E80/2021/Retrodigitalisierung für Radio Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: E80/2021/Retrodigitalisierung für Radio Bremen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.radiobremen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
E80/2021/Retrodigitalisierung für Radio Bremen
Im Rahmen der Retrodigitalisierung soll die Sicherung der ca. 16.100 Stunden umfassenden Fernseharchivbestände von Radio Bremen erfolgen und zugleich ein dateibasierter Zugriff auf das gesamte Programmvermögen Fernsehen ermöglicht werden.
Radio Bremen Diepenau 10 28195 Bremen
Im Rahmen der Retrodigitalisierung soll die Sicherung der ca. 16.100 Stunden umfassenden Fernseharchivbestände von Radio Bremen erfolgen und zugleich ein dateibasierter Zugriff auf das gesamte Programmvermögen Fernsehen ermöglicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe OMNIMAGO GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYY6Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungder Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischemWeg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tagnach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenenBieter und Bewerber kommt es nicht an, das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über dasNachprüfverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). gemäß §160 Abs. 3 GWb ist der Antragunzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügeabhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: +49 0
Fax: +49 0