Nichtoffener städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb Schönefeld-Nord mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0500
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeinde-schoenefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb Schönefeld-Nord mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
Die brandenburgische Gemeinde Schönefeld im Landkreis Dahme-Spreewald grenzt unmittelbar im Südosten an die Bundeshauptstadt Berlin an und ist als Standort des gleichnamigen Flughafens bekannt, nun abgelöst durch den Flughafen BER. Aufgrund der besonderen Lage der Gemeinde in der südöstlichen Entwicklungsachse, die sich vom Stadtzentrum Berlins über Adlershof und den BER bis in die Lausitzregion erstreckt, erfährt die Gemeinde seit Jahren einen enormen Entwicklungsdruck, der sowohl den Wohnungsbau als auch die gewerbliche Entwicklung erfasst.
Mit dem zweiphasigen Wettbewerbsverfahren strebt die Gemeinde Schönefeld nun eine Neuorientierung in der baulich-räumlichen Entwicklung des Ortsteils Schönefeld bei Schaffung eines attraktiven Wohnstandorts mit neuem Zentrum für etwa 8.000 bis 10.000 Bewohnerinnen und Bewohner an.
Das Wettbewerbsgebiet von rd. 150 ha umfasst daher umfangreiche Flächen zwischen dem S- und Regionalbahnhof Schönefeld/ Flughafen BER Terminal 5 im Süden, der Gemeinde- und Landesgrenze im Norden, der BAB A 113 im Osten sowie der Rudower Straße im Westen. Gesucht wird ein zeitgemäßes, nachhaltiges städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept für die künftige Entwicklung des Ortsteils Schönefeld, das den heutigen und zukünftigen Anforderungen an Nachhaltigkeit, Klimaschutz/ Klimaanpassung, emissionsarmen Mobilitätskonzepten und zukunftsweisendem Städtebau des 21. Jahrhunderts entsprechen kann.
Ziel des Wettbewerbs ist es, ein innovatives Konzept für die künftige Siedlungsentwicklung im Ortsteil Schönefeld zu ermitteln, das sich durch hohe städtebauliche und freiraumplanerische Qualität auszeichnet. Es soll ein lebendiger und vielfältiger Ortsteil entstehen, der verschiedene Quartiere mit ihrer jeweiligen Lagegunst und spezifischer baulich-räumlicher Ausprägung in sich eint. Mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau sind ein breites Wohnungsangebot und eine bautypologische Vielfalt anzustreben. Außerdem sind ergänzende Nutzungen im Sinne eines lebendigen und tragfähigen Ortsteils im Sinne der Zentrumsfunktion zu planen. Dies betrifft zum einen die erforderlichen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur aber auch gewerbliche Nutzungen, die der Nahversorgung dienen und wohnortnahe Arbeitsplätze anbieten. Insgesamt soll der Ortsteil, der sich durch die Entwicklung der Wettbewerbsflächen enorm vergrößert, nicht nur selbst tragfähig werden, sondern auch für die anderen Ortsteile übergeordnete Aufgaben übernehmen. Einige Faktoren sind wettbewerbsseitig besonders zu berücksichtigen, wie z. B. Freiraumstrukturen im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze, die perspektivische Verlängerung der U-Bahnlinie U7 Richtung BER sowie eine Planstraße, die zur Erschließung des zukünftigen Gymnasiums und der Umverlegung einer Hochspannungsleitung dient, die das Gebiet derzeit noch durchzieht.
Der Wettbewerb wird als nicht-offener, städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb mit vorgeschaltetem, EU-weitem Bewerbungsverfahren im zweiphasigen Verfahren gemäß § 3 der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) i.V.m. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) 2016 durchgeführt.
