Prüfung und Reparatur ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Referenznummer der Bekanntmachung: 4200424
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE118714904
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.desy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung und Reparatur ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Rahmenvertrag für die Prüfung und Reparatur ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel . Diese müssen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung und der geltenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und ggfs. repariert werden.
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Notkestraße 85
22607 Hamburg
Deutschland
Prüfung und Reparatur ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel . Diese müssen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung und der geltenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und ggfs. repariert werden. Es handelt sich um ca. 60.000 Prüfungen pro Jahr
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.03.2022 und endet am 28.02.2023.
Optional kann der Vertrag danach dreimal um ein Jahr durch DESY verlängert werden. Diese optionale Vertragsverlängerung tritt in Kraft, wenn DESY den Vertrag nicht 6 Monate vor eigentlichem Ablauf in Schriftform gekündigt hat. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 28.02.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregisterauszug. Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
- Nachweis einer Genehmigung nach § 25 StrlSchG (Strahlenschutzgesetz) inkl. der Kopie der gültigen Genehmigung
- Nachweis, dass der Bieter ein in eingetragener Elektrofachbetrieb ist
- Nennung der Namen der bei DESY voraussichtlich eingesetzten Prüfer*Innen (mindestens vier) inkl. eines Profils/ Lebenslauf - Referenzen (mindestens eine) der letzten 3 Jahre über bereits erbrachte Leistungen der geforderten Art und Größe mit Angabe der Adresse und Ansprechpartner - Angaben zum Unternehmen - von DESY unterschriebene Ortsbesichtigungsbescheinigung (Ausschlusskriterium)
- Eigenerklärung, dass der gesetzlich geschlossene Mindestlohn für das Elektrohandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, gemäß dem Entsendegesetz in der neusten Fassung eingehalten wird
- Eigenerklärung über eventuelle Nachunternehmerleistungen
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
- Nennung der Namen der bei DESY voraussichtlich eingesetzten Prüfer*Innen (mindestens vier) inkl. eines Profils/ Lebenslauf
- Referenzen (mindestens eine) der letzten 3 Jahre über bereits erbrachte Leistungen der geforderten Art und Größe mit Angabe der Adresse und Ansprechpartner
- Angaben zum Unternehmen
- von DESY unterschriebene Ortsbesichtigungsbescheinigung (Ausschlusskriterium)
1. DESY (AG) betreibt verschiedene Beschleuniger (Störstrahler, Röntgenstrahler und Laser). Deshalb gilt es eine Gefährdung durch ionisierende Strahlung zu vermeiden. DESY definiert sog. Kontrollbereiche, bei denen nur nach §25 StrlSchG (Strahlenschutzgesetz) gearbeitet werden darf. Hierfür hat der Bieter eine Kopie der Genehmigung nach § 25 StrlSchG mit dem Angebot hochzuladen, siehe Eigenerklärung Strahlenschutz.
2. Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass sie ein eingetragener Elektro-fachbetrieb ist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe erfolgt an die beiden Erstplatzierten Bieter. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl gemäß den Zuschlagskriterien erhält den Hauptauftrag. Der Bieter mit der zweit höchsten Punktzahl gemäß den Zuschlagskriterien erhält einen Vertrag als Redundante, d.h. dieser Bieter erhält Einzelaufträge/ Abrufe, wenn der Hauptauftragnehmer diesen nicht ausführen kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
a) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.desy.de