Neubau Bundesstützpunkt und Landesleistungszentrum Hockey, Hemmingstedter Weg in Hamburg – Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI ALG 1-7 ab Leistungsphase 4 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VgV VV 017-21 IG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bundesstützpunkt und Landesleistungszentrum Hockey, Hemmingstedter Weg in Hamburg – Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI ALG 1-7 ab Leistungsphase 4
Auf der staatlichen Sportanlage Hemmingstedter Weg 140 im Bezirk Altona soll ein neuer Bundesstützpunkt (BSP) sowie Landesleistungszentrum (LLZ) Hockey errichtet werden.
Hierzu werden zwei vorhandene Naturrasenspielfelder umgebaut in ein Hockeygroßspielfeld (Kunststoff) und ein Hockeykleinspielfeld (Kunststoff). Beide Spielfelder erhalten eine Flutlichtanlage sowie eine Bewässerungseinrichtung.
Eine Kaltlufthalle (ohne Wände) soll eine Winternutzung des Kleinspielfeldes ermöglichen. Dabei soll eine fest installierte Lichtschrankenanlage für hockeyspezifisches Sprint- und Ballführungstraining sowie eine Vorrichtung für videogestützte Technikanalysen (Kombination von Hochgeschwindigkeitskameras mit entsprechender Softwarelösung) an die Überdachung durch den Nutzer selbst angebunden werden können. Eine Beheizung der Kaltlufthalle soll nicht erfolgen.
Für eine Übersicht der Beschreibung siehe Anlage „Projektbeschreibung“.
Im Weiteren siehe Ziffer II.2.4. der Bekanntmachung.
Hamburg
Für eine Übersicht der Beschreibung siehe Anlage „Projektbeschreibung“.
1. Projektbeschreibung
Es ist am Großspielfeld die spätere Vorrichtung für einen möglichen, temporären Aufbau von mobilen Zuschauertribünen (max. 3.500 – 4.000 Plätze) an den Längs- und/oder Stirnseiten des Großspielfeldes zu berücksichtigen.
Es soll ein Funktionsgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen sowie Kraft, Seminar- und Büroräumen errichtet werden. Auf einer Nettogrundfläche von rd. 732 m² werden somit alle für den Betrieb des BSP/LLZ erforderlichen Räume hergestellt.
In Abstimmung mit der Umweltbehörde sind Ausgleichsmaßnahmen zur Errichtung der Neubaumaßnahme auf dem 2. Grünen Ring zu prüfen und umzusetzen.
Zum o. g. Projekt ist eine Förderung durch Bundesmittel angestrebt. Dementsprechend muss ein Zuwendungsantrag gem. den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zwingend Ende Mai 2021 eingereicht werden. Grundlage hierfür ist die abgeschlossene Lph 3. Aufgrund eines aufzuhebenden VgV-Verhandlungsverfahrens (SIMAP Nummer der Aufhebungsbekanntmachung: 2021/S 058-147365) wurde mit den ersten LPH das Ingenieurbüro Dreyer GmbH aus Hamburg beauftragt. Das vorgenannte Büro ist von der Teilnahme an vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen.
Alle notwendigen Bestimmungen, wie die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) (jeweils nebst Anlagen), die ANBest-GK vom 13.06.2019, Anl. 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO und die VDI 6026 sind über sämtliche Lph anzuwenden.
Leistungsbild:
Technische Ausrüstung (TGA) für die Leistungen der Lph 4 bis 9 gem. HOAI
Die zu vergebenden Leistungen für dieses Los bestehen aus:
- Lph 4 bis 9 gem. §§ 53 HOAI (in noch von dem AG festzulegenden Stufen),
- Besondere Leistungen, als optionale Beauftragung (in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
Geplante Nutzungsverhältnisse
Der Hamburger Hockey-Verband sowie der Deutschen Hockey-Bund werden Hauptnutzer des geplanten Neubaus. Die Anlage soll sowohl Trainingsstätte für das LLZ und damit für die Landeskader als auch für den BSP und seine Bundeskaderathlet*innen (Nachwuchskader bis Olympiakader) sein.
Eigentümer
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist Grundstückseigentümerin und wird Eigentümerin der geplanten Neubauten.
Kostenobergrenze
Die Kostenobergrenze (KG 200-600) für den Gebäudeneubau, die Spielfelder (inkl. Kaltlufthalle ohne Wände) sowie das Herrichten des gesamten Baufelds beträgt [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die daraus resultierende Kostenobergrenze (KG 200-600 ohne 500) für das Objekt Gebäude sowie das Herrichten des gesamten Baufelds beträgt anteilig [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die daraus resultierende Kostenobergrenze (KG 300+400) für das Objekt Kaltlufthalle beträgt anteilig [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Gesamtfinanzierung
Es wird eine gemeinsame Finanzierung zwischen der FHH und Bundesmitteln angestrebt.
Bedarfs- und Realisierungsträger
Die FHH, Behörde für Inneres und Sport als Bedarfsträger/Bauherr und die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH als Realisierungsträger (Projektmanager).
2. Termine für die Ausführung der Leistungen
Die folgenden Termine sind für die Erbringung geplant:
Projektfertigstellung und Übergabe: 4. Quartal 2023
3. Leistungen
Das o. g. Projekt besteht aus 3 Objekten. Es handelt sich hierbei um das Gebäude, die Freianlagen und eine Kaltlufthalle (ohne Wände).
Mit der Vergabe Technische Ausrüstung (TGA) erfolgt ein Abruf ab Lph 4 für die Objekte Gebäude und Kaltlufthalle. Die DIN 18035 kommt mit allen relevanten Teilen zur Anwendung. Weiterhin sind die Spezifizierungen des Hockeyweltverbandes, an denen sich auch der Deutsche Hockey-Bund orientiert, anzuwenden.
