Rahmenvertrag zur Lieferung und Inbetriebnahme von Mini-PC Arbeitsplätzen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzbistumberlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung und Inbetriebnahme von Mini-PC Arbeitsplätzen
Das Erzbistum Berlin ist als Träger für 26 Schulen in Berlin und Brandenburg verantwortlich. Im Rahmen dieser Trägerschaft unterhält das Erzbistum zahlreiche Grundschulen sowie Gymnasien und Integrierte Sekundarschulen. Rund 1.000 Lehrkräfte und knapp 10.000 Schüler:innen sind an den berlinweit verteilten Standorten sowie drei Standorten in Brandenburg tätig.
In Rahmen des Förderprogramms „Digital Pakt Schule 2019 bis 2024“ werden 15 Schulstandorte in Berlin mit bis zu 442 Mini-PC Arbeitsplätzen ausgestattet. Zugesichert wird die Abnahme von 392 Stück.
Ein Mini-PC Arbeitsplatz besteht aus folgenden Komponenten:
- Mini-PC
o Prozessor mind. CPU: x86 Prozessor (TDP 65W), mind. 6 Kerne, 12 Threads, 12MB Cache o mind. 8 GB RAM o mind. SSD 256 GB Festplatte - Monitor
o 23,8" TFT-Monitor; IPS Panel Technologie LED o mind. Full HD 1920 x 1080 - Tastatur
o USB-Tastatur mit „QWERTZ“ Belegung - PC-Maus
o 3 Tasten Optical Wheel Mouse mit USB-Anschluss Im Zusammenhang mit der Lieferung werden weitere folgende Leistungen benötigt:
- Installation und Inbetriebnahme der kompletten Systeme und deren Software
- Garantie von 60 Monaten auf alle gelieferten Komponente
- Optional: Supportleistungen für den AG (Telefonischer Support, Remote Unterstützung bei IT-Problemen.
15 Standorte in Berlin
Genauere Angaben zu den geforderten Komponenten befinden sich in der Anlage Lastenhefte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1.) Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei.
(2.) Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung.
(3.) Es wird eine Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB mit anderen Unternehmen gefordert (4.) Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 vorliegen.
(5.) Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchzuführen sowie einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug abzufordern. Der Bieter erklärt sich mit der Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen die hierfür benötigten Angaben zu liefern.
(1.) Mit dem Angebot ist der Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied die Deckungszusage zu erbringen.
(2.) Erklärung zum Umsatz entsprechender Dienstleistungen (Lieferung Montage und Service von IT-Systemen) der letzten 3 Geschäftsjahre
(1.) Vorlage einer Erklärung, dass der Bieter im Auftragsfall über die erforderlichen Ressourcen (Personal und Technik) verfügt um den Auftrag auszuführen.
(2.) Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen.
(3.) Angabe der Person (Projektleitung), die im Auftragsfall Ansprechpartner des AGs – insbe-sondere in strategischen Fragestellungen der Auftragsdurchführung tatsächlich verantwortlich mit folgenden Angaben:
Name, Nachweis der Qualifikation, Kurzdarstellung entsprechender persönlicher Referenzen.
(4.) Gefordert ist die Angabe und Darstellung von mindestens 2 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzen.
Zu (4.) Die Referenzen sind im Bieterfragebogen darzustellen und müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
Vergleichbar sind Referenzen, die sich auf die Lieferung und Inbetriebnahme von PC-Systemen beziehen.
Der Abschluss der Referenzen darf max. drei Jahre zurückliegen – gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung für diese Ausschreibung.
Mindestens eine Referenz muss für Bildungseinrichtung erbracht worden sein. (Universität, Schule oder vergleichbar) Der Auftragswert mind. einer Referenz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Einreichung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen,
2) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. d. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen,
3) Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bieterfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird,
4) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter,
dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor,
Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern,
5) Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe nachweisen,
die geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft-
und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen,
6) Auf der Internetseite https://www.subreport.de/E12311781 werden zu dieser Ausschreibung bei Bedarf Unterlagen aktualisiert bzw. Frage-Antwortlisten zum download erstellt. Registrierte Bieter werden auf Änderungen automatisch hingewiesen. Es obliegt nicht registrierten Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen,
7) Bieterfragen können bis zum in den Ausschreibungsunterlagen genannten Termin gestellt werden und müssen über die Plattform subreport.de eingereicht werden,
8) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise,
Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen,
9) Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland