iQ.Suite Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05591
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
iQ.Suite
iQ.Suite Lizenzen und Pflege sowie Consulting
Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg
iQ.Suite Lizenzen und Pflege sowie Consulting
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Pflege-, Support- und Consultingleistungen der im Einsatz befindlichen Software können in dieser Größenordnung ausschließlich vom Hersteller selbst erbracht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
iQ-Suite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.gbs.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD9C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.