Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45009

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45009
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Karlsruhe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 08/02/2021
Ende: 09/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 192-464495

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI45009
Bezeichnung des Auftrags:

Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
28/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Karlsruhe

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 08/02/2020
Ende: 09/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄA 04: Nach Begehung mit dem Bahnhofsmanagement wurden einige zusätzliche Leistungen bei den Ausstattungen erforderlich. Nach Grundreinigung stellte sich heraus, dass verschiedene Bauteile von starker Korrosion betroffen waren. Die Pfosten und Sitzbänke der Windschutzanlagen waren nicht wieder verwendbar, ein Austausch wurde erforderlich. Um das Korrosionsproblem bei den Sitzbänken (Altbestand waren Drahtbänke) zu lösen, wurden die neu erforderlichen Sitzbänke in Holzausstattung ausgewählt. Die alten Glasscheiben weisen starke Verkratzungen und Abplatzungen auf. Diese Teile müssen durch neue Paneele ersetzt werden. Bei den Vitrinen sind die aufgehenden Stützen auch von starker Korrosion betroffen, hier wurde ebenso ein Austausch erforderlich.

Nach Abstimmung mit dem Bahnhofmanagement wird das Blindenleitsytem in den Asphaltschichten bei den Personenunterführungen nicht durch Einfräsen eines Leitstreifens sondern durch ein klebbares System mit aufgeklebten Rippenplatten und markierten weißen Streifen für die Schrägschraffur gemäß Ausführungsplan „A501_302000_B14-.000_PLP_B01_LP_0001_a_-_Neubauplan Bstg 9-10“ hergestellt. Dieses System entspricht dem Sicherheitsstandart der DB und ist zur sicheren Reisendenlenkung erforderlich. Die Herstellung erfolgt mit minimierter Staubentwickelung und Belästigung für die Reisenden. Dies war nach Bauvertrag nicht vorgesehen und sind zusätzliche Leistungen. Da die Fa. Reif mit der gesamten Bahnsteigerneuerung und in diesem Zusammenhang auch mit der Herstellung der Ausstattung beauftragt ist sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein gefahrloser Baubetrieb und reisenden Verkehr gewährleistet werden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Da es sich hier um zusätzliche Ausstattungsergänzungen zur Herstellung der Hauptvertragsleistung, hier zusätzlich erforderliche Ausstattung durch schlechten Bestandszustand alter Ausstattungsgegenstände sowie Ergänzung des Blindenkleitsystemes mit einem Klebesystem im Bereich des Asphaltes handelt sind dies Zusammenhangsarbeiten. Die Leistungen sind zur Herstellung der Bahnsteigausstattung und aller mit diesen Ausstattungsarbeiten in Verbindung stehenden Leistungen erforderlich, die Synergieeffekte aus zu den anderen noch zu erbringenden Leistungen sind vorhanden. Somit können diese Leistungen nur bei der Fa. Reif angesiedelt werden. Bei einer getrennten Vergabe wäre eine erneute BE mit zusätzlichen Maschinentransporten und Unterkünften erforderlich. Behinderungen durch einen zusätzlichen dritten im Baufeld wären zur Erbringung der Gesamtleitung nicht zu vermeiden. Das Gewährleistungsrisiko für die Gleislage und die Lage der Bahnsteigkanten mit dem dazugehörigen Bahnsteigbelag in diesem

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR