Rahmenvertrag Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55625
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
Rahmenvertrag Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
Region Nord
Region Nord
Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
optional Verlängerung
optionale Verlängerung
Region Ost
Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
Region Südost
Region Südost
Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
optionale Verlängerung
Region Süd
Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
optionale Verlängerung
Region Südwest
Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
optionale Verlängerung
Region Mitte
Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
optionale Verlängerung
Region west
Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
optionale Verlängerung
Region Polen
Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
optionale Verlängerung
Region Tschechien
Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter (Lebenslauf) mit objektbezogener Eignung. Die Mindestqualifikationsanforderungen je Mitarbeiter sind wie folgt:
- Technische Ingenieurausbildung
- Schweißfachingenieur
- Ausbildung im Fachgebiet Korrosionsschutz gem. ZTV Ing. / oder gleichwertig
- Nachweis über mindestens 2 Referenzprojekte bei der Fertigungsüberwachung im Stahlhochbau / Brückenbau (Folgende Angaben sind notwendig: Projektbezeichnung, Ausführungszeitraum, AG Ansprechpartner, Telefonnummer, Emailadresse)
- Nachweis über mindestens 2 Referenzprojekte im Regelbereich der ZTV-Ing. (oder gleichwertig) und/oder Rili 804 Eisenbahnbrücken (Folgende Angaben sind einzutragen: Projektbezeichnung, Ausführungszeitraum, AG Ansprechpartner, Telefonnummer, Emailadresse)
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.