Lieferung von Datenlogger [ba] Referenznummer der Bekanntmachung: Rahmenvereinbarung Datenlogger
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Datenlogger [ba]
Im Projektverlauf des gesamten Neubaus der U 5 ( derzeit : mind. 20 Jahre) wird zur kontinuierlichen Messung der Grundwasserstände eine große Anzahl an Datenloggern erforderlich. Die Übertragung der Daten soll ausschließlich über Funk erfolgen. Ein händisches Auslesen der Daten wird ausgeschlossen soll aber über eine separate Schnittstelle im Notfall möglich sein. Eine genaue Anzahl der benötigten Datenlogger kann derzeit nicht angegeben werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist in Summe von ca. 150 Datenloggern über einen Einbauzeitraum von ca . 5 Jahren auszugehen. Die Datenlogger werden in die vorhandenen bzw. vorgesehenen Grundwassermessstellen installiert. Der Bau der Grundwassermessstellen ist nicht Bestandteil dieser Leistungsanfrage.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg Auf der Achse der geplante U5, werden die Datenlogger erforderlich. Informationen zum geplanten Projekt sind zu finden unter:
Die Beschaffung umfasst folgende Leistungen:
- Lieferung von Datenlogger und Verstärkerantenne
- Speicherung von Funkdaten 12 Monate
- Visualisierung durch Webanwendung für 12 Monate
- Wartung Datenlogger
- Tausch Funkkarten
- Schulung HOCHBAHN Personal
Der Rahmenvertrag gilt für alle während der Vertragsdauer erteilten Beauftragungen. Der Rahmenvertrag beginnt am 15.02.2022 und endet am 14.02.2027. Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Laufzeitende durch eine der beiden Vertragsparteien gekündigt, verlängert er sich jeweils um 12 Monate bis zum 14.02. eines Jahres.
Insgesamt sind maximal drei Vertragsverlängerungen möglich, so dass der Vertrag bis zum 14.02.2030 läuft, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
1. Auszug Gewerbezentralregister, nicht älter als 12 Monate (Ausschlusskriterium);
2. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) des Finanzamtes, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben, (Ausschlusskriterium);
3. unterzeichnete Eigenerklärung zur Eignung.
zu 1. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
zu 3. Das Dokument zur Eigenerklärung das auf der Vergabeplattform DTVP heruntergeladen werden kann, ist zu unterschreiben, mit dem Firmenstempel zu versehen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
4. 3 Referenzen aus dem Unternehmensportfolio mit vergleichbaren Leistungen wie in Kap. II.2.4) beschrieben, aus den vergangenen letzten 5 Jahre.
Zu 4. Tabellarische Darstellung der 3 Referenzen, Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens (Ausführungszeitraum, Anzahl der gelieferten Datenlogger), eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse.
Im Verhandlungsverfahren werden nur Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die im Teilnahmewettbewerb ihre Eignung nachgewiesen haben. Der Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber: siehe Pkt.IV.2.2. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/ CXP4YE3REUN Ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkten III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkten III1.1), III.1.2) und III.1.3) sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, ist zwingend die Bewerbung der Bietergemeinschaft auszuschließen.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RFEN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]