Es wird angestrebt, im vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren 30 interdisziplinäre Teams für die 1. Phase per Los auszuwählen. In der 1. Phase des Verfahrens werden die teilnehmenden Teams nach Beurteilung ihrer Entwürfe durch ein unabhängiges Preisgericht für die 2. Phase ausgewählt. Für die 2. Phase des Wettbewerbs wird eine Zahl von 10 Teams angestrebt. Das Preisgericht wird die Arbeiten der zweiten Phase anhand fachlicher Kriterien mit dem Ziel beurteilen, eine engere Wahl zu bilden und einen Entwurf zu prämieren.
Die Brandenburgische Architektenkammer wirkt entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) vor, während und gegebenenfalls nach dem Wettbewerb beratend mit. Die Registrierung des Wettbewerbsverfahrens gemäß der RPW 2013 durch die Brandenburgischen Architektenkammer wird bis zur Auslobung vorliegen
Das gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften oder Büros, in denen die Fachdisziplinen Stadtplanung, Architektur und Landschaftsarchitektur vertreten sind und gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen sind. Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplaner*innen oder Architekt*innen in Arbeitsgemeinschaft mit Stadtplaner*innen jeweils in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen und in Zusammenarbeit mit Verkehrsplaner*innen in beratender Funktion. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus den genannten Berufsgruppen ist verpflichtend, es sei denn, dass die geforderten Berufsgruppen in einem gemeinsamen Büro vertreten sind.
Teilnahmeberechtigt sind gemäß § 4 (1) RPW 2013 Bewerber*innen und Arbeitsgemeinschaften bestehend aus:
- natürlichen Personen, die am Tage der Auslobung gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Architekt*in / Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Stadtplaner*in / Architekt*in / Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) gewährleistet ist.
- juristischen Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und einer der Gesellschafter*innen oder einer der bevollmächtigten Vertreter*innen und der Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit, die an natürliche Personen gestellten fachlichen Anforderungen erfüllt.
Es wird den Teilnehmenden empfohlen, eine Verkehrsplaner*in beratend hinzuzuziehen.
Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen und / oder juristischen Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaften die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse in Anlehnung an § 4 (2) RPW 2013 fallen, wie Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Aufgabe und der Auslobung des Wettbewerbs beteiligt waren oder auf die Entscheidung der Wettbewerbsjury Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Neben der o.g. Teilnahmeberechtigung haben die Arbeitsgemeinschaften / Teams folgende Nachweise gemäß § 56 VgV i.V.m. ihrer Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb zu erbringen:
- Nachweis der fachlichen Eignung jedes Mitglieds der Arbeitsgemeinschaft (Stadtplaner*innen, Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Verkehrsplaner*innen; Mitgliedschaft in der Architektenkammer / Baukammer / Ingenieurkammer o. Ä. anhand der Kammerurkunde oder eines entsprechenden, nach der Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) anerkannten Befähigungsnachweises)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Nachweis der Erarbeitung von städtebaulich-freiraumplanerischen Konzepten/Entwürfen mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau, Stadterweiterung o. Ä. für Flächen größer oder gleich 30 ha
anhand von Wettbewerbserfolgen (Preise, Anerkennungen) oder vergleichbaren bearbeiteten Projekten aus den letzten sieben Jahren (Stichtag 01.12.2014);
Es soll sich um komplexe Planungsaufgaben mit Mischnutzung, sozialer Infrastruktur, differenzierten Grün- und Freiflächen, technischen und verkehrlichen Infrastrukturen usw. handeln
zwei Projekte jeweils pro Fachdisziplin Städtebau/Stadtplanung und Landschaftsarchitektur/-planung;
mit mindestens folgenden Angaben: Aufgabe und Umfang der Leistung, Erbringungszeitraum, Auftraggeber*in bzw. Auslober*in, Flächengröße des bearbeiteten Projekt- bzw. Wettbewerbsgebietes, Darstellung anhand Abbildungen, Pläne o. Ä. (max. DIN A3-Format).
Bei einer gemeinsamen Bearbeitung eines Projektes durch beide Teammitglieder aus den Bereichen Städtebau/ Stadtplanung und Landschaftsarchitektur/ -planung wird das Projekt als Referenz für beide Bereiche anerkannt.
