Baumpflege im Bereich U-Bahn, Straßenbahn, Omnibus und div. Liegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0425-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Baumpflege im Bereich U-Bahn, Straßenbahn, Omnibus und div. Liegenschaften
Rahmenvertrag Baumpflege in 4 Lose
Baumpflege U-Bahn Strecken
Berlin
In den Bereichen, der Anlagen U-Bahn ist es zwingend erforderlich, Bäume und Äste, die eine Gefährdung für den Betrieb oder für Personen darstellen, unverzüglich zu entfernen, um ein erhöhtes Unfallrisiko oder Betriebseinschränkungen bzw. -Einstellungen zu vermeiden. Im Bestand befinden sich derzeit ca. 5000 Bäume. Diese Anzahl kann sich über die Laufzeit jedoch verändern, sofern hier Bäume im Bestand gefällt werden müssen. Grundsätzlich werden die gefällten Bäume nicht durch Neu- oder Ersatzpflanzungen ersetzt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl im Bestand voraussichtlich über die gesamte Laufzeit reduzieren wird. Zum Leistungsumfang gehören: -Baumfällung in Tag- und Nachtarbeit bei planmäßigem Einsatz -Notfällung bei unplanmäßigem Einsatz (Havarie) -Ausästung -Transport und Entsorgung des anfallenden Schnittguts Die detaillierte Beschreibung der Leistung, sowie die konkreten Angaben zu Schätz- und Höchstmengen ist aus den Vergabeunterlagen (Angebotsunterlagen, Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
Baumpflege im Bereich U-Bahn Betriebswerkstätten und im öff. Straßenland
Berlin
In den Bereichen der Betriebswerkstätten U-Bahn ist es zwingend erforderlich, Bäume und Äste, die eine Gefährdung für den Betrieb oder für Personen darstellen, unverzüglich zu entfernen, um ein erhöhtes Unfallrisiko oder Betriebseinschränkungen bzw. -Einstellungen zu vermeiden. Im Bestand befinden sich derzeit ca. 1000 Bäume. Diese Anzahl kann sich über die Laufzeit jedoch verändern, sofern hier Bäume im Bestand gefällt werden müssen. In der Regel sollen die gefällten Bäume nicht durch Neu- oder Ersatzpflanzungen ersetzt werden. Neu- oder Ersatzpflanzungen sind dennoch nicht gänzlich auszuschließen, insbesondere bei Fällung im öffentlichen Straßenland. Es ist dennoch davon auszugehen, dass sich die Anzahl im Bestand voraussichtlich über die gesamte Laufzeit reduzieren wird. Die Neu- oder Ersatzpflanzung ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung! Zum Leistungsumfang gehören: -Baumfällung in Tag- und Nachtarbeit bei planmäßigem Einsatz -Notfällung bei unplanmäßigem Einsatz (Havarie) -Ausästung -Entfernung des Wurzelstocks (Stubbenfräsen) und Verfüllen mit Mutterboden -Transport und Entsorgung des anfallenden Schnittguts Die detaillierte Beschreibung der Leistung, sowie die konkreten Angaben zu Schätz- und Höchstmengen ist aus den Vergabeunterlagen (Angebotsunterlagen, Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
Baumpflege im Bereich BVG-Liegenschaften
Berlin
Bei den Baumpflegearbeiten soll die Betriebssicherheit im Bereich der v. g. Liegenschaften aufrechterhalten werden. Es ist daher zwingend erforderlich, Bäume und Äste, die eine Gefährdung für den Betrieb oder für Personen darstellen, unverzüglich zu entfernen, um somit ein erhöhtes Unfallrisiko oder Betriebseinschränkungen bzw. -Einstellungen zu vermeiden. Im Bestand befinden sich derzeit ca. 1135 Bäume. Diese Anzahl kann sich über die Laufzeit jedoch verändern, sofern hier Bäume im Bestand gefällt werden müssen. In der Regel sollen die gefällten Bäume nicht durch Neu- oder Ersatzpflanzungen ersetzt werden. Neu- oder Ersatzpflanzungen sind dennoch nicht gänzlich auszuschließen. Es ist dennoch davon auszugehen, dass sich die Anzahl im Bestand voraussichtlich über die gesamte Laufzeit reduzieren wird. Die Neu- oder Ersatzpflanzung ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung! Zum Leistungsumfang gehören: -Baumfällung in Tag- und Nachtarbeit bei planmäßigem Einsatz -Notfällung bei unplanmäßigem Einsatz (Havarie) -Ausästung -Entfernung des Wurzelstocks (Stubbenfräsen) und Verfüllen mit Mutterboden -Transport und Entsorgung des anfallenden Schnittguts Die detaillierte Beschreibung der Leistung, sowie die konkreten Angaben zu Schätz- und Höchstmengen ist aus den Vergabeunterlagen (Angebotsunterlagen, Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
Baumpflege im Bereich Straßenbahn und Omnibus (Streckennetz, öff. Straßenland)
Berlin
In den Bereichen, der Anlagen der Straßenbahn und des Omnibusses ist es zwingend erforderlich, Bäume und Äste, die eine Gefährdung für den Betrieb oder für Personen darstellen, unverzüglich zu entfernen, um ein erhöhtes Unfallrisiko oder Betriebseinschränkungen bzw. -Einstellungen zu vermeiden. Ein Baumbestand mit einer konkreten Anzahl kann hier nicht benannt werden, da es sich um Straßenbäume handelt, die sich im öffentlichen Straßenland befinden. Hier kann sich der Bestand verändern (verringern, erhöhen), insofern, dass nach Baumfällungen auch Neu- oder Ersatzpflanzungen durch den jeweiligen Bezirk veranlasst werden können. Die Neu- oder Ersatzpflanzung ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung! Zum Leistungsumfang gehören: -Baustellensicherung (Einrichten und Räumen) -Baumpflegarbeiten für unplanmäßige Arbeiten (Havarie) -Kronenkürzung/-schnitt -Baumfällung -Entfernung des Wurzelstocks (Stubbenfräsen) -Transport und Entsorgung des anfallenden Schnittguts Die detaillierte Beschreibung der Leistung, sowie die konkreten Angaben zu Schätz- und Höchstmengen ist aus den Vergabeunterlagen (Angebotsunterlagen, Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baumpflege U-Bahn Strecken
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baumpflege im Bereich U-Bahn Betriebswerkstätten und im öff. Straßenland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baumpflege im Bereich BVG-Liegenschaften
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baumpflege im Bereich Straßenbahn und Omnibus (Streckennetz, öff. Straßenland)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das oben genannte Vergabeverfahren ist aufgehoben worden.
Folgendes weiteres Vorgehen ist beabsichtigt:
Es wird ein neues Verhandlungsverfahren nach vorheriger Bekanntmachung durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.