Methodenentwicklung und Erprobung eines automatisierten multivariaten Inspektionssystems für Infrastrukturbauwerke aus Stahl
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Methodenentwicklung und Erprobung eines automatisierten multivariaten Inspektionssystems für Infrastrukturbauwerke aus Stahl
Mit dem Projekt UT 7034 „Zustandserfassung von Infrastrukturbauwerken aus Stahl mittels multivariater Inspektionssysteme und Drohnen" (im Folgenden: MISDRO) verfolgt die HSU das Ziel, durch Digitalisierung und neue Technologien die Bauwerksprüfung von Stahltragewerken wie Brücken, Tunnel und Wasserbauwerke effizienter, sicherer und objektiver zu machen. Auftragsgegenstand ist die Methodenentwicklung und Erprobung eines automatisierten multivariaten Inspektionssystems für Infrastrukturbauwerke aus Stahl.
Im Rahmen des MISDRO-Projekts möchte die HSU in Zusammenarbeit mit anderen Entwicklungs- und Anwendungspartnern durch Digitalisierung und neue Technologien die Bauwerksprüfung von Stahltragewerken wie Brücken, Tunnel und Wasserbauwerken effizienter, sicherer und objektiver machen. Hierzu wollen die HSU und interne Partner ein automatisiertes Inspektionssystem erarbeiten, welches Multikopter als Trägersysteme, neuartige bildgebende Sensorik zur Datenerfassung und KI-Algorithmen zur Zustandsanalyse umfasst. Auftragsgegenstand ist die Methodenentwicklung und Erprobung eines automatisierten multivariaten Inspektionssystems für Infrastrukturbauwerke aus Stahl.
Der Auftragsgegenstand beinhaltet die Definition der Anwendungsfälle (Use Cases) und einer Datenbankstruktur mit Weboberfläche, die Befliegung von Infrastrukturbauwerken und das Ableiten von BIM-Modellen, die Konzeption eines strukturellen Assessments, die Ableitung von Fehlerklassen und die Zustandsanalyse mittels Maschinellen Lernens, die Gesamtintegration von Inspektionssystem und Datenbankstruktur mit Weboberfläche, die Ausarbeitung von Richtlinien sowie die Teilnahme an Projektbesprechungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die HSU darf mit Boll und Partner (BuP) gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB ohne vorheriges Vergabeverfahren zusammenarbeiten. Der Anwendungsbereich des Vergaberechts ist gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eröffnet. Das Vergaberecht ist auf die beabsichtigte Kooperation mit BuP nicht anwendbar, denn sie umfasst Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Unter den Begriff der Forschung und Entwicklung fallen alle Tätigkeiten, die Grundlagenforschung, angewandte Forschung sowie experimentelle Entwicklung beinhalten.
Die Tätigkeit von BuP ist der angewandten Forschung, insbesondere in den Informationswissenschaften zuzuordnen. BuP soll gemeinsam mit den Forschern der HSU ein Informationssystem, d.h. eine Plattform zur Analyse, Visualisierung, Beurteilung und Dokumentation von Inspektionsergebnissen sowie Algorithmen zur automatisierten Inspektionsdatenverarbeitung entwickeln. Die Erforschung und Entwicklung von neuen Algorithmen geht über routinemäßige Softwareaktivitäten hinaus. Die Entwicklung der Plattform dient der Beschaffung von zentralen Daten in Echtzeit, die im Rahmen des Projekts analysiert und zu einem neuartigen Unmanned Aerial System (UAS) führen sollen.
Die Rückausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz GWB ist nicht einschlägig. Die Rückausnahme setzt voraus, dass die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsleistungen ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden und die Dienstleistung vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.
Die HSU vergütet die Leistungen der BuP schon nicht vollständig. BuP trägt einen finanziellen Eigenanteil in Höhe von ca. 20 - 25 % des Gesamtauftragsvolumens.
Die HSU erhält außerdem kein ausschließliches Eigentum an den Forschungsergebnissen. Die Nutzungsrechte und die Rechte für eine spätere Verwertung (inklusive kommerzieller Verwertung) liegen vielmehr bei den jeweiligen Partnern. Mit Projektbeginn soll zwischen den Partnern ein Kooperationsvertrag geschlossen werden, worin u.a. auch die Verwertungsintentionen und -möglichkeiten der Partner festgehalten sind. Hierfür ist ein Lizenz-Modell angedacht, worin jeder Partner für seine eigenen Anteile das Nutzungsrecht eingeräumt bekommt und entsprechend den anderen Partnern Lizenzen vergeben kann, sodass für alle Projektbeteiligten die Möglichkeit besteht, aus dem Gesamtergebnis eigene verwertbare Lösungen zu generieren.
Darüber hinaus verfolgen die Kooperationspartner eine breit ausgelegte Transferstrategie. Zum einen demonstrieren sie die Ergebnisse anhand von Messeauftritten. Zum anderen legen sie für das Projekt eine Webseite an, über die Interessierte den Projektverlauf nachverfolgen können. Weiter soll es Workshops mit Infrastrukturbetreibern und Unternehmen geben, die von den zu entwickelnden Lösungen profitieren können. Zudem wird die HSU die Ergebnisse in ihre Lehre einbringen und so verbreiten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70180
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.