Herstellung und Lieferung von Münzronden für die 10-Euro-Polymermünze in Spiegelglanzqualität Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-403/21

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]398
Fax: [gelöscht]645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bva.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=425709
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=425709
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung von Münzronden für die 10-Euro-Polymermünze in Spiegelglanzqualität

Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-403/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18512100 Münzen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von unedlen Münzronden für die 10 Euro Polymermünze mit einer Mindestmenge Vollplättchen für die Außenringe und Kerne in Spiegelglanzausführung für das Ausgabejahr 2023 von 280.000 Stück (Lieferung bis spätestens Juli bzw. August 2022 entsprechend Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung) und einer maximalen Optionsmenge für die Ausgabe in den Jahren 2023 und 2024 von 600.000 Stück (Lieferung entsprechend Ziff. 3.4 bis 3.7 der Leistungsbeschreibung) vergeben.

Die Mindestmengen der Vollplättchen für die Außenringe sind für das Ausgabejahr 2023 gleichmäßig auf die fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) aufzuteilen, d.h. jede Münzstätte ist mit jeweils 56.000 Außenringen in Spiegelglanzausführung zu beliefern.

Bezüglich der Lieferungen der Kerne für die 10-Euro-Münzausgabe des Ausgabejahres 2023 sind die Mindestmengen in Spiegelglanzausführung an die Münzstätte in München in Höhe von 168.000 Stück sowie an die Münzstätten Stuttgart und Karlsruhe in Höhe von je 56.000 Stück zu liefern.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18512100 Münzen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Prägestätten der Bundesrepublik Deutschland in München, Stuttgart und Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von unedlen Münzronden für die 10 Euro Polymermünze mit einer Mindestmenge Vollplättchen für die Außenringe und Kerne in Spiegelglanzausführung für das Ausgabejahr 2023 von 280.000 Stück (Lieferung bis spätestens Juli bzw. August 2022 entsprechend Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung) und einer maximalen Optionsmenge für die Ausgabe in den Jahren 2023 und 2024 von 600.000 Stück (Lieferung entsprechend Ziff. 3.4 bis 3.7 der Leistungsbeschreibung) vergeben.

Die Mindestmengen der Vollplättchen für die Außenringe sind für das Ausgabejahr 2023 gleichmäßig auf die fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) aufzuteilen, d.h. jede Münzstätte ist mit jeweils 56.000 Außenringen in Spiegelglanzausführung zu beliefern.

Bezüglich der Lieferungen der Kerne für die 10-Euro-Münzausgabe des Ausgabejahres 2023 sind die Mindestmengen in Spiegelglanzausführung an die Münzstätte in München in Höhe von 168.000 Stück sowie an die Münzstätten Stuttgart und Karlsruhe in Höhe von je 56.000 Stück zu liefern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/03/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von unedlen Münzronden für die 10 Euro Polymermünze mit einer maximalen Optionsmenge für die Ausgabe der Jahre 2023 und 2024 von 600.000 Stück (Lieferung entsprechend Ziff. 3.4 bis 3.7 der Leistungsbeschreibung) vergeben.

Die Optionsmngen der Vollplättchen für die Außenringe sind für die Ausgabejahre 2023 und 2024 gleichmäßig auf die fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) aufzuteilen.

Die Optionsmengen der Kerne für die 10-Euro-Münzausgabe der Ausgabejahre 2023 und 2024 in Spiegelglanzausführung haben an die Münzstätte in München sowie an die Münzstätten Stuttgart und Karlsruhe zu erfolgen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Münzronden,

2. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Verpackungen

3. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2022) in Kopie,

4. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung). Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

5. Qualitätsmanagement entsprechend DIN EN ISO 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess,

6. Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Münzronden.

2. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung)

Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/01/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/01/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mail-Adresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.

2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV). lm Fall der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung stehen.

3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (einschließlich Datenblätter) sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.

4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.

5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2021