Im Funktionsgebäude sind alle erfordert. Leistungen der KG 400 durch die TGA zu planen. Bei einer innenliegenden Dachentwässerung erfolgt die Planung durch die TGA, bei einer außenliegenden Dachentwässerung erfolgt die Planung durch den Objektplaner. Dies ist zu Beginn des Planungsprozesses durch TGA und Objektplaner festzulegen. Weiterhin ist im Gebäude anhand der Nutzeranforderungen ggf. die Planung einer Lüftung- und Kühlung/Klimatisierung erforderlich.
In die Planung der Außenanlagen ist durch den Freianlagenplaner ein Hockeygroßspielfeld (Kunstrasen), entsprechend der Standardmaße des Welthockeyverbandes inkl. leistungsfähigem Flutlicht (LED) und Bewässerung zu planen. Durch die Planung der Technischen Ausstattung ist ein Videoturm für Aufnahmen aus größerer Höhe zu planen. Die Aufnahmen werden hierbei im Funktionsgebäude ausgewertet. Die entsprechende Verkabelung erfolgt durch die TGA.
Zudem ist durch die Freianlagenplanung ein Hockey-Kunststoffrasenplatz (Kleinspielfeld, halbes Hockeyfeld) inkl. Bewässerung zu planen. Eine Kunstrasenbewässerung, autark (eigener Brunnen) und umweltschonend, ist in der Planung des Freianlagenplaners zu planen. Eine (manuelle) Bewässerung im Winter erfolgt durch einen winterfesten / frostsicheren Wasseranschluss am Funktionsgebäude, dieser ist durch die TGA vorzusehen.
Durch die Objekt- und Tragwerksplanung wird eine Kaltlufthalle (ohne Wände, ggf. temporäre Seitenwände) über das Kleinspielfeld geplant. Die Berechnung der Dachentwässerung und die Beleuchtung dieser Halle (leistungsfähiges Fluchtlicht (LED)). Durch die TGA sind die späteren Anschlüsse für eine fest installierte Lichtschrankenanlage für hockeyspezifisches Sprint- und Ballführungstraining und eine Vorrichtung für videogestütze Technikanalysen (Kombination von Hochgeschwindigkeitskameras mit entsprechender Softwarelösung) an die Überdachung durch den Nutzer selbst ist zu planen. Die Aufnahmen werden hierbei im Funktionsgebäude ausgewertet. Eine entsprechende Verkabelung aller Komponenten erfolgt durch die TGA.
Aufgrund der Lage des Projekts ist ein besonderes Augenmerk auf umwelt-, arten- und naturschutzrechtliche Belange zu legen. Die Planung der Freianlagen erfolgt über die komplette KG 500.
3.2 Grundleistungen gem. § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI
Lph 4 – Genehmigungsplanung
Lph 5 – Ausführungsplanung
Lph 6 – Vorbereitung der Vergabe
Lph 7 – Mitwirken bei der Vergabe
Lph 8 – Objektplanung
Lph 9 – Objektbetreuung
3.3 Besondere Leistungen
3.3.1 Fortschreibung des technischen Teils eines Raumbuchs in allen Leistungsphasen, Bes. Leistung der Anl. 15 Nr. 15.1 (zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI).
3.3.2 Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage, Bes. Leistung der Anl. 15 Nr. 15.1 (zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI).
3.3.3 Berechnung von Lebenszykluskosten, Bes. Leistung der Anl. 15 Nr. 15.1 (zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI).
3.3.4 Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, Bes. Leistung der Anl. 15 Nr. 15.1 (zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI).
3.3.5 Vorlage gewerkeorientierter Auflistung der Kostenberechnung über alle AG nach Ende Lph 3 (nebst bauteilorientierter Auflistung gem. DIN 276)
3.4 Grundlagen der Honorarermittlung
Die Grundlage des Honorars für Grundleistungen sind die anrechenbaren Kosten gem. § 54 HOAI 2013. Basis für die Honorarberechnung ist der Mindestsatz der Honorartafel nach § 56 Abs. 1 HOAI.
Die Honorarzonen im Sinne der §§ 5, 55 und 56 und der Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI für das Objekt Gebäude für die nachfolgend genannten einzelnen technischen Anlagen in der:
AG 1, HZ: II unten
AG 2, HZ: II unten
AG 3, HZ: II unten
AG 4, HZ: II unten
AG 5, HZ: I unten
AG 6, HZ: I unten
Die Honorarzonen im Sinne der §§ 5, 55 und 56 und der Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI für das Objekt Kaltlufthalle (ohne Wände) für die nachfolgend genannten einzelnen techn. Anlagen in der:
AG 1, HZ: I unten
AG 4, HZ: II unten
AG 5, HZ: II unten
AG 7, HZ: III unten
Nähere Angaben zu den Baukosten entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
- Leistungsphasen 5 bis 9 gem. §§ 53 HOAI als optionale Beauftragung (in noch von dem AG festzulegenden Stufen),
- Besondere Leistung Fortschreibung des technischen Teils eines Raumbuchs in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung,
- Besondere Leistung Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage als optionale Beauftragung,
- Besondere Leistung Berechnung von Lebenszykluskosten als optionale Beauftragung,
- Besondere Leistung Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist als optionale Beauftragung,
- Besondere Leistung Vorlage gewerkeorientierter Auflistung der Kostenberechnung über alle AG nach Ende Lph. 3 als optionale Beauftragung,
- Weitere Besondere Leistungen als optionale Beauftragung (in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Bundesstützpunkt und Landesleistungszentrum Hockey, Hemmingstedter Weg in Hamburg – Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI ALG 1-7 ab Leistungsphase 4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]