt- und Schnittstellenmanagement in der Funktion einer Stabsstelle für das bauherrenseitige Projektmanagement zur Realisierung der Bauvorhaben am Gendarmenmarkt. Die Managementleistung sieht vor, die Projektbeteiligten zu koordinieren, Vorhaben zu dokumentieren, Schnitt- und Konfliktstellen herauszuarbeiten und den Bauherrn aktiv zu unterstützen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konflikt- und Schnittstellenmanagement Gendarmenmarkt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werder
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14542
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]