Umbau und Sanierung Zielflächen IT-D, Hamburg – Generalplanung m. Leistungen d. Objektplanung Innenräume, Lph. 3–9 gem. § 34 HOAI u. d. Techn. Ausrüstung (Anl.gr. 1, 3 u. 4), Lph. 1-9 gem. § 55 HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien-lig.hamburg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av16cbfa
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av16cbfa
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung Zielflächen IT-D, Hamburg – Generalplanung m. Leistungen d. Objektplanung Innenräume, Lph. 3–9 gem. § 34 HOAI u. d. Techn. Ausrüstung (Anl.gr. 1, 3 u. 4), Lph. 1-9 gem. § 55 HOAI
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg nimmt zentral die mit dem Management des städtischen Grundvermögens verbundenen Aufgaben wahr.
In dieser Tätigkeit plant der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) den Umbau von Flächen im ehemaligen Axel Springer Gebäude in der Innenstadt in Hamburg. Die Flächen sollen zukünftig von Einheiten der Senatskanzlei (Amt für IT und Digitalisierung, kurz: IT-D) der FHH genutzt werden. Auf Grundlage einer Bedarfs- und einer ergänzenden Vorplanung (Lph. 2 nach HOAI) sollen Generalplanungsleistungen vergeben werden. Die Büroflächen in der Caffamacherreihe 1-3 in 20355 Hamburg sollen saniert und gemäß Nutzervorgaben umgeplant werden. Planungsbeginn ist unmittelbar nach Beauftragung.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Caffamacherreihe 1-3,
20355 Hamburg,
Geschosse 4., 5., und 7.OG,
Flügel C1-2
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen plant im ehemaligen Axel Springer Gebäude, in der Innenstadt Hamburgs den Umbau bzw. die Sanierung von Büroflächen, welche zukünftig von Einheiten der Senatskanzlei (Amt für IT und Digitalisierung, kurz: IT-D) der FHH genutzt werden. Die Zielflächen liegen im sogenannten Flügel C im 4., 5. und 7.OG, umfassen eine Fläche von ca. 3.500 m² und sind – mit Ausnahme des 7. OG Flügel C2 aktuell nicht belegt. Im Flügel C werden aktuell und perspektivisch auf unterschiedlichen Etagen Bauarbeiten stattfinden. Darüber hinaus sollen die Baumaßnahmen während des laufenden Betriebs der Bestandsmieter (Restaurant, Bezirksamt-Mitte und Drittmieter) derart durchgeführt werden, dass eine Beeinträchtigung auf das nötigste Maß reduziert wird.
Durch die Aufrechterhaltung des umliegenden Betriebes und den damit verbundenen erhöhten Anforderungen an Emissionsschutz (Lärm, Staub, etc.), der Absicherung der Baustelle sowie die Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege wird die Komplexität des Bauvorhabens erhöht. Um die Beeinträchtigungen der Bestandsmieter so gering wie möglich zu halten, stellt der ambitionierte Terminplan, mit einer möglichst kurzen Ausführungszeit und einer Fertigstellung und Übergabe an die Nutzer Ende 2023, den wichtigsten Grundpfeiler des Projektes dar.
Durch den Umbau sollen für die Senatskanzlei bedarfsgerechte Büroflächen geschaffen werden. Die grundsätzlichen vorhandenen Strukturen (Mischung von Einzel-, Doppel-, Gruppenbüros sowie offenen Büroflächen) sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Dort, wo Arbeitsabläufe und –prozesse es erfordern, werden die Strukturen jedoch gemäß Anforderung angepasst. Neben den Büroflächen sind, in Abhängigkeit vom Ergebnis der Bedarfsplanung, Teeküchen/Meetingpoints mit Aufenthaltsqualität, sowie Besprechungs- bzw. Netzwerkflächen zu gestalten. Insgesamt soll ein modernes Arbeitsumfeld mit ca. 160 Arbeitsplätzen entstehen. Dementsprechend sind die vorhandenen technischen Gegebenheiten an die neue Ausgestaltung anzupassen.
Erforderliche Planungsleistungen nach HOAI:
Generalplanung bestehend aus Leistungen der Objektplanung Innenräume, Lph. 3-9 (§ 34 HOAI) und der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- Gasanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen), 4 (Starkstromanlagen), Lph. 1-9 (§ 55 HOAI).
Zunächst werden die Generalplanungsleitsungen bis zur Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß Leistungsbild beauftragt. In der darauf folgenden Beauftragungsstufe werden die Leistungsphasen 8+9 gemäß Leistungsbild abgerufen (siehe Beauftragungsstufen unter Ziffer II.2.11) dieser Bekanntmachung. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 8+9 gemäß Leistungsbild.
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 10 bzw. 15 HOAI.
Die Beauftragung weiterer Beauftragungsstufen, Leistungsphasen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der hierfür zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angebotsunterlagen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Basisinformation des Bewerbers gemäß Formblatt A1,
- Eigenerklärung (soweit erforderlich), der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der den Bieter vertritt, und Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt 234),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen gemäß Formblatt A2.
Bei der Abgabe der Eigenerklärungen ist jeweils das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden.
Der Auftraggeber kann Unternehmen auffordern, die vorgelegten Bescheinigungen zu vervollständigen oder zu erläutern.
- Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt A3,
- Angaben zum Umsatz solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (ausschreibungsspezifische Gesamtumsätze) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt A4,
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, sowie von [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (siehe Formblatt A6). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 45 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.
Bei der Abgabe der Eigenerklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden.
- Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Kalenderjahren (seit 01.01.2018) erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Generalplanerleistungen mit Objektplanung Innenräume und Technischer Ausrüstung) vergleichbar sind, mit Angabe der Leistungszeit, des Auftraggegenstandes (Sanierung oder Umbau), des Projektvolumens, des Leistungsumfangs (Leistungsphasen) sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber – gemäß Formblatt A5.
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
- mindestend 1 Referenzprojekt, das hinsichtlich Projektvolumen (Projektkosten i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] Euro brutto) und Leistungsumfang (mindestens Leistungsphasen 3-8) vergleichbar ist und,
- mindestend 1 Referenzprojekt, das die Planung und Realisierung einer Sanierungs- oder Umbaumaßnahme zum Gegenstand hatte.
Hinweis: Die beiden o. g. Mindestanforderungen können auch durch 1 Referenzprojekt erfüllt werden.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV.
Die Durchführung der Leistungen soll analog zu § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeitergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Formblatt 236). Die Leistungskapazitäten anderer Unternehmen sind in diesem Fall ebenfalls anzugeben (Formblatt 235). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will; in Bezug auf die Eignungskriterien; entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2 VgV).
Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).