Stuttgart Hbf (tief) Entrauchungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI43120

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stuttgart Hbf (tief) Entrauchungsanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI43120
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45312100 Installation von Brandmeldeanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

In der Station Stuttgart Hauptbahnhof (tief) wird eine Entrauchungsanlage errichtet. Für diese Anlage ist die Stromversorgung (AV/SV) zu errichten.

In diesem Zusammenhang sind auch die bestehenden 50Hz-Anlagen der einzelnen Konzernunternehmen zu trennen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 30/04/2020
Ende: 13/11/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 063-151600

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI43120
Bezeichnung des Auftrags:

Stuttgart Hbf (tief) Entrauchungsanlagen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
27/03/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Neustadt/Weinstr.
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45312100 Installation von Brandmeldeanlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65310000 Stromversorgung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

In der Station Stuttgart Hauptbahnhof (tief) wird eine Entrauchungsanlage errichtet. Für diese Anlage ist die Stromversorgung (AV/SV) zu errichten.

In diesem Zusammenhang sind auch die bestehenden 50Hz-Anlagen der einzelnen Konzernunternehmen zu trennen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 30/04/2020
Ende: 13/11/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Neustadt/Weinstr.
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄA 04: Um die Leistungen des HV zu erbringen, waren folgende zusätzliche Leistungen notwendig. Durch den neuen Verlauf der Lüftungskanäle der Entrauchung wurden die Bestandskabeltrassen auf der Bahnsteigebene demontiert, entsprechend angepasst und wieder montiert. Die Rauchmelder, die durch die Montage der Lüftungskanäle verdeckt wurden, mussten anhand einer Sonderkonstruktion von Rauchfangblechen an den Halterungen des Lüftungskanals befestigt und verlegt werden. Hinzu wurde die Zuleitung des alten Kiosks als Baustrom verwendet. Dazu war eine Prüfung der Leitung und das Sichern notwendig. Im Bereich des Treppenabgangs Kronenpassage mussten Änderungen an der Installation des BMA und SAA erfolgen. Um die Änderungen durchführen zu können, wurden mehrere Bestandsleitungen verlängert und umverlegt. Da im Parallelprojekt

nur die Sommersperrpause für die Arbeiten zur Verfügung standen war es wichtig das vor Beginn der Sperrpause die entsprechenden Vorarbeiten vom AN durchgeführt wurden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der Bau AN war bereits mit den Arbeiten an der Bahnsteigebene beauftragt. Aus diesem Grund sind die zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen und sind zur Erbringung der Gesamtvertragsleistung unbedingt erforderlich. Durch den Wechsel des AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar gewesen, welchem AN gegenüber die Gewährleistung anzurechnen ist. Die Inbetriebnahme und die Einhaltung von Sperrpausen wäre gefährdet gewesen. Die Koordination eines zusätzlichen Bau AN wären im engen Baufeld nicht möglich gewesen.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR