Umbau ZOB, Haus A+C, Los 19 - Pfosten-Riegel-Fassadenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0673-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau ZOB, Haus A+C, Los 19 - Pfosten-Riegel-Fassadenarbeiten
Los 19 - Pfosten-Riegel-Fassadenarbeiten
Der zentrale Omnibusbahnhof Berlin liegt an den
Hauptverkehrsachsen Messedamm und Masurenallee sowie an
den Nebenstraßen Soorstraße und Bredtschneiderstraße. Im
Juni 2016 wurde mit dem Umbau und der Kapazitätserweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofs Berlin (nachfolgend ZOB Berlin) im laufenden Betrieb begonnen. Dieser Umbau ist in 3 Bauphasen unterteilt. Die Bauphase 1 ist
bereits fertigstellt, die Bauphase 2 wird bis zum 2.Quartal 2020
fertiggestellt sein.
Die Bauphase 3 beinhaltet den Neubau der Wartehalle Haus
AC und den Neubau der umlaufenden Überdachung des
Gehweges C.
Auf dem Gelände des ZOB soll im südwestlichen Bereich eine
repräsentative Wartehalle mit angegliederten Verkaufs- und
Gastronomiebereichen, öffentlichem Sanitärbereich sowie
weiteren betrieblichen Nebenräumen als Haus A und C
realisiert werden. Der Neubau ersetzt die im Bestand
vorhandene Bebauung Häuser A und C sowie die
Treppenanlage im Zwischenraum. Neue Zugänge zum Gelände
des ZOBs sollen über zwei Treppenanlagen geschaffen
werden, die in die vorhandene Böschung zur Soorstraße
eingebaut werden.
Das gegenständliche Vergabelos 19 beinhaltet die
erforderlichen Arbeiten für die Pfosten-Riegel-Fassade inkl. Außentüren und Verglasung.
Beginn geplant: ~ 28.02.2022
Fertigstellung geplant: ~ 30.11.2022
Berlin
Ergänzung zu II.1.4.)
Grobmassen der Leistung:
- 1 psch Planungen und Berechnungen des AN
- 1 psch Baustelleneinrichtung des AN
- 1.918 m2 Reinigung Pfosten-Riegel-Außenfassade
- 198 m2 Reinigung Pfosten-Riegel-Innenfassade
- 2 St Arbeitsbühne, fahrbar, H bis 4,60 m, auf-, und abbauen, vorhalten
- 958 m2 Pfosten-Riegel-Fassade, außen
- 460 m2 Verglasung, VSG mit Vogelschutzfolie, EG+OG, außen
- 331,5 m2 Verglasung, VSG, absturzsichernd, mit Vogelschutzfolie, OG, außen
- 103 m Paneele, gedämmt, Deckenbalken EG/OG, Ansicht Süd, H= 50 cm, teilweise an gekrümmte Fassade R= 29,13+120,2 m, incl. Anschlüsse, außen
- 5 St Einsatzelement Fenster, Dreh-/Kipp, b/h=1,15/2,18 m
- 1 St Einsatzelement Fenster, Dreh-/Kipp, b/h=1,062/2,18 m
- 12 St Einsatzelement RWA-Lamellen-Fenster, b/h= 1,105/1,80 m bis 1,13/3,86 m
- 4 St Aufsatzelement Automatik-Schiebetür, 2-flgl., b/h= 2210/2190 mm, RC2, NA
- 1 St Aufsatzelement Automatik-Schiebetür, 1-flgl., b/h= 1108/2190 mm, RC2, NA
- 1 St Einsatzelement Drehtür, 2-flgl., b/h= 2250/2190 mm, RC2, NA
- 1 St Einsatzelement Drehtür, 2-flgl., b/h= 1785/2190 mm, RC2, NA
- 1 St Einsatzelement Drehtür, 1-flgl., b/h= 1080/2190 mm, RC2, NA
- 1 St Einsatzelement Drehtür, 2-flgl., b/h= 2250/2190 mm, RC2, NA
- 29 St Zulage P-R-Fassade für Konsolhalterungen
- 108 St Zulage P-R-Fassade für Befestigung Gerüstanker mit Standard Vorklotz
- 1 St Einsatzelement Briefkastenanlage mit Klingeltableau
- 2 St Zulage Verglasung für Schriftzugfolie, H= ca. 1,0 m, L= ca. 20 m.
