Prüfung und Reparatur ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Referenznummer der Bekanntmachung: 4200424

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE118714904
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.desy.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17cefaa59d8-74e0b987922882fe
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlich geförderte Stiftung privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Prüfung und Reparatur ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Referenznummer der Bekanntmachung: 4200424
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag für die Prüfung und Reparatur ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel . Diese müssen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung und der geltenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und ggfs. repariert werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY

Notkestraße 85

22607 Hamburg

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Prüfung und Reparatur ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel . Diese müssen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung und der geltenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und ggfs. repariert werden. Es handelt sich um ca. 60.000 Prüfungen pro Jahr

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsschutz / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium - Name: Mitarbeiterzahlen / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium - Name: Auftragsvorlaufzeit / Gewichtung: 30,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2022
Ende: 28/02/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.03.2022 und endet am 28.02.2023.

Optional kann der Vertrag danach dreimal um ein Jahr durch DESY verlängert werden. Diese optionale Vertragsverlängerung tritt in Kraft, wenn DESY den Vertrag nicht 6 Monate vor eigentlichem Ablauf in Schriftform gekündigt hat. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 28.02.2025.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregisterauszug. Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.

- Nachweis einer Genehmigung nach § 25 StrlSchG (Strahlenschutzgesetz) inkl. der Kopie der gültigen Genehmigung

- Nachweis, dass der Bieter ein in eingetragener Elektrofachbetrieb ist

- Nennung der Namen der bei DESY voraussichtlich eingesetzten Prüfer*Innen (mindestens vier) inkl. eines Profils/ Lebenslauf - Referenzen (mindestens eine) der letzten 3 Jahre über bereits erbrachte Leistungen der geforderten Art und Größe mit Angabe der Adresse und Ansprechpartner - Angaben zum Unternehmen - von DESY unterschriebene Ortsbesichtigungsbescheinigung (Ausschlusskriterium)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung, dass der gesetzlich geschlossene Mindestlohn für das Elektrohandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, gemäß dem Entsendegesetz in der neusten Fassung eingehalten wird

- Eigenerklärung über eventuelle Nachunternehmerleistungen

- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)

- Nennung der Namen der bei DESY voraussichtlich eingesetzten Prüfer*Innen (mindestens vier) inkl. eines Profils/ Lebenslauf

- Referenzen (mindestens eine) der letzten 3 Jahre über bereits erbrachte Leistungen der geforderten Art und Größe mit Angabe der Adresse und Ansprechpartner

- Angaben zum Unternehmen

- von DESY unterschriebene Ortsbesichtigungsbescheinigung (Ausschlusskriterium)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. DESY (AG) betreibt verschiedene Beschleuniger (Störstrahler, Röntgenstrahler und Laser). Deshalb gilt es eine Gefährdung durch ionisierende Strahlung zu vermeiden. DESY definiert sog. Kontrollbereiche, bei denen nur nach §25 StrlSchG (Strahlenschutzgesetz) gearbeitet werden darf. Hierfür hat der Bieter eine Kopie der Genehmigung nach § 25 StrlSchG mit dem Angebot hochzuladen, siehe Eigenerklärung Strahlenschutz.

2. Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass sie ein eingetragener Elektro-fachbetrieb ist.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/01/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/01/2022
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabe erfolgt an die beiden Erstplatzierten Bieter. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl gemäß den Zuschlagskriterien erhält den Hauptauftrag. Der Bieter mit der zweit höchsten Punktzahl gemäß den Zuschlagskriterien erhält einen Vertrag als Redundante, d.h. dieser Bieter erhält Einzelaufträge/ Abrufe, wenn der Hauptauftragnehmer diesen nicht ausführen kann.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

a) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.

b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.desy.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/11/2021