Sanierung Kaimauern Neumühlen Referenznummer der Bekanntmachung: NML - 028
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kaimauern Neumühlen
Die Kaimauer in Neumühlen Westkai in Hamburg Övelgönne weist zum Teil massive Schäden auf.
Im östlichen Teil des Sanierungsbereichs ist es am Konstruktionsübergang der Kaimauer (Versprung) zu großen Verformungen der Spundwand von bis zu 1,50m Richtung Gewässer gekommen. An der Oberfläche sind in Folge dessen große Versackungen aufgetreten.
Der Sanierungsbereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 240m.
Die Sanierung umfasst eine wasserseitige Vorsetze aus einer gemischten, rückverankerten Rohrspundwand mit einem Stahlbetonholm. Vor dem Einbringe der Vorsetze ist die Trasse durch Räumungsbohrungen zur räumen. Landseitig sind Sanierungsarbeiten an Entwässerungsleitungen sowie eine Sielverlängerung durchzuführen.
Die Promenadenfläche ist wiederherzurichten und um die neu gewonnene Fläche zu erweitern.
Neumühlen 22763 Hamburg, Ottensen
- Rückbau von vorh. Ausrüstung (Geländer, Dalben, Steigeleitern, Mobilar)
- Räumungsbohrungen inkl. Bodenaustausch zur Trassenräumung
- Herstellung kombinierte Rohrspundwand (ca. 240m, ca. 2.100to)
- Herstellung Zugpfähle (ca. 234 Stk Mikropfähle) vom Wasser aus
- Teilabbruch der Bestandskaimauer
- Nassbaggerarbeiten
- Erstellung Hinterfüllung zwischen alter und neuer Kaimauer (6.350m³)
- Erstellung Stahlbetonholm (ca. 240m, 1.150 m³)
- Einbau von Ausrüstungsteilen
- Sanierung von Entwässerungsleitungen
- Sielbauarbeiten
- Verfüllung Hohlräume unterhalb der vorh. Kaiplatte
- Wiederherstellung Promenade (Groß- Kleinpflaster, Betonplatten)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind mit dem Angebot vorzulegen (nicht älter als 3 Monate):
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Arbeiten.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot vorzulegen:
Angaben zu vergleichbaren Referenzprojekten. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters soll anhand seiner Leistungen im Rahmen vergleichbarer Projekte / Bauwerke zu dem hier ausgeschriebenen Projekt / Bauwerk nachgewiesen werden.
Die Vergleichbarkeit der Projekte / Bauwerke bemisst sich nach Art und Größe; weiterhin ist der Anteil der Eigenleistung des Bieters im Rahmen dieser vergleichbaren Projekte relevant.
Angaben zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten.
Die vom Bieter eingereichten Referenzprojekte müssen die in den Auftragsunterlagen beigefügten Mindestanforderungen erfüllen.
Bieter, deren Referenzprojekte diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GR9T7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/