GGT / Geschichtsgalerie auf dem Dach THF mit Grundinstandsetzung - Staab Architekten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
Abschnitt II: Gegenstand
GGT / Geschichtsgalerie auf dem Dach THF mit Grundinstandsetzung - Staab Architekten
Geschichtsgalerie THF mit Grundinstandsetzungsmaßnahmen
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Planungswettbewerb: Geschichtsgalerie auf dem Dach des Flughafengebäudes Tempelhof, Berlin Tempelhof-Schöneberg
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
NA - 07a (Planung Umgang Bt B), 08 (Planung TGA Periphere Berei-che), 09 (Wiederholung Budgetzuweisung), 10 (Mehraufwand Brandschutz Periphere Bereiche), 13 (Schnittstellenbetrachtung VStätt), 14 (Schnittstellenbetrachtung Kopfbau Ost), 16 (Mehrleistung Bauphysik)Nachtragsangebot vom: NA07a - 30.04.2021, NA08 -07.07.2021, NA09 - , NA10 – 21.06.2021, NA13 – 30.04.2021, NA14 – 30.04.2021, NA16 – 07.07.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
NA - 07a (Planung Umgang Bt B), 08 (Planung TGA Periphere Berei-che), 09 (Wiederholung Budgetzuweisung), 10 (Mehraufwand Brandschutz Periphere Bereiche), 13 (Schnittstellenbetrachtung VStätt), 14 (Schnittstellenbetrachtung Kopfbau Ost), 16 (Mehrleistung Bauphysik)Nachtragsangebot vom: NA07a - 30.04.2021, NA08 -07.07.2021, NA09 - , NA10 – 21.06.2021, NA13 – 30.04.2021, NA14 – 30.04.2021, NA16 – 07.07.2021
Der Nachtrag selbst beinhaltet verschiedene Nachtragsangebote mit auseinanderdriftenden thematischen Inhalten. Somit ist jedes Nachtragsangebot inhaltlich als separates Thema aufzufassen mit entsprechender Einarbeitung und Erfassung der Inhalte. Ein Einarbeiten und Koordinieren neuer externer Büros ist dadurch mit enormem Mehraufwand und erheblichen Mehrkosten verbunden. Die Einarbeitung würde den Terminplan der laufenden Förderprojekt verzögern und zu weiteren Folgekosten führen. Weiterhin ist es nach Erfahrung der AG unwahrscheinlich, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein Angebot für diese verhältnismäßig kleinteiligen Einzelleistungen eingehen würde. In diesem Fall handelt es sich um eine Weiterführung der eigenen Leistungen durch bereits am Standort tätige Büros. Diese Konstellation führt dazu, dass der Inhalt der Leistung als auch deren Ergebnisse bestens beurteilt werden können und Synergien aus bereits erfolgten Leistungen genutzt werden können.