- 2 St Fenster, 2-teilig, b/h=2,01/2,135 m, VSG mit Vogelschutzfolie, Dreh/Kipp-Dreh, RC2
- 2 St Fensterbankabdeckung aus Edelstahlblech, L= 2010 mm
- 1 St Außentür, Drehtür, 1-flgl. mit OL, b/h=1,01/2,835 m, VSG mit Vogelschutzfolie, RC2
- 315 St Stahlschwerter, d= 10 mm, L= 70 cm, H=26 cm, Kopfplatte, verzinkt, a= 85 cm
- 262 m Decken- und Dachrandkonsolen, Alu, EG/OG, H= 48+66 cm, L=50+70 cm
- 1 St Gitterroste, Tragstab 60 x 3 mm, M 10 mm, R10, hydraulische Öffnungshilfe, BWS-Einfassung, 1,8/2,0 m
- 1 St Gitterroste, Tragstab 60 x 3 mm, M 10 mm, R10, BWS-Einfassung, 2,4/4,62 m
- 42 St Stangensystem für Befestigung Werbung, L=0,85 bis 1,70 m
- 99 m2 Pfosten-Riegel-System, h=3,08-4,65 m, EG+OG, innen
- 52 m2 Verglasung, VSG, EG+OG, innen
- 38 m2 Verglasung, VSG, absturzsichernd, OG, innen
- 1 St Paneele, gedämmt, OL, OG, B/H= 2,152/ 2,125 m, innen
- 1 St Paneele, gedämmt, OG, B/H= 0,20/4,10 m, innen
- 1 St Einsatzelement Drehtür, 2-flgl., b/h= 2075/2135 mm, OG, VSG, RC2, innen
- 6 St Sockelpaneel, EG, Rampe, B/H= ca. 125-150/60 cm, innen
- 9 St Sockelpaneele EG+OG, B/H= 50/22 cm bis 209/60 cm
- 1 St Fenster, 1-teilig, b/h=1,20/1,20 m, VSG-E, Oberlichtöffner, Bel.Querschn. 0,50 m2, innen
- 1 St Fenster, 1-teilig, b/h=1,00/1,20 m, VSG-E, Oberlichtöffner, Bel.Querschn. 0,50 m2, innen
keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem.
Formblatt V 124.V-I F (Eigenerklärung zur Eignung)
nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten oder nicht im
ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, sind die im
Formblatt V 124.V-IF angegebenen Bescheinigungen innerhalb
von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV
eingetragenen Bieters in die engere Wahl, hat der Bieter
zusätzlich die auf Seiten 1 und 2 im Formblatt V 124.V-I F
angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen
zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6
Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die
Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im
Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten
Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/
oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V
124.V-I F auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt V 124.V-I F Eigenerklärung zur Eignung wird den
Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim
Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters
im Korruptionsregister Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EUSanktionsverordnungen
zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001vom
27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten
(www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf)veranlassen.
Siehe Ziff. III.1.1).
keine
Siehe Ziff. III.1.1)
Folgende Nachweise zur fachlichen Leistungsfähigkeit sind mit
dem Angebot einzureichen:
1.) 3 Referenzen für in Art und Umfang vergleichbar
ausgeführte Arbeiten für die Herstellung + Montage von Metalllfassaden und/oder Pfosten-Riegel-Fassaden unter Beachtung der nachfolgend
aufgeführten Mindestanforderungen:
Für die einzureichenden vergleichbar erbrachten 3 Referenzen
(siehe 1.) sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
1.) Netto-Baukosten der vergleichbaren Referenzleistung (Gewerk Fassade)
1 Referenz - 500.000,- EUR,
1 Referenz - 350.000,- EUR,
1 Referenz - keine Vorgabe zu den Baukosten
2.) Die Referenzen müssen abgeschlossen sein, mindestens
Abnahme nach VOB
Die vorgenannten Angaben und Nachweise sind in Ergänzung
zum Formular V 124.V-I F Eigenerklärung zur Eignung bereits
mit dem Angebot und in übersichtlicher sowie in prüfbarer Form
einzureichen.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der aktuelle geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ist eine Teilnahme an den Angebotsöffnungen derzeit leider nicht möglich. Auf Anfrage teilen wir Ihnen die Ergebnisse der Angebotsöffnung im Nachgang mit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die BVG führt das Vergabeverfahren im Namen und auf
Rechnung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz - Abt. Verkehr durch und vertritt insoweit die
Interessen des Landes Berlin. Dem Verfahren liegt die
Anwendung des 2. Abschnitts der Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen(VOB/A-EU - Ausgabe 2019)
zugrunde.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf
rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich
zu verwenden. Einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen
bilden dabei die Formblätter der "Allgemeinen Anweisung für
die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins
(Anweisung Bau - ABau)", die zu Informationszwecken vorab
unterfolgendem Link eingesehen werden können:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/
abau
Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine
Vergabemanagement-Software sowie über eine
Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine
Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
Da die verwendete Vergabemanagement-Software im Workflow
und Dokumentenmanagement auf die Sektorentätigkeit der
Vergabestelle ausgelegt ist, wird an dieser Stelle noch einmal
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Verfahren die
Anwendung des 2. Abschnitts der Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen(VOB/A-EU - Ausgabe 2019
zu Grunde liegt.
Die Vergabeplattform des Landes Berlin steht zur
Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausdrücklich nicht
zur Verfügung.
Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/
Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante
Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei
und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1)
angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum
Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder
Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und
selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung
gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige
verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater
Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Auskünfte über die Teilnahme-/Vergabeunterlagen müssen bis
zum 10.12.2021 ausschließlich elektronisch über die der unter
Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden. Für später eingegange Fragen besteht kein Anspruch auf
Beantwortung.
Die Einreichung von Angeboten muss ausschließlich
elektronisch über den Angebots-Workflow der Vergabeplattform
erfolgen. Die Einreichung von Angeboten in Schriftform, per EMail,
Fax oder die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist
unzulässig und kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren
führen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im
Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei
den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen
Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung
oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von
den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle
vorzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.