Die Teilnahmeanträge sind zwingend anhand des Bewerbungsformulars (siehe Anlage) vorzubereiten und einzureichen. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen und ergänzenden Unterlagen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail, Fax oder Post sind nicht zulässig. Ergänzende Unterlagen, z.B. Kammerurkunden, Projektdarstellungen der Referenzprojekte o.Ä. können dem Formular als PDF-Dateien angehängt werden. Die einzureichende Datei des Bewerbungsformulars inklusive Anhänge darf eine maximale Größe von 20 MB nicht überschreiten.
Grundvoraussetzung für die Bewertung der Bewerbung ist der fristgerechte Eingang der Bewerbungsunterlagen und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen.
Stadtplaner*innen
Architekt*innen
Landschaftsarchitekt*innen
Abschnitt IV: Verfahren
Der Katalog der Beurteilungskriterien dient der Strukturierung der Vorprüfung und der Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge durch das Preisgericht. Es werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
- Formelle Kriterien (Vollständigkeit, Fristgerechtigkeit, usw.)
- Städtebaulich-freiraumplanerisches Grundkonzept
- Funktionale Qualität (Nutzungsverteilung, usw.)
- Gestalterische Qualität (Attraktivität des öffentlichen Raumes, identitätsstiftende Orte und Bauten, usw.)
- Umweltqualität (Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimaanpassung, Mobilität, usw.)
- Flexibilität und Realisierbarkeit (Plausibilität der Phasierung, usw.)
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR
2 Anerkennungen à [Betrag gelöscht] EUR
Aufwandsentschädigung, insgesamt [Betrag gelöscht] EUR
Die Summe der Aufwandsentschädigung wird unter allen Teilnehmer*innen, die in der 2. Phase eine prüffähige Arbeit einreichen, zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichtes unter Ausschluss des Rechtswegs zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung der Preise und Anerkennungen beschließen oder Preisgruppen bilden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmer*innen zusätzlich ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Weitere Bearbeitung
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgaben ab. Die Ausloberin beabsichtigt, die Verfasser*innen des prämierten Entwurfs (1. Preis) mit der weiteren Ausarbeitung des städtebaulich-freiraumplanerischen Konzeptes zu einem strategischen Masterplan inklusive Maßnahmenkonzept unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts zu beauftragen.
Im Falle eines Nichtzustandekommens einer Beauftragung der Verfasser*innen des 1. Preises wird mit den anderen Preisträger*innen verhandelt.
Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zu Höhe der des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
b) Eigentum und Urherberrecht
Alle prämierten Arbeiten werden gemäß § 8 (3) RPW 2013 Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachahmung und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmer*in erhalten.
c) Bekanntgabe der Ergebnisse, Ausstellung
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der 1. und der 2. Phase des Wettbewerbs werden mit den Namen der Verfasser*innen, Mitarbeiter*innen und Sonderfachleute öffentlich ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmer*innen und der Presse mitgeteilt und bekannt gegeben.
d) Zusammenfassung der Termine (voraussichtlich)
EU-weite Bekanntmachung: 22.11.2021
Bewerbungsfrist: 07.01.2022
- Erste Phase
Preisrichter*innenvorbesprechung: 3. KW 2022
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen und Beginn der Bearbeitung, 1. Phase: 4. KW 2022
Schriftliche Rückfragen: bis 7. KW 2022
Rückfragenkolloquium und Ortsbesichtigung: 8. KW 2022
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten, 1. Phase: 12. KW 2022
Preisgerichtssitzung, 1. Phase: 17. KW 2022
- Zweite Phase
Beginn der Bearbeitung, 2. Phase: 19. KW 2022
Schriftliche Rückfragen: bis 20. KW 2022
Beantwortung der Rückfragenkolloquium: 21. KW 2022
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten, 2. Phase: 28. KW 2022
Preisgerichtssitzung, 2. Phase: 34. KW 2022
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDXRZBG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]