Istein+Kleinkems, Bahnsteigerhöhung, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47873
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Istein+Kleinkems, Bahnsteigerhöhung, Planungen
Karlsruhe
Planung Verkehrsanlagen, technische Ausrüstung, technische Streckenausrüstung, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Vermessung, usw.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Istein+Kleinkems, Bahnsteigerhöhung, Planungen
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Planung Verkehrsanlagen, technische Ausrüstung, technische Streckenausrüstung, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Vermessung, usw.
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Nachtrag 2 und 3 - Die vorhandene gleisgeometrische Lage entspricht nicht mehr der aktuell gültigen Richtlinie. Zur Erfüllung der Richtlinienanforderungen ist die gleisgeometrische Lage durch einen neuen Trassierungsentwurf zu bestimmen. Dieser Trassierungsentwurf ist notwendig, da die Planung der neuen Bahnsteige im Bezug auf die gültige Soll-Gleislage erstellt werden muss. Die aktuell gültige Soll-Gleislage entspricht nicht mehr der aktuell gültigen Richtlinie und muss daher durch einen Trassierungsentwurf inkl. aller Begleitarbeiten hergestellt werden
Die Leistung separat auszuschreiben würde zu einem extremen Projektverzug führen, was in Anbetracht der geringen Mehrkosten unverhältnismäßig ist. Zudem ist die Findung eines neuen Auftragnehmers, der in ein laufendes Projekt einsteigt, wo bereits ein Vermesser vertraglich gebunden ist, gestaltet sich bei der aktuellen Marktlage als äußerst schwierig.